Mietkürzung bei Wasserflecken?
Samstag, 1. Mai 2010, 20:31
Abgelegt unter: Fotos

Hallo, wie einige vllt wissen habe ich momentan etwas ärger mit meiner Vermieterin. Im Vorraus, die Wohnung ist gekündigt, habe noch 3 MOnate 🙁 . Im September letzten Jahres hat sich in der Oberen Ecke meiner Küche, die zur Hauswandmündet, ein Wasserfleck breitgemacht. Auf Anfrage mit Foto bei unserer Vermietering, kam nix zurück. Erst mit drohung von MIetminderung tat sich was… Ende November. Mittlerweile rieselte der Putz von der Decke. Die Handwerker Schlugen uns ein Handbalgroßes Loch in die Decke, bis in die Küche unserer Nachbarn. Dies war 4 Tage vorhanden. Dann wurde es erst zugemörtelt. Weiterer Verhalt der Vermieterin, es könnte ein Fassadenfehler sein, alles kann erst behoben werden wenn es trocken ist. Nun mit heizstrahlern/Heizlüftern sollte das doch trocken werden oder? Damit der Graue Mörtel mal wieder übergestrichen werden kann. Naja bis heute 27.03.08 hat sich nichts getann? Darf ich den eine Mietminderung erwirken? Und wenn ja wie viel Prozent darf ich abziehn? 5%?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • kraetzer sagt:

    Hallo,
    klingt nicht gut, was du da erzählst. An deiner Stelle würde ich mich mit dem Verbraucherschutzbund in Verbindung setzen. Dort bekommst du auf jeden Fall eine sachkundige und zuverlässige Antwort von einem unabhängigen Berater. Bei uns in Leipzig kostet das 15,-/ pro halbe Stunde. Gut angelegtes Geld, wie ich finde. Ich weiß leider nicht, ob das von Stadt zu Stadt verschieden ist. Das lässt sich aber auch ganz schnell übers Internet raus finden.
    Viel Glück noch und Auszug ist da sicher die beste Lösung.

  • Matzok sagt:

    Ich denk mal schon, dass 5% da legitim wären, solange du diese Wasserflecken nicht in irgendeiner Weise verursacht hast und nichts von einem besagten Fassadenfehler wusstest, denn dann ist eine Mietminderung nicht möglich. Letztendlich wird da wohl durch Gerichtsbeschluss oder eine Einigung eurerseits eine Lösung gefunden werden müssen.

  • Sprendli sagt:

    Mietminderung geht von der Warmmiete. 5% sind nicht viel, deshalb würde ich sagen mache es. Da der Betrag wirklich gering ist, wird der Vermieter wohl nicht dagegen klagen. Beiseitigen muß er den Mangel, ob er die Kosten wegen Verschudens an Dich weiterberechnet steht auf einem anderen Blatt. Rechne jedoch damit, dass es ein unerhebliche Mangel ist der nicht zur Mietminderung berechtigt. Dies kann aber nur ein Gericht entscheiden.

  • SUE sagt:

    Frag doch mal deine Vermieterin ob dein geschilderter Schaden bei ihrer Wohngebäudeversicherung gemeldet wurde.
    Sollte dies der Fall sein, würde ich mehr als 5 % der Kaltmiete kürzen, sie kriegt das Geld (Mietausfall) dann von der Gebäudeversicherung wieder.
    Mietkürzungen haben nie was mit den Nebenkosten zu tun.
    Ansonsten würde ich dir empfehlen den Mieterschutzbund oder evtl. einen Rechtsanwalt zu befragen.
    Viel Glück
    SUE



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