Welche rechtliche Stellung hatten Freikops-Soldaten ?
Freitag, 9. April 2010, 21:14
Abgelegt unter: Regierung

Ich stelle die Frage in dieser Rubrik erneut .
Bezugnehmend ausschließlich auf die Freikorps nach dem 1WK , galten sie als Söldner , da sie einen Sold bezogen ?Sie kämpften im Regierungsauftrag und mit Billigung der Regierung und bewahrten uns vor einem Sowiet-Deutschland . Galt der Dienst in einem Freikorps als geleistete militärische Dienstzeit ? Wie sah es mit der Versorgung versehrter Freikorps-Soldaten aus , mit Invalidenrenten usw. ?
Kam es jemals vor , das „konkurrirende “ Freikorps gegeneinander antraten ?
Sind die Baltikum-Kämpfer nicht mehr als staatserhaltende Freiwillige , sondern bereits als Söldner anzusehen ? (Falls man diesen Begriff überhaupt klar definieren kann ) Ihnen wurde von den weißen Generälen immerhin im Falle eines Sieges uber die Bolschewiken Land und die russische Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt
Was also war die rechtliche Stellung der Freikorps-Soldaten ?


1 Kommentar bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • mytilena sagt:

    Es gab keine rechtliche Stellung. Sie wurden gebraucht, eingesetzt, auch missbraucht, aber man distanzierte sich sofort von ihnen, wenn es Probleme gab.
    Sie schlugen die Bresche, aber konnten im Endresultat immer nur die Verlierer sein, denn sie wurden nur benutzt, um Ergebnisse zu erzielen, die durch staatsrechtliche Möglichkeiten nicht erzielt werden konnten.http://www.preussen-chronik.de/_/begriff…
    //Nein! Sie hatten nicht vor, Polen zu erobern.
    Anfang der 20iger Jahre wollte Polen Gebiete in Oberschlesien. Es gab dann später einen Volksentscheid, bei dem sich die Mehrzahl für den Verbleib in Deutschland aussprach. Ich weiß das selbst aus Erzählungen meiner Großmutter, die aus Oberschlesien stammt. Es wurden auch Geiseln genommen und gedroht, sie zu erschießen. Meine Großmutter gehörte dazu. Dank eines Freikorps aus Bayern kam sie und ihre Freundin frei.
    Dank dessen gibt es mich. :-))



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