Mietrecht/ Tierhaltung?
Freitag, 23. April 2010, 02:10
Abgelegt unter: Haustiere

Was bedeutet:
Tierhaltung:
Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.b.Zierfische und Ziervögel,dürfen nicht gehalten werden.
Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden.
Bitte um Erklärung.


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • jossipp1 sagt:

    Grundsätzlich gilt:Tiere,die in Käfigen und anderen Behältnissen gehalten werden dürfen im Mietwohnungen gehalten werden,solange von ihnen keine Belästigungen der Nachbarn ausgehen.Also,ein Papagei,der den ganzen Tag lauthals herumplärrt,und die anderen Mietparteiein stört–ist nicht !
    Hunde und Katzen fallen NICHT unter diese Kleintierregelung.Und wenn sie noch so klein und süüüüß und was weiß ich noch sind.
    Hunde- und Katzenhaltung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters,auch unter dem Vorbehalt,daß sie die Nachbarn nicht stören.
    Und es entstehen dabei auch KEINE weit hergeholten Automatismen,wie Anzahl vergrößern,Pflegebetreuung
    und andere Sachen,die hier immer wieder angefragt werden,mit dem Ziel,die Vermieter auszutricksen.

  • Poppy_I. sagt:

    Wenn der Mieter ein Tier halten will, muss er vorher mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen, dass er einen Hund / eine Katze anschaffen darf. Diese Vereinbarung sollte schriftlich sein.
    Auszug: „In Fällen, in denen der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters erfordert, darf dieser die Tierhaltung nur dann versagen, wenn er eine plausible Begründung für das Verbot nennen kann. Sobald eine bestimmte Tierart in einer Wohnung zugelassen wurde, darf sie anderen Mietern nicht verboten werden.“
    Ganzer Text: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Haust…
    Nachtrag: Hamster, Hase etc. gelten als Kleintiere, weil sie im Käfig gehalten werden können. Kleintiere können nicht verboten werden.

  • colly sagt:

    du solltest deinen vermieter immer fragen aus nettigkeit.
    generell darfst du alles halten was in einem kaefig ,aquarium oder terrarium gehalten wird. es dorf keine lauen gereusche machen.
    grosse ausnahme terapetiere. das ist zb der blindenhund,oder hunde die ihren gehbehinderten menschen tueren aufmachen, licht anschalten zeitung bringen. es kann aber auch ein ausgebildetetes minischwein sein. da kann kein vermieter was sagen.
    auf jeden fall sollte mit dem vermieter darueber gesprochen werden.
    therapietier ist ein tier das die entsprechende pruefung bestanden hat !

  • Rumpelst sagt:

    Das bedeutet, daß Du Zierfische halten kannst (aber nicht in 1000ltr Aquarien) und Ziervögel, sofern sie die Nachbarn nicht belästigen. Alles andere kannst Du getrost vergessen, denn der Vermieter dürfte schlau genug sein, um diese Wünsche abzulehnen. Eines hatte ich
    noch vergessen: Ausnahme ist der Blindenhund, sofern er dem, im Haus wohnenden Blinden, eine notwendige Lebenshilfe ist.

  • just_me sagt:

    Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten, Mäuse, Chincillas, Degus, Wellensittiche, Kanarienvögel usw darfst du halten.
    Kleintiere eben.
    Für alles andere brauchst du das Einverständnis deines Vermieters.



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