Warum ist eine Olympiateilnahme einklagbar?
Montag, 5. April 2010, 11:09
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Habe gerade den auf der Yahooseite verlinkten Artikel dazu gelesen, daß die Eisläuferin Pechstein gegen ihre Dopingsperre Klage erhoben und diese durch ein Schweizer Bundesgericht vorläufig gewonnen hat.
Das Thema interessiert mich nicht besonders, aber ich finde die Tatsache an sich interessant. Sportverbände, also in diesem Fall die ISU, sind in meinen Augen eigentlich private Vereine, wie ich auch die olympischen Spiele als Privatveranstaltung ansehe. Somit würde ich eigentlich denken, daß die Hausherren da auch berechtigt wären, auszuschließen, wen immer sie wollen.
Natürlich kann man da auch noch sportinterne Gerichte, wie dem Internationalen Sportsgerichtshof, oder ähnliches einbauen…
Aber wie kommt es, daß derartige Fälle vor staatlichen Gerichten verhandelt und entschieden werden können?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Gerechti sagt:

    Warum ist eine Olympiateilnahme einklagbar?
    Das stimmt NICHT!
    Um nach Olympia zu kommen muß man LEISTUNG bringen!

  • Apophis sagt:

    Eine Olympiateilnahme ist nicht einklagbar.
    Frau Pechstein erreichte, dass sie an der Qualifizierung zur Olympiade teilnehmen darf.
    Das heißt aber nicht dass sie an der Olypiade teilnehmen darf. Darüber entscheidet der Internationale Sportsgerichthof, der in dieser Sache Frau Pechstein bereits ausgeschlossen hat.
    Aber vielleicht….

  • Wilken sagt:

    Es ist in erster Linie eine Klage gegen ihren Verband, denn sie wurde durch ein Sportgericht verurteilt und der Verband hat sie folgerichtig auch nicht für den Wettbewerb gemeldet weil sie gesperrt wurde. Sie will nur eine Korrektur des Urteils um wieder dabeisein zu können.

  • Kapaun sagt:

    Das frage ich mich allerdings auch.



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