Welche Rechte hat eine Ausländerin, die sich von ihrem deutschen Mann trennen will?
Sonntag, 18. April 2010, 07:00
Abgelegt unter: Immobilien

Eine russische Freundin meiner Frau hat vor ca. einem Jahr einen deutschen Mann geheiratet. Die Ehe funktioniert nicht gut. Es ist abzusehen, dass das früher oder später in die Brüche geht. Welche Rechte hat sie?
1) Es gibt keinen Ehevertrag und er hat Immobilien und Grundstücke
2) Wie lange musste sie verheiratet sein, um in Deutschland bleiben zu dürfen?
3) Hat sie bereits jetzt ein Bleiberecht?
4) Hat Sie im Falle einer Ausweisung Recht auf Unterhalt?


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Bora sagt:

    Bei fast allen Atworten ist was dran,auch was Ivonne geschrieben hat.
    Damit hat aber keiner Deine Frage beantwortet,und nur Moralisiert.
    Zunächst sieht es für sie nicht so gut aus.
    Sie hat für drei Monate nach der Heirat ein Visum bekommen.
    Nach diesen drei Monaten wurde es verlängert auf drei Jahre.
    Wenn sie vor Ablauf der drei Jahre geschieden wird,Muss sie im Regelfall das Land verlassen.
    Dann ohne Recht,die Ehe wird Annuliert,und bekommt nichts.
    Vor allem,wenn es Eskaliert,und er sagt auf dem Ausländeramt,dass er sich betrogen fühlt von ihr,und sie nur die Papiere wollte.
    Dann ist alles gelaufen.
    Bin nicht ganz informiert,aber wenn sie eine Arbeit hat,könnte sie eventuell bleiben.
    Sie würde gut daran tun,es so lange über die drei Jahre zu bringen.
    Haken : Nach den drei Jahren m ü s s e n beide wieder auf das Ausländeramt,um für sie das unbefriestete Papier zu bekommen (Bleiberecht).
    Mail mich an,möchte hier nicht alles Ausbreiten.
    Gruss, Gerd

  • Bora sagt:

    Sie hätte sich mal vorher überlegen sollen, warum der Mann eine Ausländerin heiratet.
    Es gibt ausreichende deutsche Frauen, die einen Lebenspartner suchen.
    Irgendetwas mußte doch an dem Mann faul sein, sonst hätte ihn doch eine Deutsche genommen.
    Es war halt dritte Wahl, vom Menschlichen gesehen.
    Sie bekommt kein Bleiberecht, keinen Unterhalt und muß einfach zurück.

  • STEUERZA sagt:

    Du schreibst, dass die Ehe früher oder später in die Brüche geht. Wenn es ihr nicht zu schlecht geht sollte sie noch ein Jahr abwarten und sich erst dann trennen, damit sie ihr Bleiberecht sichert. Ansonsten beim nächsten Ausländeramt unverbindlich anfragen.
    Wenn sie in Deutschland geheiratet hat, dann gilt auch deutsches Familienrecht.

  • frechehe sagt:

    Was ich nicht verstehe ist , das sie erst ein Jahr verheiratet sind und jetzt schon erkennbar ist , das es nicht klappt?
    Warum nicht daran arbeiten?
    Ich gehe mal davon aus , das sie sich kaum kannten !
    Worum ging es denn bei der Hochzeit ?
    Um Liebe oder Aufenthaltsrecht?
    Für mich UNBEGREIFLICH !
    Ganz ehrlich , auch wenn ich dafür 300 Daumen runter bekomme, aber eine so eindeutig erkennbare Zielsetzung , sorry!
    Sorry ,
    Aber jede 2 ist dort Lehrerin , Krankenschwester , Ing. oder Ärztin , wenn es danach ginge , wären alle qualifizierten hier , nein , ich ziehe meine Hose nicht mit der Kneifzange an und habe schon sehr viel miterleben dürfen was dieses Thema betrifft!
    Für mich eine eindeutige Sache !
    Sie hat sich ja keinen armen Schlucker ausgesucht und was heißt hier Unterhalt?
    Wofür?
    Wenn sie schon so gut Deutsch spricht ,(was ich als das mindeste betrachte , wenn ich in einem anderem Land leben möchte) wird es ihr sicherlich möglich sein für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen!
    Hartz4 Empfänger haben wir doch schon so viele, sogar genügend die 20 Jahre und länger in den gemeinsamen Topf bezahlt haben!

  • amedia33 sagt:

    Ärztin und alles in Russland aufgegeben, kein Neustart in Russland? also wenn sie es drauf hat, dann hat sie nur in dem Land eine Chance, in dem sie die Sprache spricht.
    so viel wird es dort nicht gewesen sein, sonst hätte sie nicht für einen Mann alles aufgegeben.
    wie auch immer. werden sie geschieden, muss sie raus. es gibt eine Zweijahresfrist….
    dass sie jetzt alles abklärt, was sie bekäme und was ihr blüht, (sie hat ja auch keinen Armen geheiratet… Stichpunkt: alles aufgegeben…. da muss ich lachen) verstärkt meinen Verdacht, dass die Ehe nur das Ticket in den Westen war. Klischee hin oder her….

  • MmeZinzi sagt:

    Es ist sehr unfein, sich in die Angelegenheiten anderer einmischen zu wollen. Sollte die Ehefrau die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, hat sie natürlich ein „Bleiberecht“ – ansonsten ist kein Grund für eine weitere Duldung gegeben.



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