Muss man Immobilienmakler rein lassen?
Sonntag, 18. April 2010, 13:52
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo, wir wohnen bei unsere Oma in Haus & sind nun seit 2-3 Jahre vor gericht..lange Geschichte aber nun zu der Frage..
Der Immobilienmakler hatte sich schonmal das Haus angeschaut u.s.w aber nachdem er meine „mutter“ belleidigt hat am Telefon, seitdem lassen wir ihn nichtmehr rein, sondern nur die
Leute die sich das Haus anschauen wollen ohne den Immobilienmakler..
Ist das korrekt? Ich mein, er darf uns doch nicht belleidigen & dann noch meinen, dass er rein darf..
entschuldigung wegen der Rechtschreibung & bitte nur ernthafte Antworten..


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Sprendli sagt:

    Da er im Auftrag des Vermieters unterwegs ist, m? ihr ihn nach Voranmeldung herein lassen. Sprecht aber mit dem Vermieter ob es nicht m?ch w? eine andere Person – Mitarbeiter des Maklers oder anderen Makler – zu senden.

  • pinkpeda sagt:

    Soll das Haus verkauft oder die Wohnung anderweitig vermietet werden, ist der Mieter verpflichtet, Besichtigungen nach Voranmeldung in zumutbarem Rahmen durchf?n zu lassen. Wer dabei die Wohnung besichtigt, entscheidet der Eigent?, nicht der Mieter.
    Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Immobilienmakler -der damit immerhin seine Br?en verdient- mirnixdirnix in eine Wohnung latscht, und die Bewohner grundlos beleidigt. Man k?e den Eindruck gewinnen, ihr wollt der Oma eins auswischen

  • exenter sagt:

    Seitens des Auftraggebers ist das eine eindeutige Vertragsverletzung gegen? dem Makler, der damit an der ordnungsgem?n Erf?ng seiner Arbeitsaufgabe gehindert wird. Wenn er sich das in Hoffnung auf die zu erwartende Einnahme gefallen l?t, ist es OK. Er k?e aber auch wegen der Vertragsverletzung den Maklervertrag k?gen und, soweit vorhanden, Schadensersatz verlangen.

  • DR Eisendraht sagt:

    Als Mieter habt Ihr den Beauftragten der Eigent?in nach Voranmeldung jederzeit reinzulassen. Er wird schon nicht ausserhalb der B?eit erscheinen. Und dagegen gibt es kein Mittel. Er ist immerhin stellvertretend f?ie Vermieterin unterwegs. Die „Beleidigung“ mag wohl auch ihren Grund gehabt haben. Dr?berger sind auch mir ein Greuel.

  • Yen sagt:

    Es handelt sich wohl um den Besitzer, der ? Makler verkaufen m?e. Zu Recht f?tet man dann entweder Eigenbedarf oder h?e Miete. Eigent? haben laut letzter Urteile ihre Rechte gest?t bekommen. Den Makler m? ihr reinlassen, d? den aber wegen Beleidigung verklagen, wenn das nachweisbar ist.

  • Tiqvah Bat Shalom sagt:

    ..ihr m? niemand hinein lassen wer beleidigt! Doch die Situation m? ihr d Hausbesitzer mitteilen, dass er /sie eventuell einen andere Immobilienmakler nehmen kann.. Es ist besser wenn ihr selbst darstellt, als der eventuell verzerrt….

  • metusale sagt:

    wie ist den die angebliche beleidigung zustande gekommen?
    natuerlich muss man den makler wenn er sich voranmeldet hereinlassen.
    oder gehoert das haus ihnen?

  • uweelena sagt:

    Der einzigste , den man reinlassen muss ist der Gerichtsvollzieher der im Autrag eines Gerichts handelt.
    Der Rest kann euch gestohlen bleiben.
    Gr?Uwe



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