Nach welchen rechtlichen Grundlagen werden Betriebsaufspaltungen begründet?
Dienstag, 20. April 2010, 16:53
Abgelegt unter: Immobilien

eine ausländische Privatperson (CH) besitzt in Deutschland Immobilien und vermietet diese einer GmbH. Die Privatperson ist gleichzeitig Mehrheitsbeteiligter an der GmbH.


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • yockel67 sagt:

    Hallo we_r,
    ich glaube in diesem PDF-Dokument ist alles enthalten, was Du wissen möchtest.http://www.handwerk-info.de/steuer/973.p…

  • yockel67 sagt:

    Ich habe mir den Artikel in der Handwerkszeitung angesehen. Er ist sehr informativ.
    Bei dem dargestellten Sachverhalt muss man die Angelegenheit sehr intensiv prüfen, damit man nicht von der Vermögensverwaltung in die Gewerblichkeit „rutscht“.
    Vor!!! Abschluss des Mietvertrages Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren. Der Teufel steckt im Detail.



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