Muss ein Firmpate selbst gefirmt sein?
Montag, 1. Februar 2010, 03:47
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Hallo!
Meine kleine Cousine hat mich heute gefragt ob ich ihre Firmpatin werden möchte.
Das würd ich auch sehr gerne machen, nur gibt’s da evtl. ein Problem.
Ich bin selbst nicht gefirmt….bin zwar getauft, aber ich weiß nicht ob das reicht.
Muss also ein Firmpate zwingend selbst gefirmt sein?
Und wenn ja, wie streng wird das kontrolliert bzw. wird es überhaupt kontrolliert?
Danke!


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • erhardgr sagt:

    Da die Firmung im Unterschied zur Konfirmation nicht immer dokumentiert wird, könntest du sagen, du seist gefirmt.
    Aber das wäre fies und verantwortungslos. schließlich sollst du ein Vorbild im Glauben und im ethischen Handeln sein.
    Du kannst dich aber firmen lassen. Je nachdem wie alt du bist und wie weit du in den christlichen (katholischen) Glauben eingeführt bist, muss das nicht so lange dauern. Gefirmt werden kann man in jedem Alter (aber nur ein Mal).

  • BM sagt:

    Im katholischen Bereich schreibt dazu das kirchliche Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici, genannt CIC) folgendes vor:
    Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen
    wird, ist erforderlich:
    1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren
    Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender
    der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen
    Dienst zu leisten;
    2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom
    Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer
    oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme
    zulässig;
    3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der
    Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem
    Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;
    4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen
    Strafe behaftet sein;
    5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

  • Alwin E sagt:

    Nein. Ein Firmpate muss „im christlichen Glauben getauft und in ihm verhaftet sein“. Du solltest aber mit dem Gemeindepfarrer ein Firmgespräch führen, denn „Patin“ zu sein ist mehr, als nur daneben zu stehen. Du übernimmst die Verantwortung für Deine Cousine ein Leben lang, falls ihren Eltern etwas zustoßen sollte, nicht vor dem Gesetz, sondern vor Dir selber.
    Das wird Dir aber alles der Pfarrer erzählen. Ich bin der Meinung, dass Du das Gespräch suchen solltest; er wird es Dir nicht aufdrängen. Aber ohne zu wissen, auf was man sich einlässt, sollte man nicht einfach daneben stehen und „ja“ sagen.

  • £@!£@ sagt:

    normalerweise langt das nicht. du solltest gefirmt sein aber das kontrolliert keiner.. die glauben einem auch so.. und es fragt eigt auch keiner.

  • suzie the pilgrim sagt:

    Nein, wenn es zwei sind,
    kann einer evangelisch sein
    und ist dann nicht gefirmt.
    Bei Katholiken weiß ich es nicht.

  • whyskyhi sagt:

    das entscheidet der pfarrer
    einfach fragen

  • Elisabet sagt:

    Deine Taufe sollte ausreichen.

  • Wilken sagt:

    Antwort: Keine Angst, es reicht.

  • carolus sagt:

    Sprich mit dem Pfarrer.



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