Wer Hat Erfahrung mit dem „Schweizer Modell?(Sorgerecht!)“?
Mittwoch, 7. April 2010, 02:55
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Habe meinen Sohn(4) den halben Monat bei mir,und gleichberechtigtes Sorge-„Recht“,hat sein eigenes Zimmer,
dennoch glaubt Sie das Ihr „alles“- Geld zusteht-(waren nicht verheiratet!!!)-Zählt meine Arbeit nichts? Ist es nichts wert,wenn ein Vater sich um seinen Sohn Kümmert? Sind alle Mütter „Helden“ und alle Väter „*********“?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • seattle1 sagt:

    habe sicher nicht die gleichen Erfahrungen wie du, finde es aber super, dass der Kleine die Hälfte bei dir ist. Das darf am Geld nicht scheitern, denn es ist für dich unbezahlbar, dass Sie dir das Kind nicht vorenthält. Mein Tip: informiere dich bei einer Streitschlichtungsstelle, das sind Juristen, die das Wohl von beiden Seiten im Blick haben, das kann in diesem Fall klappen. Und tu alles was du kannst, dass dein Kind bei dir bleiben kann. Mein Sohn war älter und wollte das, heute ist er 11 und lebt komplett bei mir. Meine Erfahrung ist, dass du als Vater alles 2 Mal so gut machen musst wie die Frau, um überhaupt Gehör zu finden. Bereits beim kleinsten „Fehler“ hast du Gott und die Welt und die Richter gegen dich.
    Was das Geld betrifft bin ich mir sicher, dass Euch Kindergeld in diesem Fall hälftig zusteht, das ist eine eigene Erfahrung. Ich hatte es sogar so gemacht, dass ich definitiv dem Kind alles gezahlt hatte, aber meiner war älter und er war sowieso nicht auf die Mutter fixiert. Da war es einfacher, Schuhe, Spielsachen, Bücher zu kaufen, als bei einem Kleinen.
    Versuche mit deiner Frau weiter klar zu kommen, auch wenn es schwer ist. Aber wenn sie dir einmal das Kind entzieht, wirst du es schwer haben… . Wünsche dir viel Glück, bei mir hat es sich total gelohnt, ich möchte keine Tag ohne meinen Sohn sein – und er auch nicht ohne mich!

  • Elljosch sagt:

    Willkommen im Club!
    Rein formaljuristisch hast Du natürlich recht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, daß dich alle Ämter abbügeln werden, du dir anhören mußt, du könntest nicht zum Wohle des Kindes handeln, wenn ihr(!) euch nicht einigen könnt.
    Die letzte Hoffnung wäre es, dein Recht anwaltlich durchzusetzen. Damit habe aber auch ich noch keine Erfahrung.

  • swissnic sagt:

    Seit wann heisst das „Schweizer Modell“? *seltsam*
    Hier in der Schweiz ist sowas (noch) sehr die Ausnahme – Du lebst in D, nehme ich mal an…?
    Ich denke mal, dass es da genügend Ansprechpartner gibt für Dein Anliegen (das ich unterstütze). Vielleicht hilft nur schon ein Gespräch mit dem Amt (?), welches die Zahlungen festgesetzt hat.

  • Nynzia sagt:

    Ihr würde,wenn Dein Sohn bei ihr leben würde, Unterhalt für den Kleinen zustehen mehr nicht und umgekehrt.



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