Man kann nur in Deutschland, Österreich und Schweiz aus der Kirche austreten – was ist das denn?
Freitag, 29. Januar 2010, 05:54
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Ich habe heutee morgen gelesen, dass der Herr von Gemmingen gesagt hat, das momentan viele aus der Kirche austreten, aber das generell nur in denen drei Ländern möglich sei und in den anderen es nicht möglich ist, da man die Taufe nicht rückgängig machen kann.
Was ist das denn bitte? Man hat als Baby keine Chance zu entscheiden, ob man dabei sein möchte oder nicht, weil die Eltern dass enscheiden und dann kommt man als Erwachsener nicht wieder das raus? Das finde ich ja noch schlimmer als in jeder Sekte, wo man jederzeit aussteigen könnte.
Man meint ihr?


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • erhardgr sagt:

    Nach der theologischen Theorie bleibt jeder Getaufte Mitglied der Kirche (in der er getauft wurde bzw. zu der er übergetreten ist), auch wenn er aus der kirchensteuerberechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts austritt. (Die Taufe ist ja nicht wiederholbar.)
    In Ländern ohne Kirchensteuern oder ähnliche Kirchenabgaben, die über den Staat eingezogen werden, gibt es folglich keinen rechtskräftigen Kirchenaustritt.
    In Italien zB kann man als Katholik nur den Eintrag seiner Taufe im Taufregister der damaligen Pfarrgemeinde mit notarieller Hilfe (!) löschen lassen. So bleiben in Italien auch Laizisten oder zu einer evangelischen Kirche Übergetretene weiterhin lebenslang Mitglieder der katholischen Kirche mit dem Recht auf Begräbnis durch einen Priester.
    Ein Italiener, Franzose usw., der in Deutschland seinen Wohnsitz hat und sein Einkommen von einer deutschen Firma bezieht, kann ebenso wie ein genuin Deutscher aus der Kirchensteuergemeinschaft austreten. Ebenso wie bei ihm bleibt aber das Faktum der Taufe erhalten.
    Wer als Kind getauft wurde, also ohne seinen Willen, der muss darauf vertrauen, dass seine Eltern etwas richtiges oder gutes damit tun wollten. Er kann die Taufe nicht „löschen“, ebenso wie er nicht seine Muttersprache löschen kann.

  • Christia sagt:

    Wer das gesagt hat ( wegen teufel rückgängig und so ) der gehört in die geschlossene anstalt! Jeder kann austreten. dass sieht man in deutschland wie viele das immer wieder sind.
    Sicherlich einige Religionen darunter auch die Katholische Kirche betreiben regelrecht mobbing. Das fängt in der Schule an wenn ein Kind OB (Ohne bekenntniss ) ist. Das glauben an Gott und den restlichen Lügenmärchen ist ein “ Must“ geworden. Hauptsache man ist dabei und lässt sich monatlich kohle abziehen für nichts. Eventuell ab und zu ma sehen lassen in der Kirche …und das wars. Dann bist du dabei. Aber wenn du austrittst, geht es los. Zwar sind die sachen die die Kirche macht allesammt völlig unnütz…zu keinem zwecke aber du bist automatisch ( Z.B. kirchliche heirat ) ausgeschlossen. Worauf man aber verzichten sollte, weil die religion einfach nur schwachsinn ist.^^ Eine heirat vor Gott bezeugen…ohman..ohmann…da happerts aber noch gewaltig.^^
    Wie dem auch sei.
    Dieser type wie du sagst gehört weg gesperrt, denn ein z.b. baby/Kind hat keinerlei entscheidungsfreiheit in dieser sache und nimmt automatisch den glauben an den die Eltern haben. Erst mit dem 14 lebensjahr kann es selber entscheiden ob es glaubt oder nicht…und auch austreten. Wenn es dann austritt….stellt sich führ ihn die frage gar nicht ob man den Teufel rückgängig machen kann, denn es glaubt ja nicht und tritt deswegen aus.^^ Somit hat sich diese frage auch geklärt.^^

  • Inge Luett sagt:

    Auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt der Grundsatz, dass die Taufe als Sakrament nicht „zurückgenommen“ werden kann. Das bedeutet, dass Du auch in diesen drei Ländern nicht aus der Kirche austreten kannst.
    Nach ihrem Selbstverständnis ist die Römisch-Katholische Kirche (um die geht es hier vermutlich?) der „Corpus Mysticus Christi“, also der Mystische Leib Christi. Da kann auch nicht die Leber sagen, so, danke, das war’s, ich geh und mach meinen eigenen Verein auf.
    Aber wieso kann man denn dann trotzdem aus der Kirche austreten?
    Überall dort, wo die Kirche als Körperschaft des Öffentlichen Rechts organisiert ist, kannst Du selbstverständlich auch aus dieser Körperschaft austreten. Nur ist eine real existierende Körperschaft eben kein mystischer Körper.
    Eine Exkommunikation – das Thema geht ja unermüdlich durch die Medien – ist übrigens auch kein Ausschluss aus der Kirche als solcher, sondern der Ausschluss aus der Gemeinschaft mit der Folge, dass man weder am Gemeindeleben (noch nicht einmal in Form eines Gottesdienstes) noch an den Sakramenten teilhaben darf.
    Und DAS ist – nach Ansicht der Römisch-Katholischen Kirche, für die die Sakramente ein direkter Weg zum Kontakt mit Gott darstellen – ungefähr das Schlimmste, was man einem gläubigen Menschen auf Erden antun kann.

  • HamBrem sagt:

    Austritt von Minderjährigen [Bearbeiten]
    Der Austritt von Kindern unter 12 Jahren wird alleine von den Erziehungsberechtigten bestimmt. Ist das Kind 12 oder 13 Jahre alt, kann nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung die Austrittserklärung durch den Erziehungsberechtigten nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Ab 14 Jahren liegt die Entscheidung alleine beim Austretenden, siehe Religionsmündigkeit
    steht bei Wiki:::Frankreich und Vereinigte Staaten [Bearbeiten]
    In den Revolutionen Frankreichs und der Vereinigten Staaten wurde in diesen Ländern der Kirchenzehnt abgeschafft. Die Kirchen erhalten eine staatliche Förderung, sind im Wesentlichen jedoch auf Spenden angewiesen.
    Belgien [Bearbeiten]
    In Belgien werden Pfarrer und Bischöfe wie Beamte vom Staat bezahlt. Die Gemeinden sind gesetzlich zur Unterhaltung der Gebäude verpflichtet.
    Großbritannien [Bearbeiten]
    In Großbritannien wurden die Kirchen nie enteignet – wie vor allem in Frankreich und den USA –, daher bestreiten sie die nicht durch Spenden gedeckten Ausgaben aus ihrem eigenen Vermögen heraus.
    Spanien und Italien [Bearbeiten]
    In Italien wird eine obligatorische Kirchen- und Kultursteuer (otto per mille, also 8 ‰, bezogen auf die Bruttoeinkommenssteuer) erhoben. Der Steuerpflichtige kann auf der Steuererklärung angeben, welcher Religionsgemeinschaft die Steuer zugute kommen soll oder ob sie sozialen Zwecken zufließen soll.[2] In Spanien ist dies ähnlich, und der Staat schießt zwei Drittel hinzu.
    Dänemark [Bearbeiten]
    Die evangelisch-lutherische dänische Volkskirche wird mit staatlichen Mitteln unterstützt. Die Kirchensteuer wird von der örtlichen Kirchengemeinde festgesetzt und muss von der politischen Gemeinde und vom Kirchenministerium bestätigt werden. Sie ist lokal unterschiedlich, kann bis zu 7 Prozent betragen und wird mit der Lohn- und Einkommenssteuer eingehoben. Etwa drei Fünftel der kirchlichen Haushalte werden direkt aus staatlichen Mitteln finanziert.[3]
    Schweden und Finnland [Bearbeiten]
    In diesen Ländern gibt es ebenfalls eine Kirchensteuer. In Schweden heißt diese nach der Trennung von Staat und Kirche „Kirchenbeitrag“ und wird von der staatlichen Steuerbehörde eingezogen. In Finnland beträgt die Kirchensteuer 1 bis 2 Prozent des zu versteuernden Einkommens, wobei auch Unternehmen kirchensteuerpflichtig sind.[4]
    Norwegen [Bearbeiten]
    Die Norwegische Kirche wird als Staatskirche durch die Staatskasse finanziert. Eine Kirchensteuer im eigentlichen Sinne gibt es nicht.[5]
    Island [Bearbeiten]
    In Island können die Steuerpflichtigen wählen, ob die obligatorische Kultursteuer der evangelisch-lutherischen Volkskirche oder der Universität Islands zukommen soll.[6]
    Brasilien [Bearbeiten]
    In Brasilien, wo die größte katholische Gemeinde der Erde existiert, zahlen die Katholiken keine Kirchensteuer. Dennoch verliert gerade diese Glaubensgemeinschaft am schnellsten Mitglieder an Evangélicos, Maranatas und andere Gemeinschaften, welche zehn Prozent ihres Einkommens an die jeweilige Glaubensverwaltung abführen. Fußballspieler Kaká, welcher der Freikirche Renascer em Cristo angehört, hat bei einem Interview selbst bestätigt, dass auch er zehn Prozent seines Einkommens an die Kirche abgibt.
    ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::…
    Also ich bin mit 14jahren aus der kirche raus,und habe es bis heute nicht bereut..nein nicht wegen der kirchensteuer,für mich war und ist es eine Glaubensfrage gewessen!!!

  • Remo sagt:

    Das ist eine finanzielle Frage.
    Die Kirche sieht einen getauften Menschen als Besitz an. Durch dieses Ritual stellt die Kirche den Anspruch auf diesen Menschen. Das hat nichts damit zu tun, was der Mensch darüber denkt.
    Da man in anderen Ländern keine Kirchensteuer zahlen muss, kann man diese auch nicht kündigen. Ergo bleibt man aus Sicht der Kirche immer Kirchenmitglied.
    Man kann nur dann aus etwa austreten, wenn man einen vorher geschlossenen Vertrag kündigt. Also z. B. eine Vereinsmitgliedschaft. Bei der Kirche gibt es aber keinen Vertrag. (Außer in besagten Ländern. Weil hier die Kirchensteuer eingezogen wird.) Daher kann man hier auch den Vertrag der Zahlungen kündigen und ist somit „finanziell“ ausgetreten. Theologisch ist man allerdings immer noch Kirchenmitglied, weil man getauft wurde.

  • binefly sagt:

    Wenn ich glaube brauche ich keine Kirche und ich muss ja nicht an das glauben was in der Bibel steht. Es geht nur um Finanzen um die Leute in der Kirche festzuhalten, deswegen treten viele aus der Kirche aus.

  • Helmuth W sagt:

    Ich bin getauft worden,und mich konnte niemand Zwingen in die Kirche zu gehen,und auch noch Kirchensteuer zu Bezahlen! Ich war bei den Rennedenten,EV-Freikirche!

  • Eduard sagt:

    Wer aus der Kirche austritt und totzdem reingeht,
    ist ein Betrüger und wird es im Jenseits büßen.



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