Schweizer Muslime haben gegen das Minarett-Verbot beim Europäischen Gerichtshof für?
Montag, 5. April 2010, 10:38
Abgelegt unter: Allgemein

Menschreichte Beschwerde eingelegt. Die große Mehrheit der Schweizer hatte sich dagegen ausgesprochen Warum diese Klage? Was soll erreicht werden? Soll das Gericht für Menschenrechte dieses Urteil aufheben?


26 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Legionär sagt:

    Erstmals es ist ein Entscheid vom Volk der Schweiz! Was meinen eigentlich diese Muslime sie können in die Schweiz kommen und befehlen.
    Ein Minarett ist ein Zeichen der Macht,und solche Spielchen werden in der Schweiz nicht toleriert.Heute wird ein Minarett gebaut und morgen ruft der Muezin vom Turm. Die Schweizer sind jeder Religion gegenüber tolerant,solange keine Gewalt dahinter steckt. Ich weis von was ich rede,ich war 21 Jahre Legionär und in Muslimischen Ländern stationiert. Ich weis wie in diesen Ländern mit den Katholiken umgegangen wird. Kirchen werden abgefackelt oder für Stallungen für Tiere genützt. Leute die dem katholische Glauben angehören werden, mit dem Tode bedroht! Das Leben der Frauen ist überhaupt nichts wert.. Menschenrechte gelten dort überhaupt nichts.Ein kleines Beispiel:
    In Algerien musste ein 15Jähriges Mädchen einen 70Jährigen Mann heiraten gegen ihren Willen.Weil Sie diesem Mann nicht in jeder Beziehung unterwürfig war wurde sie von der Familie gesteinigt,und fasst zu Tode geprügelt. Per Zufall kam ich mit 35ig Söldnern unter meiner Führung an diesem Ort des Geschehens vorbei, und setzte diesem unerhörtem Vorfall ein Ende! Wir nahmen dass fast tote Mädchen mit und brachten es in einen Militärhospital der Französischen Armee. Bei der Behandlung stellten die Aerzte fest, dass ein Bein und beide Arme gebrochen waren.Diverse Platzwunden wurden mit 256 Stichen genäht. Diese junge Frau konnte nie mehr in Ihr Dorf zurück und lebt heute in Frankreich unter einem neuen Namen. Die Fanatiker des Dorfes drohten die jungen Frau mit Benzin zu übergiessen und bei lebendigem Leib zu verbrennen.Solche Fälle hab ich noch und noch erlebt. Und nun wollen mir diese Muslimen mir als Schweizer etwas über die Menschenrechte erzählen.Wen es Ihnen nicht passt können Sie gehen,schliesslich sind sie freiwillig hier.Ich bin stolz ein Schweizer zu sein,und sage meine Meinung wann und wo ich will.Und nun mal ehrlich viele Länder wünschen solch ein Demokratie wie es in der Schweiz fabriziert wird darunter ist auch Deutschland.Zur Zeit habe ich mit über 800 Ex-Legionären aus Deutschland im Internet Kontakt und bin sehr gut informiert was das Deutsche Volk denkt.Wenn die Muslimen Minarette wollen,müssen sie halt in Ihre Heimatländer zurück.In der Schweiz gilt wass das Volk will,und wir geben Ihnen nicht den kleinen Finger,ansonsten nehmen Sie morgen die ganze Hand.
    Wem meine Meinung nicht passt muss trotzdem damit leben!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • doodlebu sagt:

    Gehen wir mal etwas weg von dem Schweizer Minarettverbot und betrachten die Situation im allgemeinen.
    Die Verfassungen in Europa sichern den Menschen die freie Religionsausuebung zu. Zu diesem Grundrecht gehoert auch die Errichtung von sakralen Gebaeuden und sonstigen Einrichtungen die Religionen fuer ihre Ausuebung benoetigen.
    Selbstverstaendlich koennen Muslime (und werden sie auch) dieses Grundrecht einfordern und werden selbstverstaendlich mit ihrer Klage Erfolg haben.
    Das Problem ergibt sich daraus, dass genau diese Grundrechte (in Deutschland im Grundgesetz verankert) von den Muslimen nicht anerkannt werden. Die Islamkonferenz des vormaligen Innenministers Schaeuble ist genau an diesem Punkt gescheitert. Die Vertreter der islamischen Verbaende in Deutschland konnten sich nicht darauf einigen das Grundgesetz (und nur alleine dieses) als Grundlage fuer die Konferenz anzuerkennen. Um dies zu verstehen muss man sich daran erinnern, dass die Kairoer Konferenz der islamischen Staatenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erk…
    die Menschenrechte (und dazu gehoert auch die freie Religionsausuebung) anerkennen , aber die Scharia aber als das hoeherstehende Recht definierten, aus der sich die Menschenrechte ableiten.
    Mit anderen Worten.. die Menschenrechte gelten nur wenn sie nicht im Widerspruch zur Scharia stehen.
    Fazit: Die islamischen Interessenvertreter und Verbaende fordern ihnen garantierte Rechte ein, erkennen aber selbst diese Rechte als nicht unbedingt fuer sie verbindlich an, bzw, negativ ausgedrueckt, lehnen diese ab.
    Diese Sitauation ist vergleichbar mit der Machtergreifung Hitlers, der die Rechte, garantiert durch die Weimar Verfassung ausnutzte, um genau diese Verfassung (wie angekuendigt) ausser Kraft zu setzen.
    @chreamcheese.. danke fuer die Anmerkung. Die Menschenrechte sind als universelles Recht definiert und nicht grundsaetzlich an eine demokratische Regierungsform gebunden. Auch eine absolutistische Monarchie koennte die Menschenrechte anerkennen und ihnen gerecht werden.
    Grundsaetzlich gilt aber doch immer, dass die Freiheiten und Rechte des Einzelnen dort enden wo sie die Freiheiten und Rechte Anderer einschraenken oder beschneiden.
    Wenn theoretisch ein strengglaeubiger Muslim (45% der in Deutschland lebenden Muslime bezeichnen sich selbst als strengglaeubig..laut Bertelsmann Studie) sich weigert mit einer weiblichen Mitarbeiterin in einem Raum sich aufzuhalten oder zu arbeiten, (Fabrikhalle?..Grossraum-Buero??) und sich dabei auf den Islam beruft (der diese Sichtweise durchaus unterstuetzt und je nach Auslegung verbietet mit fremden Frauen sich in einem Raum aufzuhalten.. mir selbst ist es mehrfach passiert, dass sich arabische Kunde weigerten in einen Lift einzutreten in dem sich bereits eine Frau befand.. hier in D!.. den Kaffee hat dann auch nicht wie ueblich die Saekretaerin gebracht sondern ein Mitarbeiter)..wie bitte ist mit so einem Deutschen, muslimischen Glaubens zu verfahren?? Ein eigenes Buero als Privileg fuer die Zugehoerigkeit zu einer ebensolchen Religion?? Oder vielleicht Geschlechtertrennung in oeffentlichen Verkehrsmitteln?? Oder arbeitsfreie Freitage fuer Muslime?? Oder extra Arbeitspausen fuer Muslime zur Gebetsausuebung in der deutschen Automobilindustrie??
    Wie weit muss Toleranz gehen und darf sie ueberhaupt irgendwo enden?? Ich meine JA. Die Rechte des einzelnen enden nicht nur da wo die Rechte eines Anderen eingeschraenkt werden, sondern auch da, wo sie das Allgemeinwohl und das Gemeinschaftsinteresse der Mehrheit beschaedigen, hindern oder im Wege stehen. Kein Muslim MUSS hier in D leben! Das Gegenteil ist sogar muslimisches Gebot! Ein Muslim SOLL nicht (ohne dringenden Grund) unter Unglaeubigen leben sondern die Gemeinschaft seiner Glaubensbrueder suchen und bevorzugen.

  • kaelon sagt:

    „Die große Mehrheit der Schweizer ^^“ entweder bist du falsch informiert, kannst nicht rechnen, oder behauptest mit Absicht die Unwahrheit. Die Wahlbeteiligung in der Schweiz lag bei 54 % davon haben 57% dafür gestimmt. Deine große Mehrheit beträgt also knapp 30 % der schweizer Bevölkerung. Zum Vergleich: In den meisten Europäischen Landern und auch in Deutschland kann die Verfassung nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden
    Da auch die Schweiz die UN-Charta der Menschenrecht und etliche Europäische Abkommen unterzeichnet hat , die Religionsfreiheit, Minderheitenschutz und den Schutz der Grundrechte beinhalten. Müssen sie sich wohl vor dem Gerichtshof verantworten sollten sie das Verbot tatsächlich umsetzen(was eher unwarscheinlich ist da es gegen die Schweizer Verfassung verstöß).
    Ich bekomme Schmerzen wenn ich diesen Bockmist über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte lese.
    Hier mal ein paar Fakten.
    1. Der Gerichtshof ist in Strassbourg nicht in Brüssel.
    2. Hat das Ganze nichts, aber auch gar nichts mit der EU zu tun und ist der Nachfolger der Europäische Kommission für Menschenrechte die auf betreiben der SCHWEIZ 1953 und anderer europäischer Länder gegründet wurde.
    3.In der Schweiz stellt die EMRK direkt anwendbares Recht dar. Staatliche Grundrechte sind von jedem Bürger nicht nur aufgrund von verfassungsmäßigen Rechten einklagbar, sondern auch aufgrund von allfälligen Rechten, die jemandem aus der EMRK zustehen.
    Da kann die Schweiz gerne Verträge kündigen mit wem auch immer, nur die Menschenrechtskonventionen werden sie kaum kündigen können. Vor allem weil die Schweizer als einzige 2 Richter nach Strassbourg schicken dürfen.
    @Tom wie hat man denn solche Ergebnisse zu lesen ? Bin sehr gespannt auf deine Erläuterung und freue mich darauf das du mein Demokratieverständnis erweitern kannst. Liebster Tom da ich deiner Meinung nach falsch liege erläutere es mir doch bitte oder kann ich deine Meinung googlen.

  • Juringar sagt:

    Diese Vorgehensweise der muslimischen Gemeinden in der Schweiz ist symptomatisch für die islamische Borniertheit gegenüber den historisch gewachsenen Mentalitäten ihrer Gastländer.
    In der Schweiz waren nur 58 % einer miesen Wahlbeteiligung für das Verbot – Die Zweifel am eigenen Verhalten wuchsen gerade, die Diskussionen darüber nahmen eher noch zu.
    UND JETZT !!!
    Jetzt wird die Schweizer Festungsmentalität dafür sorgen daß die Schweizer wie eine Mauer stehen.
    Jetzt wird es einen Dammbruch in der öffentlichen Meinung gegen die moslemischen Bewohner geben – das schweizerische Demokratieverständnis am Pranger durch eine Klage der Moslems beim Europäischen Gerichtshof – Einmischung Europas in die inneren Angelegenheiten der Schweiz – die Schweiz erpresst durch eine der eigenen Minderheiten.
    Damit bringen sich die Muslime in der Schweiz selbst in eine prekäre Situation
    von den rund 340.000 Muslimen besitzen nur 36.550 die schweizer Staatsbürgerschaft.
    Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist an einen Arbeitsvertrag gebunden – im Allgemeinen ist die Verlängerung des Dokuments bei Vorlage des bestehenden Arbeitsvertrages ein Automatismus.
    Im Fall der Muslime wird dieses Aufenthaltsrecht allerdings NICHT zusätzlich durch die Abkommen mit der EU vertraglich geschützt, da die allermeisten Muslime aus Drittländern kommen (in der Hauptsache Bosnien, Kosovo und Türkei). Zudem ist die Schweizer Staatsbürgerschaft für Kinder die in der Schweiz geboren wurden an die dritte Generation gebunden, was kaum auf ein Kind zutrifft.
    Einzelne Kantone hatten nach den ersten Anfeindungen die durch das Volksbegehren ausgelöst wurden bereits mit den Gedanke gespielt, diese Aufenthaltsgenehmigungen AUCH BEI VORLIEGEN VON ARBEITSVERTRÄGEN, nicht weiter automatisch zu verlängern.
    Jetzt wird es hie kein Halten mehr geben – Soeben hörte ich im SF1 ein Interview mit einem Kantonsrat – gelinde gesagt leicht verärgert wird er sämtliche Aufenthaltsgenehmigungen seines Kantons überprüfen lassen.
    Auch im SR (Swiss Romande) gehen die Wogen hoch ausgerechnet dort, wo sich die Bevölkerung bisher mehrheitlich gegen das Verbot ausgesprochen hatte.
    Die Moslems in der Schweiz haben generell keine besonderen beruflichen Qualifikationen, für die Infrage kommenden Arbeitsverträge lässt sich beliebig Ersatz aus Osteuropa beschaffen, wobei natürlich Arbeitnehmer aus Polen, der Slowakei oder dem Baltikum durch die Verträge mit der EU zusätzlich geschützt wären. Aber es gibt auch genug Serben, Rumänen und Ukrainer die Schlange stehen und die Arbeitsplätze der ausgewiesenen Moslems sofort übernehmen könnten.
    Wenn die Schweizer sich nicht beruhigen – könnte das in den nächsten 5 Jahren das Aus für 200.000 – 250.000 Moslem bedeuten.

  • ideel sagt:

    Die Muslime haben Recht zur Beschwerde und unabhängig von dem wie die Menschen heute sie bezeichnen oder darüber denken. Grundsätzlich herrscht in Europa Glaubensfreiheit und das ist auch gut so, denn ich bin der Meinung, dass alle Glauben der Welt auf die gleiche Augenhöhe sein sollte. Zu der Glaube gehören auch Gotteshäuser, und wenn das die Schweizer nicht glauben wollen, dann sollten sie aus der UNO austreten, dann können sie bestimmen was sie wollen.

  • Stefan H sagt:

    So ist das nun mal in einer DEMOKRATIE!! Gegen einen akt staatlicher Gewalt kann man Beschwerde, Widerspruch oder Klage einreichen!
    Das ist wie mit dem Bußgeldbescheid, wo du innerhalb einer bestimmten Frist Klage beim Amtsgericht einreichen kann, oder nach dem Urteilsspruch eines Richters, kannst du Revision einlegen oder in Berufung gehen!
    Und nochmal. Es hat sich nicht DIE GROßE MEHRHEIT DER SCHWEIZ dagegen ausgesprochen, sondern DIE MEHRHEIT DER ABGEGEBENEN STIMMEN!
    Nachtrag
    Interessant ist, dass von Schweizern und Muslimen gesprochen wird. Wusste gar nicht, das „Schweizer“ eine Religionsgemeinschaft ist. Haben die Rumschreier hier mal daran gedacht, dass es auch viele viele SCHWEIZER MUSLIME gibt???
    Tja, so ähnlich fing es vor über 70 Jahren auch an. Bin mal gespannt, wann die ersten Moscheen brennen! Wie heißt es doch so schön..? Geschichte wiederholt sich!
    In diesem Sinne….

  • LE-Tina sagt:

    Für mich beweist das wieder einmal mehr, wie intolerant viele Moslems sind. Sie wollen ihr „Recht“ mit aller Macht durch setzen und vergessen das die Schweiz ihr Gastland ist.
    Nein das Gericht für Menschenrechte sollte das Urteil in der Schweiz anerkennen,denn es wird maßgeblich sein für spätere Forderungen.
    Wie viele Moscheen gibt es in D und wieso müssen Buddhisten 5 Jahre lang in Leipzig um eine eigene Pagode kämpfen . Wo bleibt da die Gerechtigleit ?

  • idril_ar sagt:

    Ich verstehe nicht, wie ein Minarett-Verbot gegen Menschenrechte verstoßen sollte.
    Auch in der Schweiz gehören sie nicht zum Kulturerbe und somit kann keine Religionsgemeinschaft verlangen, daß derartiges aufgebaut werden darf, denn es würde die Kultur des Landes stören und verfälschen.
    Es wird niemandem untersagt, seinen Glauben auszuleben. Ich möchte mal sehen, wie die Türkei drauf reagieren würde, Land mal als Beispiel, wenn ich dort nen Dom mit entsprechenden Glocken hinstellen möchte.

  • creamche sagt:

    Es gehört zum Wesen eines Rechtsstaates, dass Entscheidungen juristisch nachprüfbar sind. Auch ein Volksvotum muss im Prinzip rechtlich überprüfbar sein. Natürlich können Muslime den Klageweg gehen, das schult auch im Demokratieverständnis. Vielleicht sehen sie auch ein, dass westliche Werte doch nicht so abwegig sind, denn die Sharia liesse ein Revision durch höhere Instanzen gar nicht zu. Besser der Rechtsweg, denke ich als andere Aktionen.
    Im übrigen halte ich das Ganze für einen Symbolstreit, es geht eigentlich um Inhalte, nicht so sehr um Äusseres. Und keine Schweizer Stadt – übrigens auch keine Deutsche – ist städtebaulich so äshtetisch konzipiert, dass da nicht ein paar Türmchen hinein passen würden. Nur mal zum Nachdenken: viele amerikanische Städte haben sogenannte Chinatowns ohne dass deswegen die Leute aufeinander einprügeln. Deutsche dürfen sich ihre Bierdörfer bauen, Iren ihre katholische Kirchen. Alles geht, wenn man nur gelassen genug ist.
    Wenn es um die weltanschaulichen Werte geht, bin ich klar aufgestellt. Da entscheide ich mich für den Humanismus und das säkulare Prinzip. Was die Präsenz sakraler Bauten angeht stört mich Glockengeläut genauso wie der Ruf des Muezzin, ich kann auf beides verzichten.
    Ich fasse es nicht, was ich hier lese. Wenn einer den Rechtsweg geht ist er also „intolerant“ oder ein „Trickser“. Toll, was man hier lernen kann. Und solche Leute wollen andere belehren, was ein demokratischer Rechtsstaat ist.

  • PERRO sagt:

    die Klage wird wahrscheinlich abgewiesen, denn die Ausübung der religion ist ja in keinster weise beeinträchtigt. Ansonsten würde es ja bedeuten, dass wenn eine Religionsgruppe, nur in einem 1000m langen Tunnel beten kann, weil es ihr Guru oder Prophet so bestimmt und man ihr nicht gestattet ein Land wie einen Schweizer Käse zu durchlöchern, sich in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt fühlt.

  • Fabian.A sagt:

    weil das Gesetz verfassungwidrig ist ganz einfach Religionfreiheit das nur die Muslime und das bau recht zubestimmen haben wie viele minraten und wie viele Kuppel eine Moschee hat wenn das stört soll halt selbst mord machen wie es hitler tat nazi brauch keiner
    PS. wie sagte doch eine Berühmter Jüdischer Mann wer den namen kennt möge ihn mir bitte mitteilen wer baut will bleiben
    ihr solltet mal nach denken wieso es immer noch nötig ist das man Synagogen schützen müssen und sie trotzddm immer wieder mit hakenkreuzen beschmiert werden
    @Wilken
    wenn intersiert schon was die sagen Isreal wurde auch von den verurteilt und haben nie ein sanktion bekommen ein sie haben sogar 2 neue Kriegschiffe von uns steuerzahlen bekommen alleine das sagt doch schon was unser Regierung ist und schenkt ihr einen mörder eine bombe damit noch mehr schaden anrichten kann ich denke nicht

  • Yaga sagt:

    offensichtlich.
    weshalb sieht eigentlich kaum einer, dass RELIGIONSFREIHEIT zuvörderst die
    „Freiheit von Religion“
    sein sollte?!
    (es wird eben eine Weile noch den Gesellschaften anhängen, so etwa:
    „Kann Spuren von Aberglauben, SpaghettiMonster und Islam enthalten“)

  • Profi sagt:

    Sie dürfe ihre Religion ja ausüben. Sie dürfen ja Moscheen bauen, es muss nur ins Stadtbild passen. Das ist eine ganz einfache Regel des Städtebaus. Kirchen mit den hohen Türme wurden ja schon gebaut, als es noch keine Baugesetzte gab. Ich darf mir ja auf mein Haus auch keine Minatetts bauen.
    Der Europäische Gerichtshof hat keine Durchsetzungskraft.

  • teo sagt:

    Ja ja, hier bei uns in Europa kann man seine Menschenrechte einklagen.
    Wäre schön wenn die Europäer auch für die unterdrückten Menschen in Isalmischen Ländern die Menschenrechte einklagen könnten.

  • metusale sagt:

    macht doch weiter so ihr islamisten . so oeffnet ihr den menschen die augen.
    das urteil aufheben , so oder so in der schweiz braucht bald niemand mehr minaretts.

  • Peter A sagt:

    Muslime… Namentlich erfassen und ausweisen…
    NEXT…

  • Dubai sagt:

    Ich habe nichts gegen den Bau von Moscheen.
    Ein Minarett gehört zu einer Moschee, genauso wie der Glockenturm
    zu einer Kirche gehört.
    Schade das es Menschen gibt, die gegen den Bau von Moscheen sind.
    Aber vielleicht werden ihre Augen auch mal von der wahren Religion geöffnet .. ich sage nur INSALLAH.

  • Wilken sagt:

    Die Muslime hoffen es jedenfalls aber die Schweiz ist seit langem dafür bekannt, dass sie eigene Wege geht.Sie wird sich über ein Verbot aus Brüssel hinwegsetzen.

  • minus,se sagt:

    Nun wird versucht den Zwang zu erzwingen !! und die Feder spannt sich !!
    UND
    es wird sich irgendwann wieder entladen !!
    und bestimmt nicht friedlich !!

  • Bettina S sagt:

    Vernünftigerweise werden dann die Schweizer alle Abmachungen mit der EU für nichtig erklären.

  • Tom sagt:

    und dann der Trick sich da beim europäischen Gerichtshof zu beschweren, hat was. Die Schweiz ist ja auch so sehr ein Vollmitglied der EU.
    UND SORRY … da geht man hier hin und bestreitet Wege der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und da soll man dann über die Tür der Religionsfreiheit es zulassen das auch hier spätestens Frauen wieder unterdrückt werden, zu Hochzeit gezwungen, bis hin zu Verstümmlungen bei Frauen durch die Beschneidung??? Da kann ich die Schweizer sehr wohl sehr gut verstehen wenn sie diese Hintertür zumachen.
    @ kaelon … informiere dich mal was Demokratie bedeutet und wie man solche Wahlergebnisse zu lesen hat.
    Bei dem Statement was du so abgeliefert hast denke ich nicht das ich dir sagen muss wie man solche Ergebnisse zu sehen hat, aber ansonsten hilft Google.

  • Barracuda 马丁沿途往天津 sagt:

    Für Moslems gibt es hier bei uns und anderswo in Europa eine extra Wurst und Narrenfreiheit.

  • whyskyhi sagt:

    das ist ein normaler demokratischer weg
    lies mal im www unter gewaltenteilung

  • Homer sagt:

    So muss das sein!

  • Gfdgfdag sagt:

    baut mal in der türkei einen dom die töten euch 😉

  • To make the World a Better Place sagt:

    naja,kein kommentar !



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