Was passiert mit Second Life Immobilien, wenn man plötzlich stirbt?
Donnerstag, 28. Januar 2010, 10:40
Abgelegt unter: Immobilien

Nein, nein ich habe nicht vor plötzlich zu sterben.
Aber ein ferner Arbeitskollege meiner Frau ist durch einen Schlaganfall vor einigen Monaten sehr unerwartet gestorben und ich bin nur neugierig.
Er hat kurz vor seinem Tod sehr viel Geld (wieviel immer das dort ist) für eine „Immobilie“ in Second Life bezahlt..
Sein Avatar steht vermutlich irgendwo in der Gegend herum.
Wie geht das weiter? Löscht Second Life irgendwann den Account?
Ähnliche Fragen stellen sich mir auch bei WoW u.ä. Onlinespielen bei denen man irgendwas bezahlen muß.


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • TalinaQ sagt:

    Hallo,
    also 1. steht ein Avatar, wenn er nicht eingeloggt ist, nicht irgendwo in der Gegend rum sondern ist schlicht und einfach ausgeloggt und nicht da. 2. Ein erstelltes Second Life Konto und der dazugehörige Avatar, bleibt solange bestehen, bis er auf Wunsch des Erstellers (oder seines Erben, sofern dieser von seiner Second Life Existenz weiß und die Zugangsdaten hat) gelöscht wird. Ausnahme bildet der Premium Account, der monatlich eine Gebühr kostet. Wird diese nicht mehr beglichen, wird das Konto (Second Life Account) für 3 Monate eingefroren und danach gelöscht.
    Das L$ (Linden Dollar = virtuelle Währung) Guthaben bleibt ebenfalls ein SL-Leben lang bestehen und kann sich in manchen Fällen sogar vermehren. Das Inventar und kopierbare Immobilien oder andere Gegenstände bleiben ebenfalls noch lange Zeit unangetastet erhalten. Das Inventar kann aber von der Betreiberfirma Linden Lab, nach längerer Inaktivität (über 6 Monate) gelöscht werden, um Serverkapazitätet freizugeben. Man geht davon aus das ein Avatar-Inhaber, nach dieser Zeit kein Interesse mehr an seinen Inhalten hat.
    Eigene Grundstücke in Second Life werden bei Nichtbezahlung der fälligen Miete (Tier) geräumt und enteignet. Das Bedeutet das sämtliche Gegenstände die dort auf dem Land gebaut oder errichtet wurden in das Inventar des Avatars zurückgeschickt werden, oder auch gelöscht werden.
    Das virtuelle Guthaben kann in reale Währungen umgetauscht und dann auch auf ein eigenes Konto ausgezahlt werden. Allerdings ist der Wechselkurs relativ hoch, das bedeutet im Schnitt sind 300 L$ ca. 1 Euro wert. Aber es gibt vereinzelt Menschen die sehr wohl ihren Lebensunterhalt in und mit Second Life bestreiten können.
    Im Todesfall eines Angehörigen sollte man sich also entweder selbst Zugang zum Second Life Konto verschaffen (dazu benötigt man den Avatar Namen und das zugehörige Passwort) oder sich an die Betreiberfirma Linden Lab wenden, in Erfahrung bringen was eventuell an Guthaben auf dem Konto ist und den Account bei Second Life dann auch löschen.
    So jedenfalls läuft es bei Linden Lab, bei anderen „Onlinespielen“ muss man sich sicherlich gesondert informieren. Wichtig ist allerdings überall, sollte der Zugang Geld kosten, muss er gekündigt werden. Onlinespiele und Internet sind keineswegs rechtsfreier Raum!
    In diesem Sinne
    Liebe Grüße aus dem Netz 🙂

  • JayBee_X sagt:

    Ich vermute mal, daß dann ein „virtueller Auktionator“ ins Spiel kommt und den Krempel unterm Hammer bringt!



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