Kann man nur arbeiten in der Schweiz, aus einem Arbeitsverhältnis heraus?
Montag, 1. Februar 2010, 18:21
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Nein, du kannst Dich auch bewerben wenn Du z.Z. keine Arbeit hast. Ein Versuch ist es alle mal wert. Mein Neffe hat 4 Bewerbungen los geschickt und von allen eine Zusage erhalten! Nun hatte er auch noch die Qual der Wahl sich für eine davon zu entscheiden. Du siehst also, in der Schweiz hast Du viel mehr Chancen einen Job zu bekommen.
PS: Einen Beruf musst Du aber schon haben. Viel Glück!


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Pseudony sagt:

    Erst Arbeit nachweisen, dann gibt es eine Aufenthaltserlaubnis.Und die, nur beschränkt.

  • Pseudony… sagt:

    Ich bin Schweizerin aber was genau ist deine Frage??

  • The VIPER sagt:

    wenn du in der schweiz einen job hast, darfst du den annehmen, egal, ob du vorher arbeitslos warst oder nicht. ohne job lassen sie dich aber nicht rein

  • bengel sagt:

    Was ist der Inhalt deiner Frage? Was willst du wissen? Diese Frage kann man nicht verstehen.

  • claire grube sagt:

    Bin selbst keine Schweizerin, aber lebe und arbeite in der Schweiz sowie kann dir aus eigener Erfahrung folgendes sagen – sofern ich deine Frage richtig verstanden habe:
    – Ohne Job keine Aufenthaltserlaubnis (=Arbeitsgenehmigung)
    – Ohne Arbeitsgenehmigung kein Girokonto und keine Wohnung (bzw. nicht ohne Bürgen, schwierig)…
    Aber sobald du eine Anstellung hast, kriegst du auch die Arbeits(Aufenthalts-)genehmigung, und mit deren Nachweis kannst du eine Wohnung mieten und auch ein Bankkonto eröffnen. Dank der Bilateralen II (2004) musst dein Arbeitgeber nicht mehr beweisen, dass er keinen Schweizer findet, der den Job auch machen kann. Und seit 2007 gibt es auch keine Kontingentierung von in der CH arbeitenden ‚Ausländern‘ mehr – ebenfalls gem. Bilaterale II.

  • kuchenma sagt:

    Verstehe die Frage nicht. Ohne Arbeitsverhältnis kein Job.



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