Wie funktioniert eine Dauerleihgabe rechtlich ?
Sonntag, 25. April 2010, 02:04
Abgelegt unter: Haustiere

bei uns ist ein neues Museum gebaut worden.
Die Eu hat reichlich Kohle zur Verfügung gestellt…und natürlich wurde sie in einem Riesenbau verbraten.
Man muss sich das vorstellen..eine Insel 2000 EW und man könnte alle locker…inkl. Haustiere in das Gebäude packen.
Ok…nun haben sie natürlich nichts zum ausstellen.
Ich würde Ihnen gerne einige Sachen zur Verfügung stellen.Allerdings nicht als Schenkung, sondern als Dauerleihgabe.
Frage…wie stellt man das an ?


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • BlackMus sagt:

    Im musealen Kontext nimmt die Leihsache eine gesonderte Form ein. Literatur und gängige Praxis unterscheiden drei Formen – die kurzfristige Leihgabe, die langfristige Leihgabe und die Dauerleihgabe – je nach zeitlicher Dauer. Wobei letztere oft synonym mit der langfristigen Leihgabe gesetzt wird. Eine Leihgabe gewährt die Gelegenheit, Kulturgüter, Kunstgegenständen oder andere Objekte einem breiten Publikum in einer (ständigen) Ausstellung zugänglich zu machen. Über die Leihgabe wacht dabei der sogenannte Kurator.
    Anderseits darf vertraglich die Möglichkeit, die Objekte zu einem späteren Zeitpunkt zu präsentieren, dadurch nicht verunmöglicht werden, dass der Begriff „Dauerleihgabe“ durch „Leihgabe“ ersetzt und die entsprechenden Artikel im Vertrag angepasst werden. Wobei auch eine Dauerleihgabe als solche jederzeit gekündigt werden kann, wenn deren Kündigung nicht an eng begrenzte Voraussetzungen geknüpft ist.
    Sowohl die kurzfristige als auch die langfristige Leihgabe wird durch einen einfachen Vertrag geregelt, in dem das Ende der Leihdauer festgelegt und Auflagen durch den Leihgeber in Bezug auf Objekterhaltung (Klima, Licht) gemacht werden. Bei der langfristigen Leihgabe besteht die Gefahr, dass die Objekte oft wie museumseigene Stücke behandelt werden und es vorkommen kann, dass sie plötzlich nicht mehr als Leihgaben erkennbar sind. Bei Rückzug durch den Leihgeber können unvorgesehene Lücken im Bestand entstehen. Dies unterscheidet auch die Leihgabe von der Schenkung.
    Leihgaben können sowohl durch natürliche Personen (anonym oder benannt) als auch juristische Personen (Unternehmen oder Stiftung) gemacht werden.

  • w sagt:

    wo ist das problem… wenn du wirklich was haben solltest an dem ein museum interessiert ist…hm….dann macht ihr nen vertrag…du bleibst eigentümer und stellst die objekte als leihgabe auf evtl. ne bestimmte mindest/höchst zeit zu verfügung. das museum muss das zeug versichern und alle maßnahmen zum erhalt der werke ergreifen. bla bla…kann man vereinbaren was man will..vertragsfeiheit..und freien zutritt für dich mit beleitpeson, namentliche erwähnung nur wenn du willst..
    wie stellt man das an?
    mit denen reden…einig werde..vertrag machen..tun



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