Rechtsfrage Auslandsimmobilie…s. Details?
Donnerstag, 28. Januar 2010, 07:37
Abgelegt unter: Immobilien

Neubau – Hauskauf – per Kaufvertrag (nicht Bauvertrag) ist abgewickelt, die Käufer übernehmen Haus, sind eingetragen im Grundbuch ,beziehen Eigentum, leben drin und kommen nach 1Jahr und 4 Monaten mit – ihrer Ansicht nach Mängeln – die sie darüber überlegen lassen, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Frage:
Rücktritt vom Haus – Kaufvertrag, ist dies möglich?
Bei alltäglichen Gütern ja, auch die Garantieregelungen sind mir bekannt, aber finden diese auch bei einem Hauskauf – Vertrag Anwendung?


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • Hugo sagt:

    Das wird nicht einfach zu beantworten sein.
    Deshalb nur ein paar Anmerkungen:
    1) In welchem Land steht die Immobilie?
    2) In welchem Land wurde der Kaufvertrag abgeschlossen?
    Falls 1) und 2) identisch, dann würde ich dort bei einem Anwalt eine Rechtsauskunft einholen. Falls nicht, dann wäre zuerst zu klären, welches Gericht (Land!) zuständig ist.
    3) Das Haus wurde wohl vorher besichtigt und abgenommen?
    Wie können dann noch wesentliche Mängel auftreten?
    Natureinfluss? Alter? Arglistige Täuschung? Betrug?
    4) Läßt sich beweisen, dass die Mängel nicht (direkt oder indirekt) von euch verursacht oder zumindest verstärkt wurden??

  • Alhambra sagt:

    Sorry Dine
    ich kann dir diese Frage nicht beantworten
    doch kann ich es mir nicht verkneifen
    diesem XXXXX von LOT etwas zu antworten
    das DU DUMM BIST wusste ich
    aber DAS DU hier so offensiv an die sache gehst war mir unbekannt
    GUT DAS DU MICH GEBLOCKT HAST DU NAZI PACK

  • Özlem*im sagt:

    So einfach kann man nicht von einem Hauskauf zurück treten, da müssen schon schwerwiegende Mängel vorliegen.
    Arglist und Täuschung. Wenn dem nicht der Fall ist, dann geht da nichts, auch vor einem türkischen Gericht nicht.
    King M



Einen Kommentar hinterlassen