Kredit f?rbschaftssteuer f?remdvermietete Immobilie absetzbar?
Samstag, 17. April 2010, 03:28
Abgelegt unter: Immobilien

Ich habe eine Immobilie geerbt, die komplett fremvermietet ist. Um die Erbschaftsteuer zahlen zu k?n, muss ich mir einen Kredit auf das Objekt aufnehmen. Kann man diesen Kredit als „Kaufkredit“ sehen und kann ich die Zinsen f?iesen Kredit von der Steuer absetzen?


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • kleines_ sagt:

    Nein, die Zinsen sind nicht abzugsf?g.
    Schuldzinsen sind abzugsf?g, wenn sie im Zusammenhang mit Anschaffungskosten entstehen. Anschaffungskosten entstehen aber bei einer Erbschaft i.d.R. nicht, da das Verm? unentgeltlich ?tragen wird (mal von Ausgleich und Abstandszahlungen abgesehen).
    W? das Objekt vom Erblasser fremdfinanziert worden und du h?est das Haus und das zu ?nehmende Darlehn geerbt, dsn w?n die Zinsen Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung.
    Hier fallen die Zinsen aber f?ie Begleichung der Erbschaftsteuer an. Die Erbschaftsteuer stellt ja auch keine Werbungskosten dar, die bei der Vermietung abgezogen werden kann, sondern sie f?t unter die Kosten der privaten Lebensf?ng (§ 12 EStG). Und die Finanzierung dieser Kosten f?t genau so unter das Abzugsverbot.

  • Fenerim2 sagt:

    An deiner Stelle w? ich die Auskunft anrufen und mich mit einem „Kreditinstitut-Spezialisten“ verbinden lassen.
    Diese Frage ist so hoch, dass „normale“ Menschen hier in YC diese Frage noch nicht einmal verstehen k?n.

  • psybloch sagt:

    Die Zinsen f?iesen Kredit sind absetzbar!
    ..



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