Körperverletzung, Krankentransport zahlen ?
Freitag, 9. April 2010, 22:13
Abgelegt unter: Regierung

Hallo,
folgende Situation:
Hatte vor nem knappen Jahr ne körperliche Ausseinandersetzung in einer Bar/Disco, wobei ich einem andern mit einem Faustschlag eine Platzwunde am Kopf zugefügt hab. Davor hatte er mir nach einer verbalen Ausseinandersetzung eine Ohrfeige gegeben. Ich hatte dabei (von der Polizei gemessen) knapp über 2 Promille. So Prozess und alles war schon, hab 150 Euro Schmerzensgeld gezahlt und dachte die Sache wäre aus der Welt. Ist jetzt schon 2 Monate her. Aufeinmal bekomm ich hier Post, in der die Bezirksregierung von mir knapp 300 Euro fordert für Krankentransport und Behandlung der Platzwunde im Krankenhaus. Hab ich da noch irgendwelche Möglichkeiten?? Ich meine davon das ich zuerst geschlagen wurde (was der andere vor Gericht auch zugegeben hat) steht da natürlich nix mehr. Das Gericht hat mich auch nie wirklich verurteilt sondern das war mehr ne „außergerichtliche Einigung im Gerichtssaal“ in Absprache mit der Staatsanwätlin.Und da hat mir auch keiner gesagt das da noch sowas auf mich zukommen wird. Lohnt es sich deswegen einen Anwalt zu nehmen? Zahlt eventuell die Haftpflichtversicherung?
Wäre toll wenn sich da einer auskennen würde, danke im Vorraus.


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Christa B sagt:

    Deine Zahlung von 150€ Schmerzensgeld ist sozusagen ein Schuldeingeständnis, wenn es dir wichtig gewesen wäre, die Schuldfrage eindeutig zu klären, dann hättest du dich nicht außergerichtlich mit der Gegenpartei einigen sollen.
    Du kannst gegen diese Zahlungsaufforderung natürlich Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis, dass die andere beteiligte Person in deinen Augen auch eine Mitschuld trägt und du nur bereit bist die Hälfte der Kosten zu bezahlen. Ob es die Möglichkeit besteht, dass du überhaupt nichts zahlen muss, kann ich nicht sagen und bei so einer Summe würde es sich schon lohnen einen Anwalt um Rat zu fragen.
    Da du ja eine Haftpflichtversicherung hast, würde ich da mal anrufen und nachfragen, das ist mit einem Telefonat schnell erledigt.

  • PERRO sagt:

    Das musst du alles selbst bezahlen! Wer andere krankenhausreif prügelt, der muss anschließend auch die Kosten für die gesamte Krankenbehandlung tragen. Das Strafverfahren wurde unter Auflage einer Geldbuße eingestellt, dies bedeutet aber nicht, dass du unschuldig bist.
    Es lohnt sich keinesfalls hier einen Anwalt zu nehmen und auch eine Haftpflichtversicherung zahlt die Folgen einer Prügelei nicht.
    Bezahle die geforderten Summen schnellstmöglich, sonst kommen da auch noch Mahnkosten usw. hinzu. Zusätzlich kann deine SCHUFA völlig in die Binsen gehen.
    Du hast hier nicht die geringste Chance, auch mit Anwalt nicht!
    Es wäre sinnvoller gewesen, nach der Ohrfeige die Polizei zu holen und den anderen anzuzeigen, dann hättest nämlich du Anspruch auf Schmerzensgeld gehabt etc.
    Beim nächsten Mal – erst denken, dann handeln!

  • Hannes sagt:

    Wer die Strafe oder die Ordnungswidrigkeit – zugibt – und das Bußgeld oder die Strafe zahlt, – wird anschliessend auch für die zivilen Kostsen verantwortlich gemacht. DAS IST SO ÜBLICH !
    Ich hab mal ein Knöllchen bei einer Politesse gezahlt, weil ich 45 Min. vor einer, wie ich glaubte Einfahrt stand. Es war aber eine Ausfahrt und ich bekam 2 Wochen später eine Rechnung über eine Taxifahrt ins Krankenhaus von 22 Euro – Die Dame hatte mich nicht nur angezeigt, sondern sie hatte einen Termin im Krankenhaus – ich hab mich bei ihr entschuldigt und das Taxi selbstverständlich bezahlt !

  • Tetrazepam diabolical Resurgence sagt:

    Ohne dich jetzt zu beschuldigen, das du die Sache hier beschönigst, ist der der vor Gericht eine Strafe bekommt, wenn auch in Absprache mit dem Staatsanwalt, der die Körperverletzung begangen hat. Ergo bist du verantwortlich und musst für die Nachfolgekosten wie Arztbehandlung, Krankenhaus, entgangener Gewinn, Einsatzkosten und Verdienstausfall u.s.w gerade stehen.
    Nennt sich Schadenersatzpflicht nach Straftat, die sehr Umfassend sein kann.
    Nein aus der Nummer gibt es kein Entziehen, zahl das Ding, zur Not in monatl Raten.
    bb

  • Paiwan sagt:

    Der Krankentransport und auch die Behandlung der Kopfverletzung sollten eigentlcih über die Krankenkasse gedeckelt sein. Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, wird die für den Schaden aufkommen.
    Ich empfehle dir, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

  • Peter K sagt:

    150 € Schmerzensgeld gezahlt bedeutet Anerkenntnis und Anerkenntnis bedeutet, alle Folgekosten der körperlichen Auseinandersetzung gehen zu Deinen Lasten – Haftpflichtversicherung ? – Das ist wohl nicht ernsthaft gefragt –

  • kafri sagt:

    zahl das, keine möglichkeiten für dich

  • Robert S sagt:

    Bisschen Diffus das ganze, Dein Kontrahent hat dich zuerst geschlagen, dann folgte dein Faustschlag und du musstest Schmerzensgeld zahlen.
    Wenn in dem Gerichts Protokoll steht wer angefangen hat dann ist der Verantwortlich für die Schlägerei, weil du ja quasi in Notwehr gehandelt hast § 16 StGB.
    Dem zu Folge brauchst du den Krankentransport nicht zu zahlen.
    Erkläre dies der Bezirks Regierung und füge das Schreiben des Gerichts zu, oder verlange eine Kopie des gerichts Protokoll und füge dies bei.



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