Vermieter hat zu Unrecht Vermittlungsgeb?n kassiert und will nach dem Umzug noch Betriebskostennachzahlung?
Samstag, 17. April 2010, 07:08
Abgelegt unter: Immobilien

Die bezahlte Vermittlungsgeb?l?t sich leider nicht nachweisen, da Vermieter keinen Beleg ausgestellt hat. Er wird wissen warum…weil er n?ich als Gesch?sf?r des Immobilienb? f?eine Immobilien, auch wenn sie ihm privat geh?, keine Geb?n einheben darf. Diese Summe hat er am Fiskus vorbei eingenommen und sicher nicht versteuert. Das einzige Indiz f?ie bezahlte Geb?w? der Abgang der Summe vom Konto am Tag des Einzugs in die Wohnung. Nun, nach dem Auszug aus der Wohnung, verlangt er eine Betriebskostennachzahlung von ? 1000 Euro – und er hat sich ?gens auch die gesamte Kaution einbehalten, weil das Ausmalen der Wohnung nicht „sch?enug war“.
W?t ihr die Betriebskosten nachzahlen? Oder sollte man in diesem Falle ?haupt noch weitreichendere Ma?ahmen einleiten? Ich bin ?zeugt, es gibt mehrere Betroffene, die halt bisher noch nichts unternommen haben und deshalb nicht bekannt sind.
(Es ist Gott sei Dank nicht meine Angelegenheit, aber die eines Kollegen.)


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • mausekat sagt:

    Leider: Dumm,wer gro? Betr? ohne Quittung aush?igt. Die Vermittlungsgeb?so unrecht sie war,ist weg.
    Die Betriebskostenabrechnung sollte dein Kollege von einem Mitarbeiter des Mieterschutzbundes pr? lassen. 100 Euro Jahresbeitrag plus Portokosten f?ute, erfolgreiche Briefe an un“freundliche“ Vermieter sind gegen ungerechtfertigte 1000Euro Nachzahlung echt wenig. Jede 2te Betriebskostenabrechnung ist FALSCH!
    Auch die Kaution sollte auf diesem Wege zur?erlangt werden. Vlt war die Renovierungsklausel ung?g.

  • kai_omen sagt:

    auf keinen fall dies hinnehmen…
    er hat die kaution NUR einzubehalten wenn es krassere gr? gibt…diese *nicht so sch? ausstreichen ist kein grund-jedoch sollte dein kumpel schon so gestrichen haben wie es eben vorher auch war…
    in bezug auf die vermittlungsgeb?w?ich ihn darauf hinweisen dass beweise vorliegen dass diese bezahlt wurde!dein kumpel muss sie ihm jedoch nicht zeigen-dazu soll er sagen dass er dies dann bei gericht zu s?che bringen wird und diese beweise vorlegen wird.
    des weiteren w? ich die betriebskostenabrechnung pr?–tausend euro erscheinen mir etwas hoch…
    auf keinen fall w?ich diese nachbezahlen solang sich das mit der vermittlungsgeb?und kaution NICHT gekl? hat.
    dein kumpel soll gegeneinander aufwiegen und entweder sagen*hey-zahl mit der geb?und der kaution die nebenkosten* oder aber*wir sehen uns vor gericht* wenn mehr f?hn rausspringt als die h?der abrechnung…
    des weiteren glaub ich dass es der vermieter NICHT von sich aus auf einen rechtsstreit anlegen wird da es ja einen nachweis f?ie zahlung der vermittlungsgeb?gibt…

  • uweelena sagt:

    Ich hatte fr? auch so ?liche Probleme. Hatte mir das damals nicht gefallen lassen. Wenn die bezahlte Geb?f?ie Vermittlungsgeb?noch nachweisen l?t, das das Geld auf sein Konto ging w? das super. Dann w? ich nicht weit weg von eier Betrugs-anzeige. Des weiteren, hat man Zeugen , das die Wohnung so wie beim Einzug vorgefunden auch so verlassen wurde? Denn dann w? ich das gleich mit in die Anzeige mit rein bringen und dem Vermieter eine Frist setzen, die Kaution bis dann und dann zu bezahlen ist, ansonsten w? ich da gleich mit androhen wegen einem Betrugs-verdacht.
    Also mit mir war damals nicht gut Kirschen essen. Ich glaube der kennt mich heute noch . Nach Jahrzehnten. ?rigens hat das alles mehrere Jahre gedauert, bis ich mein Geld bekam. hat sich aber gelohnt.
    Heute passiert mir das nicht mehr. Lebe im eigenen H?chen mit Pool am Haus.
    Gr?Uwe
    Ps. wegen den Bertiebskosten, da w? ich Einsicht verlangen, bzw Kopien und zum Mieterschutzbund damit gehen. Da ist bestimmt auch so einiges im argen

  • zungenko sagt:

    Bei einer Nachzahlungsforderung von 1000,– Euro ist immer Vorsicht geboten.
    Zun?st sollte man beim Vermieter um Belegeinsicht bitten – dies steht jedem Mieter zu. Innerhalb von 12 Monaten nach Zustellung der BK-abrechnung kann man Einw?e vorbringen.
    Um eine genaue Pr?g der BK-abrechnung durchf?n zu k?n. Braucht man den Mietvertrag, die BK-Abrechnung und die Belege sowie Wartungsvertr? und/oder ggf. Hauswart- G?nervertr? etc. sowie deren Leistungsnachweise.
    Neben Mietervereinen und Anw?en bieten auch Hausverwaltungen eine Pr?g der BK-abrechnung an. Hausverwaltungen sind diejenigen die i.d.R. solche Betriebskostenabrechnungen erstellen. Von daher kennen sie die „Tricks“.
    Und immer sch?uf das gesetzliche „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ achten, dass seit 01.07.2001 von Mietervereinen irgendwie totgeschwiegen wird.

  • Indigo sagt:

    Nein, ich w? mich an den Mieterschutzbund wenden, und/oder einen Anwalt einschalten.
    Dein Kollege wird beim n?sten Mal vorsichtiger sein, was das bezahlen von irgentwelchen Geb? angeht, ohne sich das quittieren zu lassen…

  • * sagt:

    Ich w? mir einen Anwalt nehmen und das Ganze mal so richtig kl?n.



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