Können Sie bitte einmal meine Hausaufgaben anschauen ob alles richtig ist? Vielen Dank!?
Dienstag, 27. April 2010, 18:28
Abgelegt unter: Regierung

Ich gehe noch auf keine Deutsche Schule muss aber schon dafür lernen.
Ich soll mit kurzen Worten die Begriffe erklären.
Können Sie mir sagen ob das alles so richtig ist?
Dankeschön.
Oh und meine Rechtschreibung sehr falsch ist, ich gebe mir ganz viele Mühe.
————————————–…
1.)
Grundgesetz: Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In diesen Gesetzt stehen alle Grund und Menschenrechte, die „allen“ Bürgern Deutschlands zustehen. Diese Gesetzte ist unantastbar. Die Grundgesetzte des Artikel 1 (Unantastbarkeit) und des Artikels 20 (Freiheitlich Demokratische Grundordnung) darf nicht geändert werden. Selbst der Statt darf diese nicht ändern.
Bundesrat: Im Bundesrat befinden sich die Vertretungen aller 16 Bundesländer. Die Zahl der Vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Länder und variiert zwischen drei bis sechs Abgeordneten. Der Bundesrat prüft Gesetzte die der Bundestag beschlossen hat. Ein Gesetzt kann nur Beschlossen werden, wenn Bundesrat sein Okay gibt. Erfolgt dies nicht, kann das Gesetzt nicht in Kraft treten. (Zustimmungspflichtgesetzt)
Fraktion: Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss Abgeordneter aus der gleichen Partei. Es gibt einen Fraktionsvorsitzenden und einen Fraktionsvorstand. Dieser wird von den Abgeordneten selbst gewählt. Jeder Abgeordneter hat ein bestimmtes Spezialgebiet wo er sich auskennt. Dieser Abgeordnete geht in den Entsprechenden Bundestagsausschuss, später erzählt er den andern, in einer nicht öffentlichen Sitzung, und auf diese Sitzung hin, schließt sich die Fraktion auf einen Standpunkt ein. In der Fraktion wird schon vorher beschlossen wie sie Mehrheitlich im Bundestag abstimmen wird. Fraktionsdisziplin.
Regierungskoalition: Ist ein Bündniss was von Parteien vor den Kanzlerwahlen gebildet wird. Sie leisten gemeinsame Arbeit und wählen mit der absoluten Mehrheit eine Regierungschef.
Opposition: Eine Gruppierung von Abgeordneten deren Fraktion sich nicht an der Koalition beteiligt. Sie bringen auch selbst keine Mehrheit zusammen aus politischen Gründen und können nicht selbst regieren.
Indirekte Steuer: Im Gegensatz zur direkten Steuer ist die Indirekte Steuer für alle gleich. Von der indirekten Steuer sagt man auch, sie sei unsichtbar, da sie schon in bestimmte Waren enthalten ist ohne das es der Verbraucher wirklich weiß. Der Verbraucher weiß also nicht wie viele Steuern er eigentlich zahlt. (zum Beispiel: Kaffeesteuer,Mineralölsteuer,Tabacksteue…


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Phex667 sagt:

    Grundgesetz: Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In diesen Gesetz (ohne t) stehen alle Grund- (mit Bindestrich) und Menschenrechte, die „allen“ Bürgern Deutschlands zustehen. Diese Gesetze sind (Gesetze ohne zweites t, Gesetze ist Mehrzahl, also sind) unantastbar. Die Grundgesetze (s.o.) Artikel 1 (Unantastbarkeit) und Artikel 20 (Freiheitlich Demokratische Grundordnung) dürfen (Aufzählung, kein Genetiv, aber Mehrzahl) nicht geändert werden. Selbst der Staat (mit doppel a nicht doppel t) darf diese nicht ändern.
    Bundesrat: Im Bundesrat befinden sich die Vertretungen aller 16 Bundesländer. Die Zahl der Vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Länder und variiert zwischen drei bis sechs Abgeordneten. Der Bundesrat prüft Gesetze, (ohne t, Komma weil Relativsatz) die der Bundestag beschlossen hat. Ein Gesetz (s.o.) kann nur beschlossen (Infinitiv klein) werden, wenn der (mit Artikel) Bundesrat sein Okay gibt. Erfolgt dies nicht, kann das Gesetz (ohne t) nicht in Kraft treten. (Zustimmungspflichtgesetzt)
    Fraktion: Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss Abgeordneter aus der gleichen Partei. Es gibt einen Fraktionsvorsitzenden und einen Fraktionsvorstand. Dieser wird von den Abgeordneten selbst gewählt. Jeder Abgeordnete (der Abgeordnete) hat ein bestimmtes Spezialgebiet, in dem (wo ist Umgangssprache) er sich auskennt. Dieser Abgeordnete geht in den entsprechenden (Adjektiv) Bundestagsausschuss, später berichtet (erzählen ist eher Richtung Märchen und benötigt ein Objekt) er den andern (kein Komma) in einer nicht öffentlichen Sitzung, und auf diese Sitzung hin, beschließt die Fraktion einen Standpunkt. (Schließt sich ein, geht im Deutschen nicht.) In der Fraktion wird schon vorher beschlossen wie sie mehrheitlich (klein) im Bundestag abstimmen wird. Fraktionsdisziplin.
    Regierungskoalition:Ist ein Bündnis(nur ein s), das (Relativsatz mit das, nicht was) von Parteien vor der Kanzlerwahl gebildet wird. Sie leisten gemeinsame Arbeit und wählen mit der absoluten Mehrheit einen Regierungschef.
    Opposition: Eine Gruppierung von Abgeordneten, (Relativsatz) deren Fraktion sich nicht an der Koalition beteiligt. Sie bringen auch selbst keine Mehrheit zusammen aus politischen Gründen und können nicht selbst regieren. (Den Satz würde ich anders formulieren. Sie können nicht selbst regieren, weil sie keine Mehrheit für eine eigenen Regierung finden konnten.)
    Indirekte Steuer: Im Gegensatz zur direkten Steuer ist die indirekte (Adjektiv) Steuer für alle gleich. Von der indirekten Steuer sagt man auch, sie sei unsichtbar, da sie schon in bestimmte Waren enthalten ist, ohne dass (Nebensatz) es der Verbraucher wirklich weiß. Der Verbraucher weiß also nicht, (Nebensatz) wie viele Steuern er eigentlich zahlt. (zum Beispiel: Kaffeesteuer,Mineralölsteuer,Tabaksteuer… ck und r vergessen)
    So, bin mal durchgegangen und habe verbessert. Nach jeder Verbesserung folgt mehr oder weniger direkt hinten dran die Erläuterung, damit du die überhaupt findest.
    Ist aber kein schlechter Text und so übermäßig viele Fehler hab ich jetzt auch nicht gefunden. Gute Arbeit.
    @Jeremy
    Das stimmt nicht. Jedes Land hat mindestens 3 Stimmen im Bundestag. 6 Stimmen ist Höchstzahl, die erreicht werden kann.

  • **jacky* sagt:

    Joa ist recht gut geworden!

  • Yahüü sagt:

    Vorab: Deine Rechtschreibung ist weitesgehend gut 🙂
    Deshalb von mir nur kleine inhaltliche Korrekturen.
    Grundgesetz: Die Grundrechte sind in Artikel 1-19 verankert.
    Die genaue Bezeichnung und Deutung der Artikel kannst du hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte…
    Bundesrat: Im Groben stimmt deine Aussage über das Zustimmungspflichtgesetz, allerdings kann der Bundesrat ebenfalls Gesetze formulieren, die dann der Bundesregierung als Entwurf überstellt werden.
    Jedoch bedarf nicht jedes der Bundesregierung einer Zustimmung durch den Bundesrat! (Gesetzgebung -> http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(…
    Opposition: „Koalition“ durch „Regierung“ ersetzen.

  • Fragenst sagt:

    Ich kontrollier das mal und setze meine Berichtigungen in Anführungszeichen, also so –> „…“
    und los gehts!
    1.)
    Grundgesetz: Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In diesen „Gesetz“ stehen alle Grund und Menschenrechte, die „allen“ Bürgern Deutschlands zustehen. Diese „Gesetze sind“ unantastbar. Die „Grundgesetze“ des Artikel 1 (Unantastbarkeit) und des Artikels 20 (Freiheitlich Demokratische Grundordnung) darf nicht geändert werden. Selbst der „Staat“ darf diese nicht ändern.
    Bundesrat: Im Bundesrat befinden sich die Vertretungen aller 16 Bundesländer. Die Zahl der Vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Länder und variiert zwischen drei bis sechs Abgeordneten. Der Bundesrat prüft „Gesetze“ die der Bundestag beschlossen hat. Ein Gesetzt kann nur „beschlossen“ werden, wenn „der“ Bundesrat „seine Zustimmung“ gibt. Erfolgt dies nicht, kann das „Gesetz“ nicht in Kraft treten. („Zustimmungspflichtgesetz“)
    Fraktion: Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss Abgeordneter aus der gleichen Partei. Es gibt einen Fraktionsvorsitzenden und einen Fraktionsvorstand. Dieser wird von den Abgeordneten selbst gewählt. Jeder Abgeordneter hat ein bestimmtes Spezialgebiet wo er sich auskennt. Dieser Abgeordnete geht in den „entsprechenden“ Bundestagsausschuss, später erzählt er den „anderen die angesprochenen Themen“ in einer nicht öffentlichen Sitzung, und auf diese Sitzung hin, „setzt“ sich die Fraktion auf einen Standpunkt „fest“ .In der Fraktion wird schon vorher beschlossen wie sie „mehrheitlich“ im Bundestag abstimmen wird. Fraktionsdisziplin.
    Regierungskoalition: Ist ein Bündniss was von Parteien vor „der Kanzlerwahl“ gebildet wird. Sie leisten gemeinsame Arbeit und wählen mit der absoluten Mehrheit eine Regierungschef.
    Opposition: Eine Gruppierung von Abgeordneten deren Fraktion sich nicht an der Koalition beteiligt. Sie bringen auch selbst keine Mehrheit zusammen aus politischen Gründen und können nicht selbst regieren.
    Indirekte Steuer: Im Gegensatz zur direkten Steuer ist die Indirekte Steuer für alle gleich. Von der indirekten Steuer sagt man auch, sie sei unsichtbar, da sie schon in bestimmte Waren enthalten ist ohne das es der Verbraucher wirklich weiß. Der Verbraucher weiß also nicht wie viele Steuern er eigentlich zahlt. (zum Beispiel: Kaffeesteuer,Mineralölsteuer,Tabacksteue…
    Aber war eigentlich soweit sehr gut! Weiter so und viel Spaß beim Lernen!

  • Kathi sagt:

    Ich finde, dass hört sich gut an!
    Beim Grundgesetz muss es richtig heißen:
    -Bei diesem Gesetz….
    -Dieses Gesetz ist unantastbar.
    -… und des Artikels 20 dürfen nicht geändert werden.
    Bei der Regierungskoalition müsste es richtig heißen:
    – …einen Regierungschef
    Und dann heißt es noch „Gesetz“, du hast immer „Gesetzt“
    geschrieben.
    Ich finde es gut, dass du Deutsch lernst und dich dafür interessierst.
    Liebe Grüße Kathi



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