Was darf ein immobilienmakler?
Montag, 19. April 2010, 05:35
Abgelegt unter: Immobilien

verlangen wenn er mit dem verkauf eines hauses beauftragt war, der auftraggeber allerdings nach einiger zeit selbst jmd gefunden hat der das haus kaufen w?.
der makler hat sich das haus 1x angesehn(also war 1x vor ort), hat es in div. portalen angeboten.
ist er ?haupt zu entlohnen wenn er keinen k?er nach geraumer zeit gefunden hat?
darf er ?haupt etwas verlangen wenn der auftrag an ihm zur?ezogen wurde?
bitte nur sinnvolle antworten( nicht irgendwie sowas wie:anwalt oder rdm fragen).
danke


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • zungenko sagt:

    Du musst keinen Anwalt fragen, du musst nur den Vertrag durchlesen und hier erkl?n was mit dem Vertragspartner vereinbart wurde.

  • kai_omen sagt:

    Leider schreiben Sie nicht, was Sie mit ihm ausgemacht haben, aber da der Makler seine Arbeit gemacht hat, also Anzeigen im Internet geschaltet hat, sollte er schon f?iese Arbeit entlohnt werden. Schlie?ich hat er ja Zeit investiert, ist zu Ihnen raus gefahren, um sich das Haus anzusehen und hat Anzeigen geschrieben. Jetzt daf?ix zu bezahlen, w? unfair, auch wenn er keinen Interessenten gefunden hat. Ich meine damit nicht den vollen Betrag wie bei einer erfolgreichen Vermittlung.
    Verlangt er denn den vollen Betrag?

  • brittafu sagt:

    Normal w? eine Courtage bekommen wenn er das Haus verkauft hat, nun musst du dich mit ihm Kurzschlie?n und fragen was er verlangt f?eine Vorarbeit. Den Betrag wie den der Courtage darf er auf keinem fall verlangen.Das sind so die Gesch?s Risiken eine Maklers

  • Robert S sagt:

    es kommt ganz auf die Vertragsgestaltung an – Auch kann der Makler sein Honorar verlangen, wenn er nachweisen kann, da?der K?er, den Du „gefunden“ hast durch sein Anbieten in Portalen auf das Objekt aufmerksam gemacht wurde –

  • Peter K sagt:

    Der Makler darf nur dann etwas verlangen, wenn der Kauf durch seine T?gkeit zustande kam. Aufwandsentsch?gung nur dann, wenn es entsprechend vereinbart war. § 652 BGB.

  • horsch sagt:

    Er darf nur Maklercourtage verlangen,wenn der Kauf,oder Mietvertrag,unterschrieben ist,sonst nicht.

  • Der tut nix sagt:

    ES kommt auf den Vertrag an Du mit dem Makler geschlossen hast. Selbstverkauf vorbehalten und alles ist geregelt. Genauso sieht es aus wenn Du dem Makler das Alleinverkaufsrecht zugebilligt hast

  • Sprendli sagt:

    Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst dein Pech



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