Unerlaubte Ablagerung von Abfällen- Schreiben erhalten, ohne Täter zu sein, wie verhalten?
Samstag, 3. April 2010, 19:26
Abgelegt unter: Berge

Hallo!
Ich habe heute ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass in einem Müllberg ein Schriftstück von mir gefunden wurde und ich als Täter für eine unerlaubte Müllentsorgung benannt werde.
Da ich aber weder Müll irgendwo unerlaubt entsorgt habe, noch jemals an der Ecke (die im Schreiben genannt wurde) gewesen bin, hab ich ein absolut reines Gewissen.
Nur stellt sich mir die Frage: Wie läuft das jetzt ab? Was kommt da nach ? Und wie beweisst man, dass man so etwas nicht getan hat- oder müssen die beweisen, dass ich das getan habe.


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Tessa-Lo Nicky sagt:

    Geh erst mal da hin und lass dir das Schriftstück zeigen.
    Vielleicht weißt du noch, wem du dieses Schriftstück mal gegeben hast. Dann benenne den Namen. Frage auch, in welchem Zeitraum der Müll gefunden wurde. Vielleicht warst du grad im urlaub oder hast auch sonst ein Alibi für rund um die Uhr? Dann kannst du noch Fingerabdrücke testen lassen, spätestens dann kommt wohl raus, dass deien Fingerabdrücke nicht auf dem Müll sind, nur auf dem Sschriftstück, falls es wirklich von dir ist. Vielleicht ist es nicht mal deine Schrift, das kann man aber schnell feststellen. Auf jeden Fall musst du dahin gehen und es versuchen zu klären, von allein geht dein Problem leider nicht.

  • ? sagt:

    Alle Schriftstücke zerkleinern und erst dann in die Papiertonne werfen !
    Wahrscheinlich hat der Wind das Schriftstück zum Müllberg gebracht ? Früher war es üblich Papier zu verbrennen. Heute mußt Du Alles entsorgen wie es von der regionalen Müllabfuhr beschrieben steht. Ich habe gerade wieder die Rechnung von 160,- Euro bekommen, da erlaube ich allen Leuten ihre Abfälle in meine Behälter zu werfen.

  • Christa B sagt:

    Im Moment kannst du nicht mehr tun als Widerspruch einzulegen und dann heisst es abwarten. Je nach dem wie hoch das Bußgeld ist, kannst du immer noch abwägen, die Sache bis zum Gericht zu bringen oder nicht. Sicher ist es ungerecht, wenn man nichts getan hat und doch bestraft wird.
    Doch wie gesagt, zuerst jetzt dagegen schriftlich Widerspruch einlegen, dass Ordnungsamt wird sich dann wieder melden.

  • you got it ! sagt:

    Soll ich ehrlich sein: Du hast zu 99% keine Chance. Sie haben dir ja praktisch mit dem Briefstück und deiner Adresse bewiesen, dass theoretisch irgendwas von dir sein muss. Ich schätze auch, dass es für dich praktisch unmöglich sein wird das Gegenteil zu beweisen.
    Vielleicht lässt sich mit der Behörde ja reden, aber ist zwar negatib, aber du bist wohl in einer Sackgasse.

  • Thomas D sagt:

    Ich schätze, bei uns müssen die dir immer noch beweisen das Du etwaiges getan hast.



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