Notarvertrag zum Hauskauf mit Neben-abkommen?
Montag, 19. April 2010, 17:34
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo an alle Wissende und Hilf bereite !
Wir sind dabei ein Haus zu kaufen und haben auch schon den Noteriellenkaufvertrag als entwurf zugeschickt bekommen.
Wir wollen ein paar Änderungen die wir mit dem Verkäufer auch schon vorab geklärt und auch geeinigt haben.
Ich hatte da etwas schon entworfen und dem verkäufer zugeschickt.
Hier mein Entwurf:
Die Parteien sind sich darüber einig, dass mündliche Nebenabreden keine Gültigkeit haben.
Etwaige Nebenabreden bedürfen der notariellen Schriftform und können anderenfalls zur Nichtigkeit des Vertrages führen.
§ 14 Nebenabreden Grundstückskennzeichnung:
Da das Nachbargrundstück:
Gemarkung XX Flur X Flurstück XXX
Hof- und Gebäudefläche XXX XX X
in Größe von XXX m²
auch dem Verkäufer gehört und es keine Begrenzungskennzeichnung des zum Verkauf anstehenden Grundstücks:
Gemarkung XX Flur X Flurstück XXX
Hof- und Gebäudefläche XXX XX XX
in Größe von XXX m²
existiert, haben sich der Verkäufer und Käufer darauf geeinigt, daß das Grundstück auf XXX m², in Eigenleistung, mit einem Lasermessgerät (marke Bosh o.Ä.ect.) oder mit einem Längenbandmass ausgemessen wird und mit einem Streifenfundament gekennzeichnet wird.
§ 15 Nebenabreden Streifenfundament:
Der Verkäufer und Käufer haben sich dazu geeinigt ein Streifenfundament in ca. 10cm breite als Grundstückskennzeichnung zur Begrenzung zum Nachbargrundstück anzulegen.
Das Streifenfundament wird so angelegt, das es auf beiden Grundstücken (dem des Verkäufers und des Käufers) jeweils zur Ideellenhälfte liegt und somit gerecht verteilt wird.
Beispiel:
Streifenfundament wird 10cm Breit, so liegt es jeweils 5cm auf jedem Grundstück.
Das Streifenfundament wird in Eigenleistung durch den Käufer angelegt wobei der Verkäufer 50% der Materialkosten trägt.
Beispiel:
Wurden 20 Zementsäcke verarbeitet trägt der Verkäufer die Kosten der 10 Zementsäcke.
Als Kostennachweis muss der Käufer dem Verkäufer die Quittungen einreichen.
Der Verkäufer und Käufer sind sich einig, daß, im laufe der Zeit,
eine Grenzmauer oder Hecke als Kennzeichnung aufgestellt werden kann anstatt des Streifenfundamentes.
§ 16 Nebenabreden Wegerecht:
Der Verkäufer versichert dem Käufer, daß es keine Baulasten wie Wegerechte für Müllabfuhr, PKW-Zufahrt zum Nachbargrunstück existieren.
Falls doch daß diese Baulasten mit dem Verkauf der Immobilie erlischt und aus der Baulast gelöscht werden.
Die Mülltonnen werden momentan von der Müllabfuhr über das zum Verkauf anstehende Grundstück transportiert.
Der Verkäufer versichert dem Käufer, daß die Mülltonnen nach dem Verkauf über sein eigenes Grundstück entsorgt werden.
§ 17 Nebenabreden Grenzbebaung:
Der Verkäufer gibt dem Käufer die Zustimmung einer Grenzbebauung der zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann zwecks aufstellung und benutzung einer Garage / Carport und Wohn / Büroflächen.
§ 18 Nebenabreden Unterlagen der Vermieteteneinheiten:
Der Verkäufer übergibt dem Käufer mit dem Verkauf alle vorhandenen und benötigten Unterlagen sowie Software z.B. Exel-Tabellen für Umlageberchnung, Mietaufstellung ect.
Der Verkäufer hat den Notar schon kontaktiert und dieser habe gesagt das das nicht so in den Kaufvertrag aufgenommen weden könne und hat nir diesen Text vorgeschlagen :
Ergänzung:
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Grundstücksgrenze der Freifläche, zwischen XXX und XXX, vorläufig einvernehmlich oder wenn keine Einigung darüber zustande kommt durch ein Vermessungsbüro endgültig festgestellt wird.Die dann entstehenden Kosten werden je zur hälfte von den Vertragsparteien getragen.
Bitte kann mir jemand weiterhelfen?
Soll ich den Notar wechseln?
Warum kann man neben abkommen nicht mit in den oteriellenkaufvertrag einbeziehen?
1000 Dank an Antworten !


1 Kommentar bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Peter K sagt:

    „Die Parteien sind sich darüber einig, dass mündliche Nebenabreden keine Gültigkeit haben.
    Etwaige Nebenabreden bedürfen der notariellen Schriftform und können anderenfalls zur Nichtigkeit des Vertrages führen.“
    Dies ist in sich nicht stimmig – kein Notar würde das beurkunden wollen –
    Alles andere kann man als Zusatzvereinbarungen mit aufnehmen – Ist natürlich alles sehr laienhaft formuliert – Die Formulierung – rechtssicher – solltet ihr dann doch einem Notar übelassen –



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