Vermisste (und vernachlässigte) katze zugelaufen – was tun?
Dienstag, 18. Mai 2010, 01:54
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hallo an alle!
vor vier wochen ist uns eine total verschreckte und ausgemergelte katze zugelaufen. sie war unheimlich scheu, anfangs durfte man sie nichteinmal streicheln. wir haben ihr dann zu fressen gegeben und sie kam jeden tag wieder, irgendwann mehrmals. mittlerweile ist sie so zutraulich geworden, dass sie auf meinem schoß auf dem rücken liegt und ich sie kraulen darf und sie ist fast den gesamten tag hier – freiwillig. gestern nun hat eine frau aus der nachbarstraße (für die katze einen oder zwei gärten weiter) bei uns geklingelt: sie sucht die katze ihrer tochter; dem foto nach ist es wahrscheinlich die, die uns zugelaufen ist. sie seien am vortag aus dem urlaub gekommen; die katze haben sie derzeit einfach allein gelassen (eine bekannte hat das futter nachgefüllt).
ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll: wenn ich sie anrufe, wenn die katze hier schläft, kommen sie und fangen sie ein. ich finde es aber total unverantwortungslos, eine katze einfach vier wochen allein zu lassen und sie dann wieder „aus der schublade zu ziehen“, wenn es einem passt… sie kann ja auch von sich aus zurück zu ihren eigentlichen besitzern, wenn sie sieht, dass wieder jemand da ist, aber sollte man der katze die entscheidung nicht selbst überlassen ? bin wirklich ratlos – sie fühlt sich hier mittlerweile wirklich superwohl – und ich kann auch nicht abstreiten, dass ich sie total liebgewonnen habe…


11 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Mutaflor sagt:

    Also so wie es sich anhört, würde ich mal vermuten, dass es sich um eine reine Wohnungskatze handelt, die der Bekannten, die sie fütterte ausgebüchst ist. Denn du sagst ja, dass sie rüber kommen und sie einfangen würden. Bei einem Freigänger wäre das ziemlich sinnlos, da der ja jederzeit hingehen könnte, wo er hin will. Wozu also etwas einfangen, was freiwillig kommen und auch freiwillig wieder gehen könnte? Außerdem scheinst du die Katze ja vorher noch nicht gesehen zu haben.
    Was meinst du mit ausgemergelt? Wir haben eine Katze, die frisst wie ein Scheunendrescher, aber die ist sehr schlank und sieht auch aus als bekäme sie zu wenig (sie bekommt auch regelmäßig ihre Wurmkur und hat keine Würmer oder dergleichen). Wenn die Katze wirklich unterernährt oder ungepflegt ist, kannst du deine Nachbarn wegen Tierquälerei anzeigen. Wie lange waren deine Nachbarn eigentlich weg? Wenn eine reine Hauskatze ausbüchst und dann halt eine Woche nicht ihr Futter bekommt, kann sie auch etwas mitgenommen aussehen. besonders wenn sie vorher schon schlank war.
    Katzen „einfach allein“ lassen und jemanden zur Pflege schicken ist übrigens das einfachste für eine Katze. Katzen sind Gewohnheitstiere, für die Veränderungen Stress pur bedeuten. Sie also mitzunehmen oder in eine Pansion zu geben ist nicht unbedingt ratsam. Es ist echt am besten, wenn du sie in der gewohnten Umgebung lässt und jemanden zum Füttern schickst. Das ist also keine Tierquälerei. Wenn meine Tante in Urlaub fährt, lässt sie ihre Katze auch einfach laufen wie immer und wir füttern die zwei mal täglich und knuddeln sie wenn sie mag. Das ist echt das einfachste. Besonders für das Tier.
    Dass Katzen zuerst scheu sind und sich nicht anfassen lassen, dann aber sehr zutraulich werden, wenn sie merken, dass der jenige nett ist und nichts tut, ist bei den meisten Katzen normal. Das muss also auch nicht unbedingt ein Zeichen dafür sein, dass sie schlecht behandelt wurde. Als der Kater meiner Tante kastriert wurde und eine Woche im Haus bleiben musste, kam auch unsere eine Nachbarin und fragte ganz besorgt, ob dem Kater etwas passiert wäre. Der Kater ging nämlich jeden Nachmittag zu unsere Nachbarin und hat sich da verwöhnen lassen.
    Sag mal, du sagtest, das deine Nachbarin mit einem Foto kam und die Katze darauf „wahrscheinlich“ deine zugelaufene Katze wäre. Sah die Katze auf dem Foto auch schon so „ausgemergelt“ aus? Wenn nicht würde ich wirklich mal vermuten, dass sie eine ausgebückste Hauskatze ist, die sich ein paar Nächte unter freiem Himmel um die Ohren schlagen musste. Wenn die Katze vorher schon so verwahrlost war, kannst du sie anzeigen. Ob du die Katze dann behalten kannst, ist eine andere Sache (höchstwahrscheinlich nicht, weil das eine Menge Terz gibt), aber sie würden sie dann nicht zurück bekommen. Einfach behalten darfst du sie auf jeden Fall nicht!
    Weist du, ich sags mal so: Ich habe auch zwei Katzen an denen ich sehr hänge. Wie sehr man sich an so ein Tier gewöhnen und wie sehr man daran hängen kann, brauche ich dir glaube ich nicht erzählen 😉 Wenn meine beiden sich jetzt mit den Nachbarn gut verstehen und da gerne abhängen würden und die Nachbarn sich freuen, dass die so lieb und zutraulich sind und sie deshalb einfach als zugelaufene Katze behalten, obwohl ich bei denen vor der Tür stand und meine Katze gesucht habe (und sie wissen, dass es meine Katze ist), würde ich erst ein bisschen ausrasten und sie dann anzeigen. Du kannst nicht einfach eine Katze behalten, von der du weist, dass sie jemandem gehört, der sie sucht. Ich weis nicht, ob das schon als Diebstahl gilt, aber als Unterschlagung auf jeden Fall.
    Übrigens: Wenn es bislang eine Hauskatze war die auf einmal ausgebüchst ist und von der „Betreuung“ nicht wieder zurück gelockt werden konnte, weis die nicht wo sie ist. Sie hat dich gefunden, du warst nett, also ist sie geblieben. Die weis nicht, wohin sie gehe müsste, um zu der Wohnung, die sie bislang nur kannte, zurück zu kommen. Sie kennt das Haus ja von außen nicht, geschweige denn die Umgebung. Wenn die Katze jetzt bei dir ihr Revier hat, kann es sein, dass sie gar nicht bis zu ihrem eigentlichen zu Hause strohmert. Es kann auch sein, dass die Katze nur seit der Rückkehr ihrer Besitzerin nicht mehr in der Gegend war bzw. ihre Besitzer bei ihren Streifzügen noch nicht wieder gesehen hat und durchaus wieder bei ihr bleibt wenn sie sie sieht.
    ———-
    Nachtrag:
    Gut, wenn sie schon immer ein Freigänger war, ist das etwas seltsam. Dann vermute ich, dass sie sich einfach eine neue Bezugsperson gesucht hat, als ihr Frauchen nicht mehr da war, oder dass sie eben mit der „Urlaubsvertretung“ nicht zufrieden war. Dass sie bei ihrem Frauchen aber schlecht behandelt wurde, schließe ich aus. Wenn das so wäre, wäre die Katze doch schon viel früher gekommen, oder? Ich denke aber auch, dass es ihr bei dir momentan sehr gut gefällt. Die erste Katze, die wir hatten, bekamen wir auch von jemandem, der zwei Straßen weiter wohnte. Die Katze war damals schon ausgewachsen und er wollte sie abgeben, weil er 5 Katzen hatte. Wir dachten auch, dass sie zurück läuft. Denkste. Als sie merkte, dass wir nett waren, Futter hatten und sie ungeteilte Aufmerksamkeit bekam, blieb sie. Sie ist nie wieder zurück gegangen.
    Dass es der Katze bei dir anscheinend besser gefällt, heißt aber nicht, dass du sie einfach behalten darfst. Der Katze darf aber auch nicht verboten werden dein Grundstück zu betreten und dir nicht die Katze zu streicheln. Wenn du sie allerdings fütterst oder mit in deine Wohnung nimmst, können die Besitzer dagegen angehen.
    Was ich jetzt nur noch etwas komisch finde ist, dass sie sie einfangen wollen wenn es doch ein Freigänger ist. Oder sie handhaben es wie ich. Meine beiden Kater sind auch Wohnungskatzen. Unsere Nachbarn haben die aber auch schon des Öffteren gesehen, weil sie ab und an mal ein bisschen strohmern durften. Momentan sind sie allerdings nicht mehr draußen, weil das nicht mehr gefarlos geht. Oder die Katze deiner Nachbarn ist öfters schon mal ausgebüchst. Vermuten kann man da jetzt viel.
    Geh doch einfach mal zu deinen Nachbarn und erkundige dich, ob die Katze wieder aufgetaucht ist. Du hättest sie gestern irgendwo langlaufen sehen und dachtest sie wäre wieder zu Hause angekommen (*zwinker zwinker*) Dabei kannst du dich ja ganz nebenbei mal erkundigen, warum sie eigentlich das Tier einfangen wollen wenn es doch ein Freigänger ist. Komm mit ihr mal ein bisschen ins Gespräch. So kannst du vielleicht nebenbei ein paar Informationen bekommen, zu Sachen über die du dich vollkommen unnötig oder vielleicht sogar zu Recht gesorgt hast.
    Vielleicht erzählt sie dir ja, dass er so ausgemergelt aussieht, weil er irgendeine Krankheit hat (Meine Tante hat auch eine Wilde Katze, die vorher von ein paar Dorfbewohnern nur verdroschen wurde. Sah aus, als hätte jemand mit einer Harke zugeschlagen. Jedenfalls hat der unter anderem am Rücken kahle Stellen, die nicht wieder mit Fell zuwachsen. Er hats jetzt gut, ist verschmust, ein ganz toller Kater. Wer allerdings nicht weis, was der durchhat, könnte auch denken, dass wir ihn misshandelt haben oder vernachlässigen) Quatsch mal ein bisschen mit ihr. So bekommst du sicher etliche Sachen raus, die dich in dieser Sache weiterbringen. Höchstwahrscheinlich fällt es dir dann leichter eine Entscheidung zu treffen.

  • Elle sagt:

    das ist ja schrecklich, wirklich cool von dir dass du die katze aufgenommen und dich um sie gekümmert hast!
    also du sagst, dass die besitzer der katze im urlaub waren und sie zur pflege einem nachbarn gegeben haben. da solltest du erst einmal bedenken, dass es ja nicht die besitzer, sondern die nachbarn waren, die die katze so vernachlässigt haben.
    vielleicht wussten sie ja gar nicht, dass sie so unfähig sind, sich um eine katze zu kümmern. haben sie kinder unter 7 jahren? dann ist es auch möglich, dass sie die katze getreten haben, wie es manche unerfahrene kinder tun, und die katze deshalb nicht mehr zurückgekommen ist.
    also ich kann dein problem wirklich verstehen, vor allem weil du die katze wirklich ins herz geschlossen hast 🙂
    aber erstens ist es nicht richtig, einfach eine vermisste katze zu behalten und die besitzer nicht zu informieren, und zweitens kannst du das ja schwer geheimhalten, irgendwann findet die katze bestimmt jemand bei dir, und dann hast du stress.
    ich würde mich vielleicht mal unauffällig über due besitzer über die katze informieren, und wenn sie einen zumindest bisschen anständigen eindruck machen, dann erzähle ihnen, in welchem zustand du die katze vorgefunden hast, und frage, warum sie so wenig gepflegt ist.
    an deiner stelle würde ich die katze erst einmal zurückgeben, aber auch fragen, ob ich die katze mal besuchen kann.
    so kannst du schauen, ob die besitzer wirklich nachlässig und schlecht mit dem tier umgehen.
    wenn das der fall ist, und es wirklich schlimm ist, kannst du die besitzer ja darauf aufmerksam machen, aber wenn das keinen zweck hat, dann wende dich an den tierschutzverein oder ähnliches in eurer nähe.
    viel glück mit der katze, ich hoffe es nimmt einn guten ausgang!!
    liebe grüße 🙂

  • Ashley sagt:

    🙁 irgendwie versteh ich dich.. aber auch die Kleine.. Ich hatte auch eine Katze sie ist vor ca. 2 Jahren gestorben. =( wurde 16 Jahre alt.. also begleitete sie mich 14 Jahre durchs Leben.. Wenn sie mir weggelaufen wäre, wäre ich am Boden zerstört gewesen.. Auch wir waren in den Ferien für 2 Wochen. Auch bei uns kam eine Bekannte zu Besuch (welche ihn jeden Morgen bürstete und ihm Futter gab)
    Komisch finde ich dass die Katze ausgemergelt war und verwahrlost.. Vlt. hatte sie nicht die Möglichkeit rauszugehen.. also kein Katzentürchen & ist abgehauen xD auf in die Freiheit 😉 und danach konnte sie nicht mehr zurück? >< aber ich würde mich für die Katze freuen wenn sie bei dir bleiben darf.. Wenn der Kleinen die Katze nicht viel bedeutet, warum schlägst du nicht vor ihr eine neue kleine junge Katze zu kaufen? .. Vielleicht will das kleine Mädchen das Kätzchen eh nur als Spielzeug (könnte so ein verwöhntes Gör sein.) Gut vlt tönt das irgendwie doof :s wenn du zur Besitzerin gehst und das sagst. aber irgend eine Geschichte wird dir schon einfallen 😉 und fast jedes kleine Mädchen tauscht ihre Katze gegen ein junges (ich hätte und würde dies nie tun) >.< so genug geredet =) ich hoffe du darfst die Katze behalten. Ich denke bei dir hat sie ein schöneres zuhause!! alles gute

  • Annie sagt:

    Ich kann Dir dazu nur sagen, dass sich eine Katze ihren Besitzer (Dosenöffner :-)) immer selbst aussucht. Ich selber habe eine Katze, und würde sie im Leben nicht wieder hergeben. Natürlich würde ich auch nicht so unverantwortlich handeln, wenn es in den Urlaub geht. Und wie Du beschreibst, war sie vollkommen am Ende. Wenn da regelmäßig Futter gegeben worden ist, versteh ich das nicht! Katzen kommen schon ein paar Tage alleine klar, aber das heißt nicht, dass man sie sich vollkommen überlässt!
    Ich kann meinen Vorschreibern nur Recht geben. Klär das genau ab! Nicht dass es auf einen Rechtsstreit hinausgeht. Da hast Du nichts von, und die Katze erst recht nicht.
    Und wenn Deine Nachbarn sie schon einfangen müssen wenn sie bei Euch ist… das sagt doch schon alles!
    Mach doch einfach den Vorschlag, dass die Tochter sie jederzeit besuchen kann, wenn sie bei Euch ist. Evtl. entscheidet sich dann die Miezie, wieder bei Ihrer ursprüngl. Familie zu leben. Und wenn Du dann darunter leidest, dann hohl Dir eine kleine Katze nach Hause. Es gibt genug, die ein gutes zuhause gebrauchen könnten. Und die wirst Du dann auch ganz schnell lieb gewinnen, das kannste mir glauben! Du hast jetzt schon so viel Zeit und Liebe investiert, das klappt auch bei einer anderen Katze. Finde es übrigens toll, dass Du das gemacht hast. Ein anderer hätte sie ins Tierheim gesteckt! Respekt!
    LG, Annie

  • klatschm sagt:

    Ich kann Dich sehr gut verstehen..
    und dennoch ist das Recht nicht auf deiner Seite..;-(
    Bei einem „Fundtier“ hat der eigentliche Besitzer (sag ich in dem Zusammenhang nur ungern) 6 Monate lang ein Recht auf Herausgabe. Allerdings muss er die angefallenen Kosten ersetzen.
    Ein Fundtier (auch ein zugelaufenes) muss bei der polizei oder in einem Tierheim „angezeigt“ (also gemeldet) werden. Das ist der korrekte Weg.
    Dass insbesondere Katzen in der Urlaubszeit einfach sich selbst überlassen werden…wenn auch mit „Fütterer“ (der oftmals nicht zwingend zuverlässig ist) ist eine „Sauerei“! Stimmt!!!
    Vernachlässigung ist Tierquälerei!
    Dass die Tochter, der ja eigentlich die Mieze gehört, nicht selber kommt, ist auch bezeichnend…“zu feige“!!
    Du kannst es nun darauf ankommen lassen, ob Mutter und Tochter die Rechtslage kennen….
    Du könntest Ihnen mit der Anzeige wegen Tierqu#älerei drohen…!
    Du könnstest Ihnen „zureden“, dass sie die Mieze bei Dir lassen…
    Rechtlich gesichert ist das aber nicht, leider – in einem Falle.
    Aber – maches Mal schrecken die Menschen vor den Kosten zurück (meine Erfahrung): 4 Wochen Futter…und vielleicht warst Du mit dem Findel auch beim Tierarzt? Das muss erstattet werden… Wenn es „hart auf hart“ kommt, solltest Du allerdings Quittungen vorlegen können.
    So ist die rechtslage…
    Auch wenn das Herz blutet…
    Viel Glück, vielleicht darf Mieze doch bleiben…..*Daumendrück*!
    Mitfühlgruß!!

  • heike h sagt:

    Ich finde die Frage sehr schwer,aber versetze dich mal in die Lage der Kleinen. Weiter ist zu überlegen,wenn die Situation stimmt,das man dem Nachbarn FÄLSCHLICHERWEISE getraut hat,was es ja auch gibt !!!
    Unter den Umständen würde ich den Nachbarn sagen,das sie bei mir ist.Hinzu kommt,das sie wahrscheinlich ein Freigänger ist und somit auch irgendwann entdeckt wird !!!
    Versuche es auf die Freundschaftliche Weise und erkläre,das sie bei dir sei .Sie könne gerne zu dir kommen (die Katze ).Ich habe zum Beispiel auch eine Nachbarin der mittlerweile einer meiner Kater fast gehört. Er kommt zu uns zum Fressen (allerdings,weil wir ausgemacht haben,das sie ihn nicht füttert,auf Grund seines Harngriess.Er bekommt spezialfutter )und schläft bei ihr.Wir haben uns durch den Kater näher kennen gelernt und verstehen uns nun total gut .Du siehst es kann auch alles ganz positiv ausgehen.

  • lissy880 sagt:

    Ich kann dich wirklich super gut verstehen, aber die Katze gehört dir nunmal leider nicht. Wenigstens hatten Sie jemanden der auf die Katze „aufgepasst“ hast für die vier Wochen.
    Du musst dich bei Ihnen melden und sagen das die Katze bei dir steckt. Denk einmal an die Tochter, die hat die Katze bestimmt auch ganz doll lieb. Außerdem wenn es eine Katze ist die Freigang hat, dann wird sie dich sowieso besuchen kommen 😉 Aber informier die Besitzer bitte.

  • mausekat sagt:

    Rechtslage. Die „Sache“ Katze gehört dieser anderen Familie und nicht dir. Ich würde die Leute ansprechen, wie du das Tier vorgefunden hast und dass der Katzensitter sich wohl NICHT gekümmert hat. Ich würde die Katze vorzeigen, wie wohl sie sich fühlt und vorschlagen, dass sie im erneuten Urlaubsfall von DIR gepflegt wird. Wenn sie weiter Freigänger ist, wird sie dich sicher weiter besuchen. Katzen vergessen Freunde nicht.

  • Ilse 2 sagt:

    Juristisch gesehen ist eine Katze leider nur eine „Sache“. Wenn du eine Sache findest, mußt du sie theoretisch an einer zentralen Stelle abgeben (Fundamt oder – in deinem fall- z.B.Tierschutzverein. So daß der Verlierer sie wieder abholen kann.
    Bei freilaufenden Tieren ist das natürlich nicht so einfach zu beurteilen. Schließlich entscheidet die Katze selbst, wo sie hingeht. Wenn jemand so ein zugelaufenes Tierchen dann füttert und gelegentlich ins Haus läßt, ist das keine strafbare Handlung, denn die Katze hat ja Gelegenheit, auch wieder zu ihrem „eigentlichen Besitzer“ zurückzukehren.
    Da du deinen Findling nicht einsperrst, hast du dir auch nichts zuschulden kommen lassen.
    Aber mit dieser Frau solltest du schon mal reden. Bzw. auch mit der Tochter und – noch mehr- mit der Person, die angeblich die Katze versorgt hat.
    Ein Tier zu vernachlässigen und hungern zu lassen, ist Tierquälerei und sehr wohl strafbar.
    Auch wenn die Katze aus der Wohnung „entwischt“ war, hätte man ihr eben draußen Futter hinstellen müssen. Und dafür sorgen, daß sie wieder rein kann.
    Außerdem hast du nach dem Gesetz Anspruch auf Erstattung sämtlicher Kosten, die dir entstanden sind, weil du das Katzentier vor dem Verhungern gerettet hast.
    Du kannst auch anmerken, daß du ggf. ein sehr wachsames Auge auf diese Leute haben wirst, und wenn die Katze nicht artgerecht gehalten wird, wird der Tierschutz benachrichtigt – dann nimmt man ihnen die Katze weg.
    Daß die Leute die Katze von dir sozusagen ausgehändigt bekommen müssen, ist Quatsch. Sie ist von selbst zu dir gekommen, und sie kann auch von selbst wieder zurückgehen. Wenn die „Erstbesitzer“ sich gut um sie kümmern, zieht sie sicher gern auch wieder bei ihnen ein. Aber einsperren wäre jetzt Quälerei, nachdem die Katze einmal Freigang gewohnt war.
    Wahrscheinlich würde sie bei der nächsten Gelegenheit weglaufen.
    Viele Katzen halten sich mehrere Menschenhaushalte parallel, es ist also kein Problem, sich die Fürsorge zu teilen.

  • DieDange sagt:

    Ich verstehe deine Zwickmühle sehr gut, man kann sein Herz sehr schnell an so ein süßes Tierchen hängen.
    Außerdem verstehe ich nicht, wie man als Tierhalter VIER WOCHEN in Urlaub fahren kann. Unverantwortlich!
    Ich als Katzenmama bleib nicht mal über Nacht weg …. geschweige denn würd ich irgendwo hin fahren, wo ich meine kleinen Fellnasen nicht mit hin nehmen kann.
    Wenn man weiß dass man öfter weg fährt kann man nämlich auch ans Autofahren gewöhnen, wenn sie es von klein auf kennen und man nicht nur zum TA fährt, sondern auch „Spaßfahrten“ unternimmt, mögen manche Katzen durchaus gern Auto fahren.
    Vom Zeitfenster her, scheint es so, dass die Katze zu dir kam, kurz nachdem die Familie in den Urlaub gefahren ist. Da werfen sich mir hier Fragen auf, warum das Tier damals in so einem schlechten Zustand war.
    Rechtlich gesehen ist es leider so, dass du eine „Sache“ gefunden hast. Den Fund hättest du zeitgerecht beim Tierheim oder Polizei anzeigen müssen. 6 Monate nach Bekanntgabe des Fundes kannst du als Finder das Eigentum an der verlorenen Sache erwerben. „…Die Chance des Eigentumserwerbs soll aber nur einem ehrlichen FInder zugute kommen. Wer auf Nachfrage das Finden verheimlicht, verwirkt die Chance….“ Jedoch hätte der ursprüngliche Besitzer ohnehin 3 Jahre Zeit die „Sache“ wieder einzufordern.
    Jedoch steht dir theoretisch ein Finderlohn in Höhe von 3% der Wertes des Tieres zu, dazu noch sämtliche Aufwendungen die du hattest, wie Futter, Tierarzt usw…..
    Diese Dinge kannst du erstattet verlangen. Der“Verlierer“ hat dann die Möglichkeit, auf die „Fundsache“ zu verzichten, und dann wäre die Katze dein;)
    Ich würde den ehrlichen Weg gehen, damit kommst du weiter. Ruf die Frau an, wer weiß, vielleicht sagt sie dann sogar dass ist nicht ihre Katze, wenn sie hört dass du Geld haben willst. Oder es ist nicht ihre, sondern sie sind sich nur ziemlich ähnlich… Und dann ist die Katze quasi dein…. Weiß ja nicht, was du zu der Frau gesagt hast…. du musst abwägen was du jetzt tust… einfach stillhalten ist schlecht, die Katze läuft ja auch umher, irgendwann erkennt sie einer… du müsstest immer mit der Angst leben….
    Ich nehme an, wenn die Katze sich bei dir ohnehin schon so wohlfühlt, würde sie aber bestimmt mal zu Besuch kommen, wenn du sie doch zurückgeben musst….

  • Eishocke sagt:

    erstmal würde ich zettel aufhängen und zum tierarzt gehen und feststellen lassen ob die katze gesund ist!!!



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