Wie kann ich beim Bundesverfassungsgericht ohne Anwalt Klage gegen die Bundesregierung einreichen?
Dienstag, 2. Februar 2010, 12:40
Abgelegt unter: Regierung

Die derzeitige Bundesregierung und auch ihre Vorgänger verstoßen gegen das Grundgesetz.
Diesem Verhalten sollte verfassungsgerichtlich Einhalt geboten werden. Sie reden von Demokratie, aber diese besteht doch nur noch daraus, alle 4 Jahre, die Schurken zu wählen die uns die nächsten 4 Jahre betrügen.


11 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Peter K sagt:

    Nicht Klage sondern Verfassungsbeschwerde ist das zutreffende Instrument.
    Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingereicht und begründet werden. Es besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist kostenlos.
    98 % aller Verfassungsbeschwerden werden schon im Vorfeld aussortiert, d.h. abgewiesen, weil formale Voraussetzungen fehlen.
    Betrug kann man im übrigen bei jeder Polizeidiensstelle oder Staatsanwaltschaft zus Anzeige bringen.

  • Jens sagt:

    Erstmal musst du den unteren Instanzen durchlaufen, bevor du dich an das Bundesverfassungsgericht wenden darfst. Das würde ich erstmal machen.
    Dann besteht erstmal keinen Anwaltszwang, du kannst also frei deine Klage formulieren und einreichen.Sollte es dann zur einer mündlichen Verhandlung kommen, ist aber Anwalt Pflicht. Bevor aber die Klage angenommen wird, prüft das Gericht, ob die Klage überhaupt gerechtfertigt ist. Bei Missbrauch des Gerichts kann dieses sogar eine Strafgebühr verhängen.
    Deine Beschwerde muss also schon Hand und Fuß haben, daher nenne mal, was dich stört

  • pinkpeda sagt:

    Dazu müßtest Du zunächst mal wissen, was Demokratie überhaupt ist.
    Was Du kritisierst, hat mit Demokratie überhaupt nichts zu tun. `Das Volk´ hätte diese Leute ja nicht wählen müssen, und jeder, der glaubt, es besser zu können, kann sich ja selber in einem politischen Amt zur Wahl stellen, und zeigen, was er drauf hat. Keine Lust? Pech gehabt. Du hast die nicht gewählt? Pech gehabt. Demokratie bedeutet nämlich auch, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren. Die Hälfte der Wahlberechtigten geht überhaupt nicht wählen, was soll denn das für eine Mehrheit sein? Nochmal Pech gehabt. Wahlergebnisse reflektieren den Willen der Wahlberechtigten. Wer sich aus Bequemlichkeit oder aufgrund des fehlenden Langzeitgedächtnisses keine fundierte Meinung bilden kann oder will, der darf hinterher auch nicht meckern sondern muß mit dem leben, was mit seiner Hilfe angerichtet wurde. Was soll das Bundesverfassungsgericht denn daran ändern? Den Vorwurf kannst Du höchstend denen machen, die keinen Bock auf Wahl haben und damit denen das Feld ebnen, die schon seit Jahrzehnten traditionell die Politik in diesem Land bestimmen und aufgrund eines verläßlichen Wählerpotentials überhaupt keine Veranlassung haben, sich übermäßig ins Zeug zu legen.

  • Stefan H sagt:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/
    Hier findest du alle wichtigen Informationen bezüglich des Bundesverfassungsgerichtes.
    Frage.. kennst du das Grundgesetz überhaupt? ich meine jetzt nicht den begriff, sondern den Inhalt!!!
    Kennst du die „Art der Demokratie“ der BRD?
    In diesem Sinne….

  • Kapaun sagt:

    Grundsätzlich kann jeder eine sogenannte Individualbeschwerde einreichen. Dabei würde ich dringend die Zusammenarbeit mit einem Anwalt empfehlen, der dir dann abgesehen von den ganzen Formvorschriften vor allem mal sagen wird, ob deine Beschwerde irgendeine Aussicht auf Erfolg hat – oder ob du bloß eine Matschbirne bist, weshalb er sich mit einer solchen Klage nicht lächerlich machen will. Freundlicher formuliert, natürlich… :->

  • hardigat sagt:

    kriegen die meisten bürger gar nicht mit,glaube mir,was sich da abspielt,ist eine sauerei sondergleichen.
    aber,man wählt sie wieder.
    das mit den grundgesetzten hat sich schon lange erledigt.

  • hulga sagt:

    wende dich an das bvg.
    das sollten viel mehr machen, da meiner meinung nach, vieles nicht mit dem grundgesetz konform geht.

  • kaelon sagt:

    In welchen Punkten verstoßen sie denn dagegen ?
    Wenn es einleuchtend klingt bin ich dabei..?!

  • maudache sagt:

    Ohne Anwalt geht gar nichzs.

  • spencer sagt:

    Und da meinst Du, das Du Abhilfe schaffen kannst.
    Ansonsten wende Dich schriftlich an´s BVG.

  • walalala deng, walalala deng sagt:

    ich stehe hinter dir



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