Sind die Firmen für allen Bewerber aus dem Ausland verpflichtet, die Arbeitserlaubnis für sie zu beantragen?
Sonntag, 31. Januar 2010, 20:55
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

viele kennen sich leider null aus, dass die AE nur vor Ort in Bundesrepublik beantragt werden muss..


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • dragon sagt:

    Verpflichtet sind die Firmen dazu nicht. Aber wenn sie einen Arbeitsvertrag abschliessen, beschaffen sie meistens freiwillig auf ihre Kosten eine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis erlischt meistens, wenn das Arbeitsverhaeltnis nicht mehr existiert. Das ist zumindest in den meisten Laendern so.

  • T.E.U.T. sagt:

    Nein eigentlich nicht, viele bieten es aber an aber verpüflichtet sind sie nicht.

  • 5 bambole per laluna d´Augusto sagt:

    Es ist gesetzlich Bundesweit schon verpflichtet, wenn die Firmen jmd aus Japan oder China abholen und anbieten !
    Viele haben aber die Erfahrung mit den ausländischen Arbeitsnehmer aus Asien oder Südamerika noch gar nicht gehabt, weil die Betreiber nur Inländer 75% berücksichtigen, die arbeiten wollen, es ist halt einfacher für den Chef, da Inländer keine extra AE brauchen.



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