Private Programme gesetzlich auf dem Firmen-Notebook erlaubt?
Montag, 1. Februar 2010, 09:42
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

…. und zwar geht es hierbei nicht um irgendwelchen Schmuddel-Kram, sondern um Anwendungen, die man legal privat erworben hat – wie zum Beispiel Microsoft Encarta, oder aber auch ein kommerzielles Spiel zur Auflockerung im Home Office / auf Zugfahrten. Angenommen, der Arbeitgeber, der das Notebook zur Verfügung stellt, ist dem gegenüber gleichgültig, was man außerhalb der Arbeitszeit mit dem Notebook macht. Könnte es in irgendeiner Hinsicht rechtliche Probleme geben, auch wenn man jederzeit die privat erworbene Lizenz vorzeigen kann – und es das Programm in einer gewerblichen Version gar nicht gibt?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • John D sagt:

    Der Gesetzgeber hat mit der Sache nichts zu tun, es handelt sich hier ausschließlich um das Innenverhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer. Falls der Betrieb eindeutige Regeln aufgestellt hat, die die Nutzung anderer Software verbieten, ist dies natürlich zu beachten.
    Das Arbeitgeberinteresse hat hier jedenfalls eindeutig Vorrang vor dem Individualinteresse des Arbeitnehmers, da das Firmennotebook eine Investition des Arbeitgebers darstellt, und diese ausschließlich dem Nutzen der Firma dienen soll.
    Einige Softwareprogramme nehmen Änderungen an der Konfiguration des PCs vor. Diese ist jedoch in der Regel an das IT-Environment des Arbeitgebers angepasst, so daß das Risiko besteht, dass das Notebook ohne erneuten Eingriff nicht mehr korrekt im Firmennetzwerk funktioniert und der IT-Support des Arbeitgebers unnötig Zeit aufwenden muss, das Notebook wieder arbeitsfähig zu machen. Denkbar sind z.B. auch Änderungen der Bildschirmauflösung durch ein Spielprogramm, so dass u.U. Standardpräsentationen o.ä. nicht mehr korrekt dargestellt werden.
    Manche Firmen überwachen derartige Privataktionen auch durch Spy-Software, die beim Einloggen ins Firmennetz den PC mit der gespeicherten Standardkonfiguration abgleichen, z.B. einer Checksum über das Programm-Verzeichnis. Oder es wird in regelmässigen Abständen ein Scan des gesamten PCs vorgenommen und mit dem vorgesehenen Software-Inventar abgeglichen.
    Es gibt jeweils Programme dafür, die unterhalb der üblichen Schwelle für Anti-Spy- oder Antiviren-Programme arbeiten.
    Mein Rat: derartige Aktionen mit dem Arbeitgeber abstimmen, dann bist du auf der sicheren Seite.

  • allwissende Müllhalde sagt:

    das gibt keinerlei Probleme, da das den Gesetzgeber nicht interessiert. Nach Rechtslage kannst du selbst den PC für den Einsatz eines legal erworbenen Programms bestimmen.
    Das ist völlig normal, dass auf Firmenrechnern auch Privatprogramme laufen. Nur der Arbeitgeber muss zustimmen. Dort ist die Rechtsunsicherheit…

  • ? sagt:

    Vorsicht mit dem Nachsatz von creamcheese:
    „wo kein Kläger , da kein Richter“
    der Arbeitgeber hat das Recht der fristlosen Kündigung , wenn
    (wie es üblich ist ) hier gegen strikte Anweisungen bzgl. Notebook verstoßen wird…
    Ergo: AG fragen; so einfach ist die Antwort……………….

  • Dame Edna sagt:

    Es steht jedem frei auf Wechselmedien alles mögliche für unterweg mitzuführen. Alles was fest installiert wird, ist durch den Arbeitgeber zu genehmigen!

  • creamche sagt:

    das ist kein problem, das durch gesetz geregelt ist sondern individualvertraglich oder kollektiv durch betriebsvereinbarung. wenn das notebook der firma gehört, darf sie festlegen, welche software drauf darf und welche nicht. die firma kann es verbieten oder erlauben. lizenzprobleme sind kaum zu erwarten, weil software in aller regel nicht auf einen bestimmten zweck begrenzt werden kann, das liesse sich in der praxis kaum kontrollieren.
    allerdings gibt es einige programme, etwa den virenscanner von avista, bei dem appeliert der hersteller an gewerbliche nutzer, dass sie es käuflich erwerben, die rein priavte nutzung aber frei ist. aber auch hier gilt: das ist kaum kontrollierbar.
    und wo kein kläger, da ist kein recht.



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