Kredit für Erbschaftssteuer für fremdvermietete Immobilie absetzbar?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 02:49
Abgelegt unter: Immobilien

Ich habe eine Immobilie geerbt, die komplett fremvermietet ist. Um die Erbschaftsteuer zahlen zu können, muss ich mir einen Kredit auf das Objekt aufnehmen. Kann man diesen Kredit als „Kaufkredit“ sehen und kann ich die Zinsen für diesen Kredit von der Steuer absetzen?


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • kleines_ sagt:

    Nein, die Zinsen sind nicht abzugsfähig.
    Schuldzinsen sind abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit Anschaffungskosten entstehen. Anschaffungskosten entstehen aber bei einer Erbschaft i.d.R. nicht, da das Vermögen unentgeltlich übertragen wird (mal von Ausgleich und Abstandszahlungen abgesehen).
    Wäre das Objekt vom Erblasser fremdfinanziert worden und du hättest das Haus und das zu übernehmende Darlehn geerbt, dsn wären die Zinsen Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung.
    Hier fallen die Zinsen aber für die Begleichung der Erbschaftsteuer an. Die Erbschaftsteuer stellt ja auch keine Werbungskosten dar, die bei der Vermietung abgezogen werden kann, sondern sie fällt unter die Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG). Und die Finanzierung dieser Kosten fällt genau so unter das Abzugsverbot.

  • Fenerim2 sagt:

    An deiner Stelle würde ich die Auskunft anrufen und mich mit einem „Kreditinstitut-Spezialisten“ verbinden lassen.
    Diese Frage ist so hoch, dass „normale“ Menschen hier in YC diese Frage noch nicht einmal verstehen können.

  • psybloch sagt:

    Die Zinsen für diesen Kredit sind absetzbar!
    ..



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