Was ist wenn sich die ARGE zu meinem Gunsten verrechnet und nun zurückhaben will?
Samstag, 3. April 2010, 22:45
Abgelegt unter: Berge

Ein befreundetes Ehepaar, 2 Kinder arbeiten beiden, verdienen aber so wenig, dass sich noch ergänzendes ALG2 (Stütze) bekommen.
Sie bringen jeden Monat sofort nach Erhalt ihrer Verdienstbescheinigungen diese bei der ARGE vorbei und die rechnet aus, was denen noch zusteht.
Nun auf einmal behaupt die ARGE, dass die zuviel für die Monate Nov und Dez 2008 erhalten haben, deshalb sollen 700 Euro zurückbezahlen und das ergänzende ALG2 wurde für diesen Monat ganz gesperrt.
Darf die ARGE überhaupt das Geld zurückfordern, schließlich haben die beiden jedesmal und pünktlich die Abrechnungen vorbeigebracht, der Fehler liegt bei der ARGE, weil die falsch berechnet haben.
Und kann die ARGE einfach die Geldzahlungen einstellen? Widerruf wird natürlich eingelegt, aber die haben jetzt kein Geld. Den ALG2 Bescheid auf Richtigkeit zu kontrollieren ist unmöglich, jedes mal 8 Seiten mit Bergen von Texten und Zahlen, da steigt kein normaler Mensch mehr durch.


10 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Kapaun sagt:

    Zu deiner Ergänzung: Man sollte nie auf Antworten von hier vertrauen, schon gar nicht, wenn es um juristische Dinge geht. Es gibt viel zu viele Leute, die einfach mal drauflos antworten, ohne von der Materie Ahnung zu haben, oder die so antworten, wie sie es gern hätten….

  • Pia K sagt:

    Das Problem haben wir auch gerade mit der Arge sie waren so dusslig haben Krankengeld und Lohn zusammengerechnet obwohl die nachweise vorlagen ab wann mein Partner Krankengeld bezog immer alles pünklich abgegeben. Durch das Krankengeld bekommt er jetzt deutlich weniger im Monat . Doch das Amt meinte wir hätten Krankengeld und Lohn bezogen und somit zuviel bekommen haben alles erneut eingereicht und warten nun.
    Aber wenn die Arge zuviel bezahlt hat dürfen sie es zurückfordern doch kann man mit ihnen ausmachen das es in geringen raten abgezogen wird auf jeden Fall dürfen sie das Geld nicht sperren.
    Wenn wir fehler machen auf einem Amt sind sie schnell aber macht die Arge fehler musste noch ewig lange kämpfen zugeben tun sie es selten
    glg Pia

  • pinkpeda sagt:

    Zurückfordern können sie unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn sie sich schlicht verrechnet haben. Allerdings muss der Familie ein gewisses Mindesteinkommen belassen werden. Ich bin nicht sicher, ob dies identisch ist mit den Pfändungsfreigrenzen. Man kann natürlich Widerspruch einlegen, was ich auch fristwahrend auf jeden Fall machen würde. Damit ist die Kuh aber nicht kurzfristig vom Eis: so schnelle wie möglich einen Termin Gesprächstermin mit dem Sachbearbeiter vereinbaren, um so eine einigermassen verträgliche Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn das nichts hilft, jeweils dem nächsthöheren Vorgesetzten die Hölle heiss machen. Vorher aber bitte mit allen Unterlagen irgendwo eine Rechtsberatung einholen; der Caritasverband u. ä. Organisationen bieten so etwas in der Regel kostenfrei an. Oft werden die Bewilligungsbescheide in einem automatisierten Verfahren generiert, und da werden Rückforderungen dann schon mal in einer Summe aufgerechnet. Wenn man sich daraufhin nicht meldet, musst man später mit der Frage rechnen, ob die Unterstützung überhaupt gebraucht wird, wenn eine ausbleibende Zahlung auch anders kompensieren werden kann.

  • Frank B sagt:

    Zunächst mal heißt es Widerspruch. Die ARGE muß auch hier die Pfändungsfreigrenzen beachten, darf also nicht gleich die Zahlungen einstellen. Eine Rückforderung ist innerhalb der Verjährungsfristen zulässig, welche noch nicht abgelaufen sind. Hier ist ggf. der Gang zum Anwalt sinnvoll. Da bereits Bezug von ALG II besteht, dürften dann auch die Voraussetzungen für die Prozeßkostenhilfe (früher Armenrecht) erfüllt sein, dieses prüft der Anwalt, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenlos. Falls kein Anwalt zur Verfügung steht, kann in der Rechtsantragsstelle des Gerichtes der Antrag formuliert werden. Es besteht keine Anwaltpflicht und das Gericht unterstützt den Antragssteller.

  • jatzy3 sagt:

    Das zu viel gezahlte Geld muß die ARGE zurückfordern aber nicht auf einmal und nicht die Zahlung einstellen geht nicht , ihr braucht ja das Geld zum Leben , mache mit der ARGE einen Ratenvertrag aus und zahlt in bequemen Raten (mache ich auch) gehe hin und sprich deinem Bearbeiter alles

  • roedelhe sagt:

    In anderen Bereichen ist es so, wenn man klar erkennen kann, dass es sich um einen Fehler handelt muss man zurück zahlen. Wenn der Betrag durchaus denkbar ist dann nicht. Wie das allerdings bei der ARGE ist weis ich leider nicht.

  • Zimmerli sagt:

    Meiner Tochter wurde auch mal zuviel ausbezahlt und die haben das rückwirkend, weil das schon vor 2 Jahren war, zurück gefordert.
    Sie brauchte damals das Geld, weil der Ex ihr keinen Unterhalt bezahlen wollte und er auch für das Kind im Rückstand war.

  • Mutter Schagalla sagt:

    Eine EInbehaltung zu 100 Prozent ist NICHT gerechtfertigt. Eine Ratenzahlung aber jederzeit möglich.
    Auf jeden Fall sollte umgehend WIDERSPRUCH eingelegt werden. Einen Beratungsschein gibts beim Amtsgericht.

  • diequote sagt:

    zuviel bezahlte Leistungen werden zurückgefordert. Du kannst nur über die Art und Weise oder den Rückzahlungszeitraum mit denen verhandeln.

  • John D sagt:

    Wenn du die Frage selbst lösen kannst – und es sieht so aus – solltest du die Antworten hier mit Vorsicht genießen – jeder Halbwissende gibt hier seinen Senf zu Themen, von denen er bei Licht besehen keine Ahnung hat.



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