Steuerliche Bewertung einer Immobilie?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 22:30
Abgelegt unter: Immobilien

Mich würde interessieren, wie man die steuerliche Bewertung einer Immobilie durch das Finanzamt erfahren kann oder wie die das ausrechnen.


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • swissnic sagt:

    Das exakt selbst zu berechnen, dürfte nicht möglich sein.
    Selbstverständlich kannst Du aber die steuerliche Bewertung Deiner _eigenen_ Immobilie vom Finanzamt erfahren. Wenn Du eine Immobilie erst noch kaufen möchtest, dann musst Du den heutigen Eigentümer um die Angaben bitten.

  • Buko von Alberstadt sagt:

    …also, beim Finanzamt anrufen ist immer eine gute Idee, liest man ja oft hier.
    Jetzt kommt es aber drauf an, bei welchem Finanzamt, weil die unterscheidlich abrechnen. Manche rechnen nämlich pro Minute ab und manche (z.B. FA Jena) pro Anruf. Für das Geld kannst du dann die Ausfüllhilfe hören, die du sonst nur lesen kannst. Mehr dürfen die nämlich nicht. Steuerliche Hilfeleistung ist Steuerberatern vorbehalten. Das Finanzamt beschäftigt aber keine Steuerberater.
    Also geniale Idee, das mit dem Anrufen.
    Oder du sagst uns, für welchen Zweck du die Immobilie bewerten willst. Für verschiedene steuerliche Zwecke werden Immobilien unterschiedlich bewertet:
    Grundsteuer -> Einheitswert
    Erben/Schenken, nach altem Recht -> Bedarfswert
    Erben/Schenken, neues Recht -> neuer Bedarfswert
    Bilanzieren -> Teilwert
    Verkaufen -> Verkehrswert
    Hab ich was vergessen?

  • Carline sagt:

    Rufe an, dass sagen die Dir.
    Bei Mietobjekten ist es ganz einfach, da gehen die von den jährlichen Nettomieten zum Zeitpunkt X aus und das ist der Grundsteuerbetrag. Dieser wird von der Gemeinde dann mit dem entsprechenden Prozentsatz multipliziert.
    Aber wie gesagt: Wie es bei einem normaen Haus etc. ist, wird Dir gerne das Finanzamt erklären.



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