Notar – Eigentumswohnung Kaufvertrag rückgängig machen ?
Dienstag, 20. April 2010, 13:55
Abgelegt unter: Immobilien

Bin nicht sehr vertraut mit den Immobilien Gesetzen in Deutschland. Bekannte kaufte Eigentumswohnung, notariell alles festgehalten, Ende des Jahres zahlbar an Verkäufer. Sie will nun nicht in die neue Wohnung ziehen, da sie herausgefunden hat, dass ganz in der Nähe sehr laut werden wird durch Jugend Konzerte/ Aktivitäten. Ist es möglich aus dem Vertrag herauszukommen. Sie meint nicht.


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Sprendli sagt:

    Der Vertrag ist gemacht. Man kann Ihn nur widersprechen, wenn schriftliche Bedingungen nicht eingehalten wurden. Da kaum schriftlich vereinbart wurde, dass die Wohnung ruhig gelegen ist, ist eine Anfechtung nicht möglich.

  • idril_ar sagt:

    Nein, kann sie nicht. Außer, sie hat den Verkäufer vor dem Kauf speziell dazu gefragt, ob in der Nähe Konzerte stattfinden und ob es laut wäre. Pech gehabt. Man erkundigt sich vor Kauf, in welcher Umgebung man kauft.
    ……………………….
    Ist da ein Veranstaltungsgebäude oder sowas? Wenn du sagst, die Konzerte fangen jetzt dann, dann sind die doch sicher nicht unter freiem Himmel. Wo genau finden die denn statt?

  • Claudiii sagt:

    nein ich glub nicht;(
    haha silly der name passt . also du bist dum weil du die frage nicht versteht oO war als spaß gemeint. (=

  • fuchs sagt:

    Nein aber sie Kann mit dem Verkäufer ein Dill mach mit Verlust sonst geht es nicht das Er die Wohnung wiederverkauf.

  • Mutter Schagalla sagt:

    Ein Rückverkauf bedarf u.U. auch neuer Preisverhandlungen und auf jeden Fall die Klärung des Schadenersatzes.



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