Novelle des Bundeskriminalgesetzes – Beschneidung des Zeugnisverweigerungsrechtes?
Freitag, 9. April 2010, 19:51
Abgelegt unter: Regierung

Zu den Berufsgeheimnisträgern zählen Ärzte, Anwälte, Journalisten, Abgeordnete und Geistliche.
Mit welcher Begründung wird nur für die ersten drei Berufsgruppen das Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten, aber nicht für Abgeordneten ( ist wohl der nachvollziehbaren Logik, sich nicht selber angreifbar zu machen, entsprungen ) und Geistlichen?
Abgesehen davon gehe ich eh davon aus, dass dieses Gesetz nicht mit den grundrechtlichen Prinzipien unserer Gesellschaft im Einklang zu bringen ist, und daher das Bundesverfassungsgericht mal wieder Regierung „spielen“ muß und das Gesetz kippen wird.


1 Kommentar bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Matthias sagt:

    Es gibt kein „Bundeskriminalgesetz“.
    Meinst du die Strafprozeßordnung oder die Neuregelung der Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes?
    Nachtrag: das Gesetz über das Bundeskriminalamt heißt in Kurzform: BKAG



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