Steuerbetrug ist in der Schweiz nicht strafbar. Beihilfe dazu bei uns aber ja. Ist jeder Schweizer….?
Freitag, 9. April 2010, 06:11
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……bei uns damit also haftbar wenn er „einreist“?
500 Milliarden Euro alleine aus Deutschland sollen in den Steuerparadiesen dieser Welt zum Zwecke des Steuerbetruges liegen.
Einnahmen in Millionenhöhe fehlen dem Staat die für soziale Aufgaben und Bildung dringend nötig wären.
Die Schweiz dagegen erziehlt 15% ihrer Einnahmen aus dieser Beihilfe zum Steuerbetrug.
Sie verteidigen sich damit, dass Steuerbetrug in der Schweiz nicht strafbar sei.
Da bei uns aber Beihilfe zum Steuerbetrug (und das tut die Schweiz auch mit ihrem Bankgeheimnis) strafbar ist, wäre doch jeder Schweizer der die Grenze überschreitet haftbar zu machen?
Einen Schweizer Grossbankier ( Herr Kemmler) hat man gefragt, wieviel Schwarzgeld aus dem Ausland wohl auf Schweizer Bankkonten liege?
Antwort – das wisse er nicht genau – aber zwischen 1 Billionen bis 3,5 Billionen könnten es sein.


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • eulenspi sagt:

    Eine schweizer Staatsbürgerschaft allein begründet noch keine Beihilfe i.S. des § 27 StGB. Ein Gehilfe muß dem Täter vorsätzlich (mit Rat oder Tat) zu dessen vorsätzlichen Tat (Steuerhinterziehung) Hilfe leisten. Da die Beihilfe konkret und wissentlich erfolgen muß, kann nicht jeder Schweizer als Anstifter, Gehilfe oder Mittäter der deutschen Steuerkriminellen verantwortlich gemacht werden. Wohl aber der schweizer Geldkurier oder Banker der Steuerhinterzieher hilft.

  • Christia sagt:

    In der Schweiz ist Steuerhinterziehung auch strafbar. Allerdings ist die Schweiz ein souveränes Land und hat eigene Gesetze und andere Mittel sich davor zu schützen. Es kann durchaus sein, dass es Dinge gibt, die in Deutschland illegal sind und in der Schweiz nicht. Aber dafür sind die Geldanleger selber verantwortlich. Die Schweiz hat bilaterale Verträge mit der EU abgeschlossen und es wäre eventuell zu prüfen, ob die Schweizer Steuergesetze gegen diese verstossen. Das müssten dann die Politiker aushandeln und wenn sie sich nicht einigen können, die Verträge wieder kündigen. Aber warum willst du denn unbeteiligte Bürger verhaften?

  • blumenSC sagt:

    Natürlich ist Steuerbetrug in der Schweiz strafbar. Was nicht strafbar ist, ist wenn ein Deutscher in die Schweiz zieht (oder so tut), weil er dort weniger Steuern als in Deutschland bezahlen muss. Das nennt man aber Steuerflucht und nicht Steuerbetrug.



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