Wie ist das mit dem Recht, wenn ich die Bilder eines Anderen hochlade?
Mittwoch, 3. Februar 2010, 12:59
Abgelegt unter: Fotos

Ich möchte auf ebay mein Handy versteigern, da ich aber selber kein ordentliches Foto hinbekomme (weil es entweder spiegelt oder zu klein ist und man nichts erkennt) wollte ich ein offizielles Fotot von der Homepage des Herstellers verwenden, oder eben ein anderes, welches schon im Internet vorhanden ist.
Um mich rechtlich abzusichern, reicht es da, wenn ich unter mein Angebot in ebay schreibe, wo ich die Bilder her habe? Wenn nicht, was muss ich tun um keine Klage zu bekommen?
Das hat mich schon immer mal interessiert und da der Anlass gerade passend ist, dachte ich frag ich mal nach.
Bitte schreibt nicht, dass ich doch ein Foto von meinem Handy hochladen soll. Ich kriegs erstens nicht gebacken ein gescheites Foto zu machen, zweitens ist das Gerät in Topzustand und ich muss also nichts verheimlichen. Nicht dass ihr denkt ich würde deswegen kein eigenes hochladen 😉
lg


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Minko S sagt:

    Vorsicht, das kann teuer werden, selbst wenn es sich um einen Gegenstand handelt.

  • RL sagt:

    Solange der Rechteinhaber des Fotos nicht zugestimmt hat, bleibt das Hochladen eine Urheberrechtsverletzung.
    ALLE Fotos sind erstmal urheberrechtlich geschützt; das braucht keine extra Angabe dazu.
    Eine einfache Quellenangabe reicht üblicherweise nicht aus.
    Bei der Anzahl von „Anwälten“, die nichts anderes machen, als ebay-Fotos abzumahnen (und davon leben) würde ich mir das SEHR SEHR gut vorher überlegen …………..

  • mini-fan (w.) sagt:

    Wenn du die Quelle des Fotos angibst reicht das meistens aus, außer die Fotos sind extra urheberrechtlich geschützt, dann steht das aber meistens mit auf der Seite, wo die Bilder zu sehen sind.

  • hulga sagt:

    so etwas könnte ins auge gehen,
    lass das besser sein.



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