Sind lärmbelästigungen im haus, die von firmen durch bauarbeiten begangen werden, ein mietminderungsgrund?
Montag, 1. Februar 2010, 10:50
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

seit mehreren wochen werden an verschiedenen tagen ab morgens 8 uhr durch die mittagsruhe-zeit bohrungen usw. in einer anderen wohnung vorgenommen, die das ganze haus vibrieren lassen!


11 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • wirbelwi sagt:

    normalerweise kein mietminderungsgrund!
    die arbeiten werden ja auch irgendwann beendet sein!
    aber ansonsten würde ich dir raten bei einem anwalt nachzufragen, oder beim mieterschutzbund!

  • iland131 sagt:

    Kein Minderungsgrund , mußt du leider hin nehmen :-((

  • ManUFan sagt:

    Leider nicht – so lange die Bauarbeiten nicht vor 08.00 morgens und nach 10.00 abends vorgenommen werden. Wurde mir mal so mitgeteilt, als ich mich wegen Baulärms im Haus beschwert habe. Ohren zu und durch – die sind (hoffentlich) irgendwann mal fertig….

  • manfredo sagt:

    Damit musst du leben so ist es mal wenn Handwerker arbeiten.

  • zfreedom sagt:

    Ist die Luft, die Du ausatmest, Umweltverschmutzung?
    Sicher ist es nicht toll, die Handwerker im Haus zu haben!
    Aber, Renovierung,- oder Umbau arbeiten dienen doch in der Regel sämtlichen Bewohnern…
    Oder?

  • patty sagt:

    ja aber wieviel musst du miterschutz bund bauen

  • schwester l sagt:

    Ich habe das gleiche Problem,schon seit vielen Wochen,habe vom Mieterschutzbund keine befriedigende Antwort erhalten.Arbeiten die zur Verschönerung oder zur Verbesserung der Wohnqualität notwendig sind,sind in der Regel zulässig( gibt wie immer Ausnahmen),ich habe versucht mich auf freundliche Art und Weise mit dem Vermieter zu einigen,ist zwar nicht ganz zu meiner Zufriedenheit,aber besser als nichts.Viel Glück!

  • D@ggi sagt:

    Der Mieterverein, hatte bei uns damals eine Mietminderung der Kaltmiete von 25% ausgerechnet, den betreffenden Brief fertig gemacht und zum Vermieter geschickt.
    Unsere Persönlichkeitsentfaltung, bzw.die Lebensqualität war enorm gemindert.
    Der Nachteil:Ich musste akribisch sehr viel Schreibarbeit erledigen,musste die Uhrzeiten (Anfang und Ende des Kraches),die Länge und wenn es möglich war das entsprechende Gerät oder Werkzeug mitnotieren.
    Das Haus ist in Eigentumswohnungen unterteilt,also verschiedene Eigentümer und Vermieter,daher vielleicht mehr Glück mit der Minderung.

  • NiNA sagt:

    Erhebliche Lärmbeeinträchtigung durch Bauarbeiten im Haus = 30% Mietzinsminderung
    Beachte bitte den Link unten bei der Quellenangabe!!

  • Zickensc sagt:

    Warum gehst du nicht einfach mal rüber und sprichst mit den Leuten.
    Gruß aus dem Ziegenstall

  • Andreas B sagt:

    Am bessten beim Deutschen Mieterbund nachfragen.



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