Schweizer Firma in Deutschland?
Freitag, 29. Januar 2010, 13:33
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Hallo
Ich habe folgende Frage …
Was muss eine Schweizer Firma in Deutschland oder der gesamten EU tun , damit wenn es zum Rechtsstreit kommt schweizer Recht gilt.
z.b
-max. Handeln in DE oder EU
Titelvollstreckung
Wann wird ein Fall vor einem Deutschen Gericht verhandelt
Danke
komplizierte Frage , aber ich hoffe auf euere Antworten
Vielen Dank !!!


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Miggel sagt:

    Wenn in einem Vertrag nichts anderes festgelegt wurde, ist der Gerichtsstand immer der Sitz der Firma.

  • Percy Schott sagt:

    Frage doch mal einen Rechtsanwalt.

  • click8bo sagt:

    Im Prinzip ist am der Fitmenstandort auch der Gerichtsstandort. Unabhängig, woher das ausländische Unternehmen kommt. (z.B. Firmen aus Japan, China, den USA …) – meist sind es ausländische Niederlassungen großer Konzerne. Entsprechende Fach-Anwälte können darüber genauere Auskunft geben.

  • bruno_06 sagt:

    ….
    in den allgemeinen Geschäftsbestimmungen muß klar stehen:
    Sitz der Gesellschaft: Schweiz
    Gerichtsstandort: Schweiz
    das ist alles



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