Mietverhältnis eingehen oder nicht?
Dienstag, 20. April 2010, 16:01
Abgelegt unter: Immobilien

Ein Kumpel möchte mit seiner Freundin und deren Kinder zusammenziehen. Er hat ein Einfamilienhaus. Bei selbst genutzten Immobilien kann man keine Kosten steuerlich absetzen, nur bei vermieteten.
Wie sieht es aus, wenn der Partner dazu zieht, kann man ihm theoretisch Teile des Hauses untervermieten oder gar ganz vermieten? Wie muß man da Verträge gestalten? Kann man dann Ausgaben steuerlich absetzen? Prüf der Fiskus das nach? Wer kann dazu was Informatives beisteuern?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Dust in the Wind sagt:

    Die Sache wird vermutlich daran scheitern, dass der Kumpel an seine Freundin keine SEPARATE Wohnung vermieten kann (Du schreibst, es ist ein EFH).
    Somit würde das Finanzamt eine Vermietung und entsprechende Abschreibung schlecht akzeptieren können, denn wo will es da die Grenze setzen?
    2 Zimmer vermietet, Küche, Bad und Schlafzimmer werden gemeinsam benutzt?
    Die Sache scheint recht offensichtlich …
    Bei einer „normalen“ Untervermietung können meines Wissens Kosten abgesetzt werden. Da wären erst mal 2 % der Herstellungskosten des Hauses (natürlich dann nur anteilig nach qm-Zahl des vermieteten Zimmers) und auch sonstige Ausgaben: Energieversorgung, Reparaturen etc. entsprechend anteilig.

  • horsch sagt:

    Das geht nur bei Vermietung einer sep. Wohnung. Auf solche Konstruktionen sind die Fi-Ämter ganz scharf. Die Prüfen sofort.

  • angie45 sagt:

    Hi, dies ist ein heißes Eisen, da dein Kumpel, wenn er mit seiner Freundin zusammen zieht eine eheähnliche Gemeinschaft aufnimmt….
    …natürlich kann er mit ihr einen Untermietsvertrag abschließen und diesen dann „absetzen“, aber wenn ihm das Finanzamt drauf kommt ist dies Steuerbetrug und strafbar, nicht nur Geldstrafe ist dafür vorgesehen, dies kann auch zur Haftstrafe werden, wobei es natürlich auf die Höhe und Dauer des Steuerbetrugs ankommt…
    …ich rate deinem Kumpel davon ab…
    ..viel Spaß noch

  • O sagt:

    selbst wenn es möglich wäre, er hat dadurch Einnahmen, die er dann in seiner Einkommensteuererklärung angeben muß und entsprechende Einkommensteuer abzuführen hat.
    Am besten Steuerberater fragen



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