Leistungen f?akler-Provision bei Hauskauf?
Sonntag, 18. April 2010, 09:42
Abgelegt unter: Immobilien

Wohl ?cherweise werden bei Kauf einer Immobilie f?ie Leistungen eines Maklers 3,57% (inkl. MwSt) „Provision“ f?ig.
Meine Fragen lauten:
– Welche Leistungen hat der Makler hierf?u erbringen?
– Kann der K?er den Betrag auf k?n, wenn Leistungen nur unvollst?ig erbracht wurden?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • horsch sagt:

    Der Makler muss entweder die Kaufgelegenheit nachweisen oder den Vertrag vermitteln. Sonst nix! Hat er eine der beiden Leistungen (oder beide) erbracht, gibt`s keinen K?ngsgrund!

  • Cpt.Eure sagt:

    Erstens: Wer hat den Makler beauftragt?
    Waren das Sie, haben Sie auch einen Vertrag, der die Leistungen festlegt. War es der Verk?er, hat dieser einen solchen Vertrag.
    Zweitens: Wer hat zu zahlen?
    Grunds?lich der Auftraggeber des Maklers. Allerdings kann der nat?ch die Provision auf den anderen Vertragspartner abw?en.
    Dass der K?er die Provision zahlt, ist sehr weit verbreitet. In der Regel muss der Makler auch lediglich nachweisen, dass der Verkauf aufgrund seiner Vermittlungst?gkeit zustande gekommen ist. Ist das nicht der Fall, weil sich z.B. K?er und Verk?er zuf?ig selbst kennegelernt haben, f?t die Vermittlungprovision flach. Ob dann dennoch eine Courtage gezahlt werden muss (und vom wem) h?t nat?ch von den jeweiligen Vertr?n und den dort vereinbarten Leistungen ab.

  • Tom sagt:

    ich habe die Bef?tung das es reicht wenn dir ein Makler eine Immobilie zeigt und wenn es da zum Vertragsabschluss kommt hat der schon ein Anspruch auf seine Vermittlungsgeb? Frag mich nicht ob das so gerechtfertigt ist, ich denke nicht, aber es scheint so zu sein.
    Aber was sollten die auch sonst noch machen? Da gehe ich lieber hin und regel das Notwendige lieber selber.

  • mausekat sagt:

    Der Makler vermittelt den K?er an den Verk?er. Er sitzt in der Runde mit Notar und Verk?er/K?er, wenn der Kaufvertrag unterschrieben wird. Erst dann endet sein Job. Dann legt er dir auch seine Rechnung vor.
    Der Makler bekommt vom Verk?er Daten ? das Kaufobjekt. Diese muss er nicht pr?. Wenn der Verk?er zB sagt, das Dach wurde vor 2 Jahren gemacht und eine Rechnung daf?orlegt, kommt das in das Expose ? das Objekt. Ob die Sanierung vern?ig war, steht da nicht drin. Du musst trotzdem selbst schauen, ob zB Holzw?r im Dachstuhl sind(eigene Erfahrung)
    Der Makler erstelt das Expose. Darin sind heute der Energieverbrauch im Energiepass, ein Grundriss, ein Hausquerschnitt und Angaben, welche R?e und wie gro?im Objekt sind. Ferner Grundst?gr?, Gemeinschaftseigentum.
    Wenn noch andere Lasten auf dem Grund liegen( Rechte von den Stadtwerke wegen Leitungen, Altlasten etc.) – das pr?der Notar.

  • Sprendli sagt:

    Der Makler nennt Dir die Anschrift des Verk?ers und zeigt Dir das Objekt. Welche Leistungen solle da unvollst?ig erbracht werden? Du schlie? aber einen Maklervertrag ab. Sollten da von anderen Leistungen die Rede sein, kannst Du auch die Leistungen k?n. Nimm auf alle F?e einen Makler der im RdM angeschlossen ist. Hier kannst Du Dich auch beschweren. Schwarze Schafe gibt es ?all, besonders in der Maklerbranche



Einen Kommentar hinterlassen