Muss man Spinnen die größer als 30cm sind beim Vermieter anmelden wenn man sie als Haustier halten möchte?
Donnerstag, 22. April 2010, 07:10
Abgelegt unter: Haustiere

Natürlich! Eine Spinne von dieser Größe ist doch kein Kleintier mehr! Das ist ein … äh … genau Äääh! Und außerdem ist es Pflicht, vor der Haustür ein großes, deutlich lesbares Schild anzubringen mit der Aufschrift „Vorsicht! Hinter dieser Tür lebt eine üüüüüüüübergroße Spinne!“. Dann kann ich wenigstens schnell genug wieder abhauen 😉


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Bienchen sagt:

    Du Must nur Gift spinnen bei dein Vermieter angeben,es kann seit das er eine bescheinigung vom amtvetiner sehen viel .Das sie die Genehmigung zum halten von Gift spinnen haben.

  • maya sagt:

    grins…musst du mal in den mietvertrag reinschauen, ob da was von spinnen steht…;-)
    also meinem vermieter würden die augen rausfallen. der sieht aber auch nicht so gut. könnte man ihm vielleicht als zweghasen unterjubeln…;-)

  • savage sagt:

    Nein, aber die Spinne muß Dich krankenversichern, wenn sie Dich als Personal beschäftigt!

  • Antonio Bay Tourist Office sagt:

    Spinnen sind keine Haustiere und immer zu melden.

  • DR Eisendraht sagt:

    ist deine Frau nur 30 cm groß ????

  • * Z O N K * sagt:

    jap auf jeden fall.mach das schnell,sonst rennen sie dir noch davon ^^



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