Können Firmen eine weiterbschäftigung durch eine Schwagerschaftstest abhängig machen?
Sonntag, 31. Januar 2010, 22:14
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Falls Frauen durch einen Schwangerschatstest unter Druck gesetzt wurden, ist dies natürlich gar nicht in Ordnung.
Auf der einen Seite wird vieles getan, um mehr Kinder in Deutschland zu haben, da kann nicht eine Firma genau dies zu unterlaufen indem sie Frauen mit solchen Methoden „erpresst“.
ciao


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • wuzy39 sagt:

    Definitiv: JA!
    Hierüber kann eine private Übereinkunft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin getroffen werden. Auch wenn Fragen hierzu nicht erlaubt sind, so muss man hier ggf. die rechtliche Seite einmal genau betrachten.
    Wäre ich Anwalt der Firma Kemper, so würde ich argumentieren, dass die in erster Linie zum Schutz der Frauen und des ungeborenen Lebens geschieht, denn die Geschäftsleitung würde sich, nachdem in Fleischwarenbetrieben auch mit starken Reinigungs- und Desinfektionsmitteln gearbeitet wird, muss so ein Test obligatorisch sein. Es steht jeder Arbeitnehmerin frei, diesen Test abzulehnen, selbstverständlich mit den entsprechenden, zwangsläufigen Konsequenzen. Würde so eine Praxis von Gesetzgeber untersagt werden, müsste die Firma Kemper ab sofort und in Zukunft, auf die Beschäftigung weiblicher Arbeitnehmer verzichten.
    Über Gepflogenheiten und Erfordernisse in einer Firma hat die Geschäftsleitung zu bestimmen und nicht die Arbeitnehmer!

  • Piranha sagt:

    Definitiv, NEIN
    Es ist eine Diskriminierung der Frau und ausserdem ist schon seit sehr langer Zeit, sogar die Frage nach einer bestehenden Schwangersaft unzulässig!
    Sollte so etwas wirklich passieren, würde ich , sofort vor GEricht ziehen!

  • Piranha sagt:

    Nein, auch fragen diesbezüglich sind nicht erlaubt zu stellen, mann kann die antwort verweigern, das wäre ja noch schöner



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