Wie kann der bundesrat bei einspruchsgesetzen überstimmt werden?
Montag, 1. Februar 2010, 21:39
Abgelegt unter: Regierung

Der Bundespräsident hat erst einmal nichts damit zu tun.
Maßgeblich ist Art. 77 GG. Ich zitiere mal aus der wikipedia:
Lehnt der Bundesrat den Gesetzentwurf mit einer einfachen Mehrheit ab, kann der Bundestag mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder sein Zustandekommen beschließen (Art. 77 GG). Stimmt der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gegen den Gesetzentwurf, ist im Bundestag ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig (mindestens aber 50% der registrierten Bundestagsabgeordneten), um den Einspruch zurückzuweisen und das Gesetz zustandekommen zu lassen.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Einspruchsg…


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • der horst-heribert sagt:

    Wenn ich mich nicht irre, kann der Bundespräsident die Unterzeichnung eines solchen Gesetzes verweigern.

  • Tintenfisch ohne Kokosnuss sagt:

    Vom Volk!!!
    Volksabstimmung!!!
    Was aber mit 100%iger Sicherheit von „unseren gewählten Volksvertretern“ verhindert werden würde!!!
    Gruß



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