Was gebührt einen Immo Markler der nichts tut bei einer Wohnungsvermietung und trotzdem 2MM verlangt?
Freitag, 16. April 2010, 22:05
Abgelegt unter: Immobilien

Ein Immobilien Markler der einen Haus verkauft muss sehr viel Arbeit leisten, wie z.B Vorbereiten, Präsentieren, Papier kram usw. Aber was macht derjenige Markler der einfach nur rum sitzt, eine Anzeige ins Internet stellt und 2 Monatsmieten als Provision verlangt? Hier macht der Vermieter die eigentliche Arbeit und der Markler kassiert!


10 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • John D sagt:

    Du gehst von der falschen Voraussetzung aus, dass der Vermieter die Arbeit macht. Die erschöpft sich meist darin, dass er einen Makler anruft – und der hat dann die tatsächliche Arbeit.
    Wenn er dafür Provision bekommt, ist das normal. Niemand ist gezwungen, sich über Makler eine Wohnung zu besorgen, es gibt genügend Vermieter oder Bauträger, die direkt vermieten.
    Wenn du meinst ein Makler verdient zuviel – sattle um und mach selbst das viele Geld.

  • Orpheus sagt:

    Wenn Du einen Makler einschaltest, musst Du zahlen, was vereinbart ist. D.h. Du solltest vorher vereinbaren, was er zu bekommen hat. Bei uns hier ist aber so, dass der Makler seine Provision vom Vermieter bekommt, wie hoch auch immer diese ist.

  • landyent sagt:

    wenn Du Vermieter bist:
    alles selbst machen; Du schreibst ja selbst, der Vermieter hat die eigentliche Arbeit
    wenn Du Mieter bist:
    so lange suchen bis Du maklerfreie Angebote findest und dann eben konsequent auch nur diese ansehen …
    dass Makler Geld für Ihre Tätigkeit bekommen, ob bei Verkauf oder bei Vermietung, weiss jeder … hinterher mäkeln zählt nicht …

  • Merce201 sagt:

    ja , genau so ist es , deshalb wenn du nix spezielles sucht , schmeisse ihnen kein geld in den rachen sind doch teilweise faul-tiere ( nicht alle, liebe daumenrunterdrücker)

  • Kasimir S sagt:

    Moralisch: Wie gesagt, verhau ihn.
    Rechtlich: Steht ihm zu.

  • Brian W. Ashed sagt:

    Wie schon gesagt, dass ist alles rechtlich geregelt.
    Wer solch eine Wohnung mietet, weiss das ja vorher. Wenn ihm die Wohnung das wert ist, bitteschön.

  • Hein Mück sagt:

    Ein Markler ist wohl ein Makler!? – Die brauchen nichts zu tun. Die stellen den Kontakt zwischen Anbieter und Abnehmer her und haben ihr Geld „verdient“. – Ein Vermieter, der einen solchen Schrat zwischenschaltet, wird die Butze so nicht los und gibt sich dem Makler hin, der dann doch noch ein Opfer ausfindig macht. Das hat so seinen Preis!

  • thecoppe sagt:

    Ihm gebührt, dass man ihm dazu gratuliert, einen so schlauen Job zu haben.
    Aber, Ironie beiseite: bin zwar auch kein Makler-Sympathisant, aber bis es zu einem Abschluß kommt und ein Makler wirklich Geld verdient, müssen manchmal viele Interessenten durch die Wohnungen gelotst und telefonisch betreut werden. Das sieht zwar nicht nach viel Arbeit aus, ist aber eine Dienstleistung, und dafür bekommt er zurecht Geld!

  • Mr.Brian sagt:

    Welche Ansprüche ein Mietmakler hat ist in den § des Wohnungsvermittlungsgesetzes grundlegend und weitgehend zweifelsfrei geregelt. Grundlegende Voraussetzung ist dass der Makler einen Auftrag hat. Er muss bei der Werbung auf die Provisionspflicht hinweisen und es gibt eine Reihe von Sachständen die eine Provisionspflicht auch bei erfolgreicher Vermittlung ausschließen.
    Treffen diese Ausschlussgründe nicht zu, hat der Makler bei erfolgreichem Nachweis einer Mietwohnung Anspruch auf Provision unabhängig von der Intensität seiner Tätigkeit.
    In Regionen mit Wohnungsüberangeboten erreicht der Makler oft nur eine Provisionszahlung vom Vermieter wogegen in Regionen mit Wohnungsmangel meist der Mieter die Provisionen zahlen muss.
    Im Internet findet man dazu viele nützliche links s.auch unten

  • rhododen sagt:

    Du hast Sorgen … verprügel ihn halt ’ne Runde, das macht den Kopf wieder frei!



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