Werden unsere Volksvertreter direkt von uns gewählt oder nur die Personenauswahl der Parteien bestätigt?
Freitag, 9. April 2010, 10:51
Abgelegt unter: Regierung

Sichern sich die Parteien durch die Fünf-Prozent-Klausel (bundes- und landesweit) vor unliebsamen parteilosen Mitbewerbern ab? Wie viel Einfluss haben die Lobbyisten auf die „parteiinterne“ Kandidatenaufstellung und der Platzierung parteiloser Regierungsmitglieder (wie z.B. den parteilosen ehemaligen Wirtschaftsminister Werner Müller, welcher von der Wirtschaft kam und wieder in die Wirtschaft ging)?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Decker sagt:

    Supergut erklärt ist das in diesem Kurzvideo, man merkt das es egal ist wen du wählst. http://de.youtube.com/watch?v=PfxX-v9aZQ…

  • Klaus H sagt:

    die meisten Wahlen hierzulande sind ,, indirekte,, Wahlen.
    also: es wird eine Auswahl im Voraus getroffen.
    hast Du genügend Menschen hinter dir stehen, kannst Du Dich auch direkt aufstellen lassen. was aber recht mühsam ist.
    Ist einer der ,, Lobbyisten ,, auch Parteimitglied, kann er sicher mitbestimmen, und auch andere von ( seiner ) Meinung überzeugen.
    Beispiel einer länger zurückliegenden Bürgermeisterwahl, nach altem Wahl verfahren.
    Einwohner im Ort: rund 20.000
    Mitglieder einer der Parteien: 250
    Innerhalb der Partei gibt es mehrere Bewerber, zur Parteiinternen Abstimmung sind : 100 Personen anwesend.
    es reichten also: 50 Stimmen zur Wahl.
    da diese Partei im Gemeinderat die Mehrheit hatte, bestimmten also
    50
    Personen den Bürgermeister für 20.000 Einwohner.
    inzwischen werden die Bürgermeister ,, direkt gewählt,, aber dennoch, innerhalb der Parteien finden Vorentscheidungen statt..
    Das Beispiel soll verdeutlichen :
    wäre jeder der wählen darf, Mitglied in einer Partei ( egal welche ) könnte er viel mehr Einfluss auf das politische Geschehen nehmen.
    lG
    Klaus

  • und Karo sagt:

    Die 5%-Klausel dient nur dazu zu verhindern, dass Parlamente sich aus einem Haufen Minderheiten zusammensetzen. Mit zu vielen zu kleinen Parteien kann man nicht effektiv Entscheidungen treffen (siehe Weimarer Republik). Natürlich gibt es innerhalb von Parteien Hierarchien, die bestimmen, wer im Endeffekt kandidiert. Im Grunde kann sich da aber jeder hocharbeiten. Merkel ist ja das beste Beispiel, dass es auch ohne den perfekten Hintergrund geht.
    PS @ mein Vorredner: Minister sind nie Mitglieder des Bundestags, das beinhaltet die Gewaltenteilung 😉

  • Marcus sagt:

    Die Abgeordneten werden zur Hälfte direkt gewählt (Erststimme) und kommen zur anderen Hälfte über die sog. Landeslisten der Parteien in den Bundestag.
    Minister sind nicht zwingend Mitglieder des Bundestages, so dass hier auch parteilose Kandidaten zum Zuge kommen können.



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