Was passiert mit Second Life Immobilien, wenn man pl?ich stirbt?
Montag, 19. April 2010, 07:49
Abgelegt unter: Immobilien

Nein, nein ich habe nicht vor pl?ich zu sterben.
Aber ein ferner Arbeitskollege meiner Frau ist durch einen Schlaganfall vor einigen Monaten sehr unerwartet gestorben und ich bin nur neugierig.
Er hat kurz vor seinem Tod sehr viel Geld (wieviel immer das dort ist) f?ine „Immobilie“ in Second Life bezahlt..
Sein Avatar steht vermutlich irgendwo in der Gegend herum.
Wie geht das weiter? L?t Second Life irgendwann den Account?
?nliche Fragen stellen sich mir auch bei WoW u.?Onlinespielen bei denen man irgendwas bezahlen mu?


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • TalinaQ sagt:

    Hallo,
    also 1. steht ein Avatar, wenn er nicht eingeloggt ist, nicht irgendwo in der Gegend rum sondern ist schlicht und einfach ausgeloggt und nicht da. 2. Ein erstelltes Second Life Konto und der dazugeh?e Avatar, bleibt solange bestehen, bis er auf Wunsch des Erstellers (oder seines Erben, sofern dieser von seiner Second Life Existenz wei?und die Zugangsdaten hat) gel?t wird. Ausnahme bildet der Premium Account, der monatlich eine Geb?kostet. Wird diese nicht mehr beglichen, wird das Konto (Second Life Account) f? Monate eingefroren und danach gel?t.
    Das L$ (Linden Dollar = virtuelle W?ung) Guthaben bleibt ebenfalls ein SL-Leben lang bestehen und kann sich in manchen F?en sogar vermehren. Das Inventar und kopierbare Immobilien oder andere Gegenst?e bleiben ebenfalls noch lange Zeit unangetastet erhalten. Das Inventar kann aber von der Betreiberfirma Linden Lab, nach l?erer Inaktivit?(? 6 Monate) gel?t werden, um Serverkapazit?t freizugeben. Man geht davon aus das ein Avatar-Inhaber, nach dieser Zeit kein Interesse mehr an seinen Inhalten hat.
    Eigene Grundst? in Second Life werden bei Nichtbezahlung der f?igen Miete (Tier) ger?t und enteignet. Das Bedeutet das s?liche Gegenst?e die dort auf dem Land gebaut oder errichtet wurden in das Inventar des Avatars zur?eschickt werden, oder auch gel?t werden.
    Das virtuelle Guthaben kann in reale W?ungen umgetauscht und dann auch auf ein eigenes Konto ausgezahlt werden. Allerdings ist der Wechselkurs relativ hoch, das bedeutet im Schnitt sind 300 L$ ca. 1 Euro wert. Aber es gibt vereinzelt Menschen die sehr wohl ihren Lebensunterhalt in und mit Second Life bestreiten k?n.
    Im Todesfall eines Angeh?en sollte man sich also entweder selbst Zugang zum Second Life Konto verschaffen (dazu ben?t man den Avatar Namen und das zugeh?e Passwort) oder sich an die Betreiberfirma Linden Lab wenden, in Erfahrung bringen was eventuell an Guthaben auf dem Konto ist und den Account bei Second Life dann auch l?en.
    So jedenfalls l?t es bei Linden Lab, bei anderen „Onlinespielen“ muss man sich sicherlich gesondert informieren. Wichtig ist allerdings ?all, sollte der Zugang Geld kosten, muss er gek?gt werden. Onlinespiele und Internet sind keineswegs rechtsfreier Raum!
    In diesem Sinne
    Liebe Gr?aus dem Netz 🙂

  • JayBee_X sagt:

    Ich vermute mal, da?dann ein „virtueller Auktionator“ ins Spiel kommt und den Krempel unterm Hammer bringt!



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