Mietvertrag: Genehmigung zur Tierhaltung nur gegen Mieterhöhung von 7,- €??
Donnerstag, 22. April 2010, 14:44
Abgelegt unter: Haustiere

Hallo,
wir grübeln grade über einem Mietvertrag bzw. den folgenden Klauseln – weiß jemand zuverlässig, ob Punkt 2. so erlaubt ist? Tierhaltung nur gegen Mieterhöhung – ? :/ Wir haben noch keine Haustiere, ich würde mir aber gern eine Katze anschaffen – oder wenigstens einen Hamster. Hier der Wortlaut:
„1. Das Halten von Haustieren ist unzulässig. Sollte davon abweichend der Vermieter gleichwohl eine – nur schriftlich wirksame – Einwilligung erteilen, bezieht sich diese nur auf ein bestimmtes Tier. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. Aus einer anderweitigen Haustierhaltung kann der Mieter keine Rechte herleiten.
2. Die Genehmigung zur Tierhaltung wird nur gegen Vereinbarung einer mtl. Mieterhöhung von € 7,00 für jedes einzelne Tier (außer Zierfische und Vögel) erteilt. Dieser Betrag wird auch für den Fall vereinbart, wenn ein Tier ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten wird.“


18 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • T.E.U.T. sagt:

    das kann doch nicht rechtens sein

  • mausekat sagt:

    Der Vertrag schließt Käfigtiere wie Hamster, Meerschwein und Karnickel in haushaltsüblicher Menge, die die Wohnung nicht abnutzen, aus. Das darf der Vermieter nicht.
    Die Klausel ist unwirksam.

  • Tetrazepam Creatio e nihilo sagt:

    Vogel Katzen und andere Kleintiere fallen Grundsätzlich nicht unter ein Haltungsverbot, solch ein Klausel ist Sitten widrig und braucht nicht beachtet zu werden.
    http://www.Mieterschutz.de

  • Tanja und Marcus C sagt:

    Also ein Hamster zählt zu denn klein Tieren und Brauch keine Zustimmung des Vermieters. Bei einer Katze weiß ich nicht aber ich würde mal mit dem Mietvertrag zu einem Anwalt gehen denn die Klauseln ist nicht so Koscher.

  • E*L sagt:

    Ist in Ordnung!
    Wenn Du nicht einrverstanden bist, dann unterschreibe den Vertrag nicht.

  • catproof sagt:

    da ist ärger vorprogrammiert. bloß finger weg von der wohnung!
    da wird nachher jeder kratzer auf dem parkett der katze zugeordnet!

  • zauberhe sagt:

    Das ist doch quatsch entweder sind Tiere (hund und katze( erlaubt oder nicht. Das gilt aber nicht für Käfigtiere, wie hamster , meerschweichen , hase etc. Hab echt noch nie gehört das plötzlich tiere erlaubt sein sollen wenn man 7 euro mehr miete zahlt. also bitte

  • Lila sagt:

    naja nur 7 euro mehr im monat höhrt sich garnicht so schlecht an.

  • angela.h sagt:

    habe ich in Deutschland noch nie gehört ,hier in den USA fast normal da muss man sogar extra Kaution zahlen für sein Tier beim Einzug

  • Miss Marple - la auténtica sagt:

    7.- Euro im Monat das ist doch tragbar. Ist es egal ob für Hamster oder Pferd?

  • wuschel sagt:

    Wenn dieser Betrag auf die Kaltmiete gezahlt werden soll, wäre ich nicht damit einverstanden, denn davon hat die Katze ja nichts, so geht das Geld rein an den Vermieter.
    Wenn der Betrag zu den Nebenkosten gerechnet wird, dann wäre ich einverstanden. So wären die kosten im Haushalt auch für die Katze abgedeckt und Du hast da was davon.

  • Johanna sagt:

    Lass Dich bloß nicht darauf ein – das ist Geldschinderei. Entweder erlaubt es der Mietvertrag oder er erlaubts nicht!

  • Der tut nix sagt:

    Selbst ausgedachte Klauseln vom Vermieter sind unzulässig.Der spinnt wohl.

  • Alwin E sagt:

    Ob das 100% rechtens ist, weiß ich nicht; aber ich hab‘ mal „Untermietzuschlag“ bezahlt (waren allerdings nur 5 DM/West pro Monat), als ich ein Zimmer untervermietete. Ich würde die 7 Euro fürs Tierchen akzeptieren, also Katze oder Hund. Hamster sind Kleintiere (Käfighaltung): Da ist sowas m.W. nicht erlaubt, aber die fallen vermutlich sowieso unter „Zierfische und Vögel“.

  • sabinche sagt:

    Als ich vor ca. 9 Jahren hier in meine Wohnung gezogen bin, hieß es auch, dass keine Tierhaltung erlaubt sei (außer Fische und Vögel). Damals kam allerdings gerade eine neue Bestimmung auf, in der es hieß, dass Katzenhaltung nicht mehr verboten werden darf (es sei denn, es entsteht Geruchs- oder Lärmbelästigung durch die Katze). Falls Du nicht im Mieterverein bist, erkundige Dich bei der Verbraucherzentrale. Die müssten Dir darüber auch Auskunft geben können. Ich würde das so jedenfalls nicht unterschreiben. Wofür sollen denn 7,00 € sein???

  • Zimmerli sagt:

    Der Zusatz im Mietvertrag ist ungültig und nicht zu beachten.

  • Sprendli sagt:

    Das Halten von Haustieren kann grundsätzlich nicht mehr verboten werden. Dazu gibt es ein Urteil des BGH. Du hast also 2 Möglichkeiten:
    1. Du geht jetzt schon gegen diesen Passus an, weil er nicht erlaubt ist
    2. Du wartest bis Du Dir ein Haustier anschaffst. Vielleicht hat bis dahin Dein Vermieter etwas von diesem Urteil gehört.

  • sfuhrman sagt:

    hi,
    für mich irgendwie unlogisch!
    abzocker, der will mit gewalt reich werden.
    ich glaube nicht, dass das rechtlich und zulässig ist!
    P.s. wenn du drauf eingehen solltest lasse es dir schriftlich geben die genehmigung gegen geld!!!
    damit du was in der hand hast!!!
    ( aus eigener schlechter erfahrung )
    lg



Einen Kommentar hinterlassen