Wann kommt die Amnestie für die Steuerhinterzieher – s. Details?
Freitag, 9. April 2010, 19:14
Abgelegt unter: Regierung

Die Erfahrung hat gezeigt, dass nach den brutalstmöglichen Aufklärungen die Schuldigen meist straffrei ausgingen oder ein Deal getroffen wurde. Unsere Regierung wird in einigen Wochen einsehen müssen, dass unsere Führungselite nicht nur aus lauter Vorbestraften bestehen kann. Aus diesem Grund liegt sicher schon der Entwurf einer Amnaestie in den Schubladen.
Die Frage ist nur, wann kommt diese Amnestie?
vg – ©


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Simone sagt:

    da unsere politik von der wirtschaft beeinflußt wird, ist eine amnestie sicher schon in den schubladen und wird bald rausgeholt

  • Tom sagt:

    die kommt dann wenn die Besagten androhen das Land zu verlassen und so auch ihr „normales“ Kapital hier dann der BRD entziehen. Denn das kann sich noch nicht mal die BRD leisten darauf zu verzichten.

  • Mark S sagt:

    Die Steueranmestie kommt nicht mehr, die war schon !!!
    Das Amnestiegesetz (auch Strafbefreiungsgesetz, Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG, Steueramnestie-Gesetz oder Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit genannt) trat am 23.12.2003 in Kraft. Es galt vom 01.01.2004 bis zum 31.03.2005. Dieses Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, das Amnestiegesetz, beinhaltete eine große Chance für große und kleine Steuersünder, wieder steuerehrlich zu werden, ohne Bestrafung und mit wenig Nachzahlung.
    Es ging um Steuerhinterziehungen in den Jahren von 1993 bis 2002 (und nicht nur bis 2001 wie ursprünglich geplant), die vor dem 17.10.2003 begangen worden sind.
    Die Amnestie betraf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Abzugsteuern (im Wesentlichen die abzuführende Lohnsteuer).
    Die Summe all dieser Bemessungsgrundlagen für alle Jahre war nun mit dem pauschalen Steuersatz von 35% zu multiplizieren (bis 31.12.04 waren es sogar nur 25%).
    Das Ergebnis dieser Rechnung ergab die geschuldete Steuer. Sie war sofort zu zahlen und musste innerhalb einer strengen Frist von 10 Tagen nach der Amnestie-Erklärung, spätestens aber zum 31.3.05, beim Finanzamt eingegangen sein. Anderenfalls gab es normale Strafverfahren und Steuerfestsetzungen. Eine Fristverlängerung war nicht möglich, allenfalls eine Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Fristversäumnis.

  • putzi sagt:

    Also ich hab dazu eine etwas merkwürdige Einstellung, aber ich denke man sollte sie wirklich nicht einsperren. Sie sollen ihre Steuerschulden bezahlen und ein saftiges Bußgeld und dann sollten sie für den Rest ihres Lebens weiter arbeiten und weiter Steuern zahlen. Finde ich eine viel größere Strafe als sie auf Staatskosten in den Knast zu stecken.
    Bei Bobbele hat es damals doch auch funktioniert, 3 Jahre Bewährung und ganz viel teuer!
    Eine Amnestie denke ich wird es wohl nicht geben, denn dann gibs nach langer Zeit wohl mal richtig Randale.
    Ich hab am Wochenende eine Beitrag von so einem Psychologen gesehen, der sagte, dass das Volk (also wir) diese Leute bewundert, dafür das sie ihr Geld am Fiskus vorbei bringen. Na wenn er sich da mal nicht irrt!



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