Punkte in Flensburg als Urlauber ?
Freitag, 9. April 2010, 22:23
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Hi,
ich habe demnächst vor in Deutschland Urlaub zu machen.
Ich komme aus der Schweiz und habe die Schweizer sowie die Deutsche Staatsangehörigkeit. Allerdings ist mein Deutscher-Ausweis seit über 5 Jahren abgelaufen und ich habe seit ca. 8 Jahren nicht mehr dort gelebt.
Wenn ich jetzt in Deutschland zu schnell fahrend würde, würde ich sicher die Strafen zahlen müssen. Aber bekomme ich dann auch Punkte ?
Wenn, ja werden über NUR Schweizer auch Punkte geführt.
Oder wenn, ja wie wird man am schnellsten die Deutsche-Staatsbürgerschaft los. Die brauche ich eh nie mehr.


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Kwazulu sagt:

    Ich muss meinem Vorredner widersprechen; er möge es mir nicht übel nehmen.
    Gemäß § 4 Abs. 1 S.1 StVG kann jeder Fahrzeugführer bzw. -Halter in Deutschland Punkte bekommen, der einen entsprechenden Verstoß begeht.
    Für die Punkteeintragung ist also die Nationalität irrelevant. Ferner ist auch das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis irrelevant, auch nicht-FE- Inhaber können Punkte bekommen.
    Einziges Kriterium ist der Verstoß an sich.
    Abgesehen davon, dass ich es schon bemerkenswert finde, dass jemand wegen ein paar Punkten im VZR die deutsche Staatsangehörigkeit so schnell wie möglich loswerden möchte, ist diese Taktik also nutzlos.
    mfG
    Kwazulu
    kleiner Nachtrag zum Verfahren: Das deutsche Recht sieht vor, dass bei einem Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.
    Deutsche Fahrerlaubnisbehörden können allerdings keine ausländischen Fahrerlaubnisse entziehen.
    In diesem Fall wird dann äquivalent bei einem Erreichen von 18 Punkten eine Nutzungsuntersagung für das Bundesgebiet ausgesprichen, d.h. die ausländische FE verliert dann auf dem Bundesgebiet ihre Gültigkeit.

  • Kaktus sagt:

    Hast Du zwei Führerscheine?
    Wenn Du einen schweizer Führerschein hast, wird lediglich die Geldstrafe angerechnet, falls Du natürlich ein Delikt in Deutschland verübst.
    Ein vom deutschen Gericht verhängtes Fahrverbot gilt nur für deutsches Territorium, auf keinem Fall für die Schweiz. Letztes Jahr hat der schweizerische Kassationshof mit einer langjährigen Praxis gebrochen, die auch ein ( fremdes ) Fahrverbot berücksichtigt hat.
    Demzufolge hätten auch deutsche Punkte keine Bedeutung für einen schweizerischen Fahrer.
    Die deutsche Staatsbürgerschaft kann Dir keiner weg nehmen. Das geht vom Grundgesetz her nicht.

  • oh_w sagt:

    Nein, du bekommst als Schweizer keine Punkte in Flensburg.



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