Wer entfernt Wespen-Hornissen-Nester?
Montag, 26. April 2010, 02:35
Abgelegt unter: Haustiere

Ich habe an meinem Balkon an vielen Ecken kleine Wespen- (meine Nachbarin sagt Hornissen-) Nester-
Ich kann nicht mehr lüften ohne das mir Zahlreiche um die Ohren fliegen und dazu habe ich noch ein Kleinkind in meinem Haushalt.
Sie sind zwar nicht bösartig aber als Haustier stell ich mir dann doch eher einen Hund vor 😉
wer ist zuständig dafür das diese Nester entfernt werden?
An wen muss ich mich melden.
Mein Vermieter sagt er kann nichts dagegen tun.


11 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • . sagt:

    Hornissennester dürfen nicht entfernt werden. Hornissen stehen nicht unter Naturschutz sondern unter Artenschutz.
    Wenn die Hornissen eine Gefärdung darstellen muß man beim zuständigen Landratsamt anrufen, die schicken eine Sachverständigen der dann die Entfernung genehmigen muß. Wenn es genehmigt wird darf nur eine Hornissenbeseitiger die Hornissen umsiedeln, das muß der Auftraggeber bezahlen. Wer Hornissennester eigenständig entfernt macht sich Strafbar, wird bei einer Anzeige sehr teuer.
    Lieber warten, im Hebst verschwinden die Hornissen von alleine, ein Hornissennets wird auch kein 2. Mal benutzt.
    Auch die Feuerwehr darf Hornissennester nicht entfernen, auch Feuerwehrmänner machen sich strafbar wenn sie es machen.

  • DR Eisendraht sagt:

    Es gibt Fliegengitter. Da kommen weder Wespen noch Hornissen durch.

  • ʇʞundƃ snʞɹɐɯ sagt:

    wenn du mieter bist, und sich die tiere an der haus-außenseite befinden, ist dein vermieter kraft deutschen rechts für die umgehende (!!) entfernung der nester verantwortlich, da er der sorgfalts- und sicherheits-pflicht unterliegt.
    schreib ihm per einschreiben/rückschein einen brief mit der aufforderung des bestellens eines qualifizierten kammerjägers und setzt ihm eine frist von nicht mehr als zwei werktagen, unter dem hinweis, daß sich ein kleinkind im haushalt befindet (fotokopie für die eigenen unterlagen nicht vergessen und zusammen mit dem rückschein aufbewahren).
    sollte er nicht innerhalb dieser frist eine firma beauftragen, bestellst du selbst einen kammerjäger zu kosten deines vermieters (dies bitte mit dem auftrragnehmer im vorfeld absprechen).
    übrigens… sollten es tatsächlich hornissen sein, MUß das nest verbrannt werden (!!), falls ein versetzen nicht möglich ist. wenn es nur ausgeräuchert wird, kommen sie wieder. beim niederbrennen muß sich mindestens ein lebendiges exemplar darin befinden. hornissen können das verendete tier bis zu 15 jahren danach errichen, und meiden dadurch diesen ort. chemische keule oder ausräuchern bringt nichts und treibt neben dem aufwand nur die kosten in die höhe !!
    viel glück…
    😀

  • daNii sagt:

    Hierbei ist es in vielen Fällen sinnvoll, anstatt selbst Hand anzulegen, auf den sach- und fachkundigen Rat von Experten zu vertrauen und eine Schädlingsbekämpfungsfirma dafür zu engagieren. In vielen Gemeinden übernimmt auch die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk (THW) die Beseitigung von Wespen-, Bienen- oder Hornissennestern.
    LG Dani

  • zauberhe sagt:

    Ich kenne das auch nur mit der Feuerwehr. Hornissen stehen übrigens unter naturschutz und wenn man die einfach so beseitigt , kann das übelst teuer werden. Ruf da an erkundige Dich und sag denen auch, dass du ein Kleinkind zuhause hast.

  • Secrets sagt:

    Die Hornisse ist mittlerweile in weiten Teilen Europas durch Lebensraumschwund und Verfolgung ausgestorben und insgesamt stark bedroht. Aufgrund der Bedeutung der Hornisse für den Naturhaushalt und ihrer Bedrohung, ist sie nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Sie darf daher grundsätzlich nicht getötet und ihre Bauten nicht zerstört werden.
    Sie haben ein Hornissennest am Haus oder in der unmittelbaren Umgebung?
    Zuerst sollten Sie Panik vermeiden. Hornissen sind keine kleinen Monster, die Menschen ohne Grund angreifen. Gefährlich sind Hornissen eigentlich nur für andere Insekten wie Fliegen, Bremsen und Mücken.
    Außerhalb des Nestbereiches (etwa 4 Meter um den Nistplatz) weichen Hornissen Störungen grundsätzlich durch Flucht aus und sind nicht angriffslustig. Die geschützten, nützlichen Tiere greifen nur dann an, wenn sie sich bedroht fühlen und meinen, ihr Volk verteidigen zu müssen.
    Vermeiden Sie deshalb jegliche Erschütterungen in der Nähe der Nester und halten Sie die Flugbahnen frei. Eventuellen Angriffen kann man sich entziehen, wenn man den Nestbereich umgehend verlässt.
    Da Hornissen auch in der Dunkelheit auf der Jagd sind, sollten Sie jegliche Beleuchtungen in der Nähe eines Nestes zu vermeiden. Dies beeinträchtigt die Tiere in ihrer Orientierung. Auch sollten Sie die Fenster in der Nähe eines Nestes nachts geschlossen halten.
    Ab Anfang Mai suchen die Hornissenköniginnen, die an frostsicheren Stellen überwintert haben, geeignete Plätze für den Nistbau ihres Volkes. Da es immer weniger dafür geeignete Baumhöhlen gibt, bauen sie gerne ihre Waben in Schuppen, Dachböden und Rollläden. Ihre Larven füttern sie mit frisch erbeuteten Insekten.
    Im August wird es zunehmend aktiver in den Hornissennestern. Jungköniginnen und Männchen schlüpfen und sammeln sich dann an einem klaren Spätsommertag im September zum Hochzeitsflug. In dieser Zeit ist das Hornissenvolk am stärksten und man wird am ehesten auf die Tiere aufmerksam, die ungefähr doppelt so groß wie eine Wespe sind.
    Mit den ersten Nachtfrösten im Spätherbst oder Winter geht das Hornissenvolk zugrunde. Nur die befruchteten Jungköniginnen überleben an frostsicherer Stelle. Sollte sich ein Nest auf Ihrem Grundstück befinden, wägen Sie bitte sorgfältig ab, ob es nicht bis zum Absterben des Volkes im Herbst geduldet werden kann. Die leeren Nester können nach dem Absterben der Tiere ohne Gefahr entfernt werden. Sie kehren im nächsten Jahr auch nicht mehr an denselben Ort zurück.
    Sollte aus besonderen Gründen (Allergie, dringliche Bauarbeiten etc.) ein Nest nicht an der ursprünglichen Stelle verbleiben können, kann es von Experten umgesiedelt werden. Dazu ist allerdings eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde notwendig.
    Und bei Wespennestern soll der Vermieter den Kammerjäger bestellen. Teile dem Vermieter das schriftlich mit, mit der Bitte um Beseitigung innhalb von 14 Tage. Ansonsten bist Du Berechtigt die Miete zu mindern.

  • pittenge sagt:

    Guck mal in den Gelben Seiten unter „Schädlingsbekämpfung“ nach.Oder noch billiger : Kauf dir im LIDL eine Flasche Insektenspray für 1,49 Euro. Dann bist du die Biester los.. ;-))

  • Zack hier bin ich sagt:

    In diesem Falle dürfte die Feuerwehr zuständig sein weil Menschen gefährdet sind. Rufe einfach mal zwecks Info dort an.
    Mfg

  • pitbabba sagt:

    Das ist normalerweise Aufgabe der Feuerwehr
    Gruß
    PitBabba

  • Tintenfi sagt:

    Die Feuerwehr anrufen.
    Die kümmern sich drum.

  • yAsin☺☼ sagt:

    Du solltest einen Kammerjäger einschalten.



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