Passerneuerung?
Dienstag, 20. April 2010, 14:21
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo,
bei einer Wohnungsvermietung wurde mir gesagt, wenn ein bürge die Bürgschaft übernimmt würde ich die Kaution nicht zahlen. Der Bürge ist vorhanden.Jetzt erhalte ich den Mietvertrag in dem die Kaution eingetragen ist. Als ich da anrief sagte man mir , dass der Bürge ncht angenommen wurde , da sein Pass am 30.10.2007 abläuft. Wir sind Italienischer Abstammung und haben dementsprechend einen italienischen Pass. Der kann doch nur verlängert werden wenn der abgelaufen ist und nicht 3 Monate vorher oder irre ich mich???
WIR können doch NICHT abgeschoben werden da wir zur EU gehören, hätten wenn überhaupt nur Probleme wenn wir das Land verlassen möchten.
Meine Frage ist nun, wann kann ich den Pass schon verlängern lassen? geht das schon 3 Monate vorher?
Und ist de Begründung der Immobiliengesellschaft rechtswirksam?
Mfg


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • stef sagt:

    Der Pass muss vor Ablauf verlaengert werden. Da es sich um einen italienischen Pass zu handeln scheint, wendet sich der Passinhaber an sein zustaendiges Botschaft/Konsulathttp://www.konsulate.de/italia.php
    Hier findest Du die erforderlichen Unterlagen und die naeheren Bestimmungen zur Passverlaengerung:http://www.ambberlino.esteri.it/Ambascia…
    Mitzubringen ist :
    eine unterzeichneter Antrag auf Passverlängerung
    ( hier findest Du das Formular zum Ausdrucken)http://www.ambberlino.esteri.it/Ambascia…
    der Pass
    Aufenthaltsgenehmigung des Landes in dem man derzeit lebt,
    also in diesem Fall Deutschland
    Die Begründung der I.-Gesellschaft ist rechtswirksam, da im Normalfall ein Pass immer eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten aufweisen muss.
    Verlängerung eines maschinenlesbaren Reisepasses:
    * Verlängerung eines Reisepasses, der nur für die Staaten der Europäischen Union gültig ist: kostenlos
    * Verlängerung eines Reisepasses, der für alle Staaten gültig ist: 40,29 EUR
    (Jahresgebühr, muss jedes Jahr gezahlt werden.)
    Weitere Informationen findest Du auch hier:http://sedi.esteri.it/wolfsburg/de/reise…
    Stef

  • Pradi sagt:

    Auch hallo,
    zum Ersten ist es der größte Quatsch von Abschiebung zu reden. In der EU gibt es nur noch Abschiebungen von Schwerstkriminellen. In Verbindung der EU-Richtlinie 2004/38/EG und dem vom Bundestag am 01.07.2007 verabschiedeten neuen 2 Gesetz zur Freizügigkeit innerhalb der EU werden nur noch die abgeschoben, die mindestens 5 Jahre Gefängnis erhalten haben.
    Zweitens kann der Pass auch vom zuständigen Konsulat VOR Ablauf erneuert werden.
    Drittens scheint es sich die Immobiliengesellschaft einfach nur anders überlegt zu haben und hat einen Vorwand gesucht, um nicht Ihnen die Wohnung geben zu müssen. Ich denke auch, dass nach Ihrer Passverlängerung der Immobiliengesellschaft etwas Neues einfallen wird, um Sie abzuwimmeln.
    Mein Vorschlag: Suchen Sie sich gleich eine andere Wohnung!
    Beste Grüße und viel Glück!

  • RL sagt:

    Zum Paß-Problem:
    Da es sich – wie Du sagst – um italienische Pässe handelt, wird Dir hier wohl kaum jemand eine richtige Antwort geben können.
    Auskünfte mußt Du bei der Italienischen Botschaft (Berlin) oder einem Italienischen Konsulat (Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Stuttgart, Bremen, Dortmund, Freiburg, Nürnberg, Saarbrücken, Mannheim, Wolfsburg) einholen.
    Adressen, Telefon-Nr. gibt es hier:http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/…
    Wenn die Immo-Gesellschaft Deinen Bürgen ablehnt ist das eben so; Gründe sind uninteressant.

  • feli80 sagt:

    Ihr müsst aufs Amt und den Pass erneuern lassen. Das muss man schon vorher machen, weil der neue Pass länger braucht mit Verarbeitung, da es doch jetzt die neuen Pässe gibt.

  • Jess sagt:

    Also, ich weiss nicht, ob das rechtens ist. Mein Bauchgefühl sagt mir, wenn es schon so anfängt, dann habt ihr in Zukunft sicher Spass mit denen…im negativen Sinne. Das klingt für mich rassistisch und ach ich weiss nicht – sowas regt mich immer auf. War es schwierig diese Wohnung zu finden? Weil sonst würde ich mich vielleicht nochmal umgucken, ob es ne andere Wohnung bei nem anderen Vermieter nicht auch tut.

  • Miriam K sagt:

    Halli hallo,
    ich arbeite in einem Rathaus.
    Also der Zeitpunkt der Verlängerung ist vollkommen egal, wenn der Pass sowieso in 3 Monaten abläuft. Geh einfach zu dir aufs Rathaus und sag du willst ihn verlängern lassen und den Rest machen die dann normalerweise für dich, also deinen Pass ins Konsulat oder sonstiges schicken.



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