Mängelreklamation bei Holzdecke – wer hat damit selbst Erfahrungen gemacht?
Samstag, 3. April 2010, 18:36
Abgelegt unter: Berge

Wir haben Anfang des Jahres aus einem Baumarkt Deckenpaneele der Firma bs-bauprogramme.de (Berg Gruppe) erstanden und selbst auf einer Unterkonstruktion angebracht.
Laut Verpackung sind die Paneele für Wand- und Deckenverkleidungen und sogar für Feuchträume geeignet.
So weit so gut. Zuerst (so zwei Wochen lang) sah alles gut aus, wir haben dann fleißig weiter renoviert. Ich hatte dann über’s Wochenende mal das Badezimmer gekippt gelassen und am darauf folgenden Montag sahen wir die Bescherung:
Zwischen den Leisten der Unterkonstruktion (alle 50 cm) hängen die Bretter durch und haben sich völlig verzogen. Drückt man dagegen, kann man es wieder „gerade“ biegen, läßt man los, hängt es natürlich wieder durch. Die Decke sieht aus, als wäre sie seekrank.
Wir haben das darauf hin beim Baumarkt reklamiert und die Tage kommt nun ein Vertreter der Firma bs-bauprogramme.
Allerdings hat mir dieser bei seinem Anruf schon durch die Blume zu verstehen gegeben, daß wir nichts zu erwarten haben („ich werde Ihnen schon sagen, was Sie falsch gemacht haben“)… da können wir uns ja auf etwas gefasst machen…
Nun, jedenfalls wollte ich Euch fragen, ob schon mal jemand selbst negative Erfahrungen mit Deckenpaneelen der Firma bs-bauprogramme (Berg Gruppe) hatte, oder mir jemand vielleicht anderweitig Tipps geben kann, wie man sich als Kunde in einem solchen Fall am besten durchsetzt bzw. welche wirklichen Gründe (nicht solche, die der Vertreter sicherlich erfinden wird), es für das Durchhängen der Deckenpaneele gibt.
Ich bin ja durchaus für konstruktive Kritik offen. Und natürlich macht man als Hobbyhandwerker nicht immer alles fachgerecht (welcher „Profi“ tut das schon 😉 Aber eine Decke darf sich nicht nach einer Nacht mit offenem Fenster komplett durchhängen, oder ? Wären meine Montagefehler so gravierend gewesen, müsste das Problem doch sofort sichtbar gewesen sein.
Ich freue mich auf Eure Kommentare.


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • lajoliem sagt:

    Erfahrungen mit solchen Panelen habe ich nicht, aber ein paar Tipps zur rechtlichen Lage kann ich Dir geben.
    Es liegt ja nun ein ganz normaler Kaufvertrag zwischen Dir und dem Baumarkt vor. Eine der Pflichten des Verkäufers ist es, die Sache frei von Sachmängeln zu verschaffen. Ein Sachmangel liegt – unter anderem – dann vor, wenn sie sich nicht „für die gewöhnliche Verwendung eignet und [nicht] eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann“, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB. Wenn auf der Verpackung steht, dass das Holz sich für die Deckenverkleidung auch in Feuchträumen eignet und dann bei Einwirkung von Feuchtigkeit massiv nachgibt, wird das Holz, das Du erworben hast, vermutlich einen Sachmangel aufweisen. Weil Du Anfang des Jahres gekauft hast, muss auch der Verkäufer – also der Baumarktbetreiber – beweisen, dass bei Verkauf noch kein Sachmangel vorlag.
    Ich würde das Gespräch mit dem Fachmann ruhig auf mich zukommen lassen. Seine Aussage klingt seltsam, wird aber kaum ernst gemeint sein; vielleicht war das einfach seine Art von Humor. Ich würde dafür sorgen, dass Zeugen bei dem Gespräch zugegen sind, und vorher einen Dritten, wohl am besten einen Schreiner, herbestellen und den schon einmal drüberschauen lassen.
    Es ist eben so, dass die Beweislast beim Baumarktbetreiber liegt und nicht bei Dir – das kommt Dir schon einmal zugute. Der Baumarktbetreiber muss beweisen, dass er Dir Anfang des Jahres ein sachmangelfreies Produkt verkauft hat; solch eine Beweisführung fällt regelmäßig schwer. Du hast also bei Weitem keine schlechten Karten; Dir müsste schon nachgewiesen werden, dass Du etwas falsch gemacht hast. Und wenn Du Dich an Montageanleitungen, Verpackungsangaben oder „Tipps vom Fachmann“ aus dem Baumarkt gehalten hast, und das im Idealfall auch noch nachweisen kannst, spielst Du den Ball erst mal ins Feld der anderen.
    NACHTRAG: Kann man so stehen lassen, denke ich. Wenn’s der Fachmann sagt, dann scheidet eben aus, dass Du den Mangel durch unsachgemäße Montage selbst verursacht hast. Und dann müsste Dir erst mal jemand nachweisen, dass die Dinger beim Kauf noch absolut in Ordnung waren. Deine Mängelgewährleistungsrechte sind dann (in dieser Reihenfolge): erst einmal Nacherfüllung (neue Paneelen), kostenlose Lieferung eingeschlossen; wenn die Nacherfüllung aus irgendeinem Grund trotz Aufforderung Deinerseits, oder weil der Fehler auch mit neuen Paneelen noch auftritt, nicht funktioniert, kannst Du Schadensersatz verlangen. Dann meld Dich einfach noch mal.

  • momratz sagt:

    HAbt Ihr die genagelt oder geschraubt??
    Wenn Ihr genagelt habt(wahrscheinlich noch mit so einem Hilfsmittel) kann es sein das sich die nägel gelöst haben.
    Wir wohnen auch in einem Uraltbau und haben alleine für die Unterkonstruktion 3 Tage benötig um diese Wasserwaagengerade zu bekommen, zu dem haben wir die Paneele zu beginn einer Reihe in der Mitte und am Ende je mit einer echten Spax-Schraube befestigt.
    Meine Decke ist mittlerweile 15 JAhre dran und es gibt keinerlei Problem.
    Am besten wenn Ihr Euren Schreiner mitkommen lasst wenn der Herr von der Paneel Firma kommt, die sind nämlich darauf geschult, unwissende Ihre Fehler um die Ohren zu hauen!!
    Aber egal wie, die einzelnen Paneele dürfen nicht durchhängen!

  • tabascom sagt:

    Wenn der Lattenrost ein Raster von ca 50 cm bildet, sollten Panele die ausdrücklich für Feuchträume geeignet sind, NICHT durchhängen, auch nicht etwas, auch nicht nach längerer Zeit.
    Vielleicht war etwas anderes in der Packung als aufgedruckt. Oder irgendein Restposten der für den Baumarkt in Einkauf besonders billig war, weil ihn der Hersteller bereits als 2. Wahl billiger losschlug.
    Um wieviel hängen denn die Panele durch?
    Im Schlimmsten Fall: Hersteller UND Baumarkt künftig meiden.

  • NoClever sagt:

    Selbst dünnste Paneele hängen nicht durch bei sachgerechter Unterkonstruktion (50cm???) und fachgerechter Montage.
    Ich denke ihr habt einige Fehler gemacht. Kann man nur hoffen, dass diese Fehler so in der Montageanleitung des Herstellers stehen.

  • i p sagt:

    Ich denke das dein Unterbau nicht zu der paneele Passt in Feuchträumen sollte man nicht das billigste kaufen also Unterbau verdoppeln und paneele vielleicht auf kulanz tauschen der Vertreter wird dir sicher entgegenkommen



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