Wie kann ich einen notariell beglaubigten Immobilienkauf rückgängig machen ohne große Verluste ? ?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 15:09
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Das ist nur dann möglich, wenn seitens des Verkäufers eine arglistige Täuschung vorliegt oder der Immobilie eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, die für den Kauf ausschlaggebend war und vor dem Kauf nicht überprüft werden konnte.
Beispiel für arglistige Täuschung wären z.B. notdürftig reparierte Wasserschäden, bei denen die Reperatur nur darauf abzielte, den Schaden zu verschleiern. Die Ursache des Wasserein- oder -austrittes wurde jedoch nicht abgestellt.
(Weitere: kontaminierter Boden, versteckte Mängel und Schäden, die einen Einzug verzögern oder verhindern oder die das tolerierbare Maß übersteigen und nur durch erheblichen finanziellen Aufwand zu beseitigen sind, erhebliche bautechnische Fehler, die weder durch Inaugenscheinnahme noch übliche Prüfmethoden festgestellt werden konnten.)
Beispiel für zugesicherte Eigenschaft: Altersangabe von Strom- und Rohrsystemen, Heizwertermittlungen über mehrere Jahre, angebl. Unterfütterung des Fundamentes durch Fangkörbe, Brandschutzauflagen, bauchemische Unbedenklichkeit.
Weist die Immobilie keine gravierenden Mängel auf, ist eine Wandlung mit Rückabwicklung ausgeschlossen. Selbst bei erheblichen Mängeln kann der Verkäufer – oft erfolgreich – von seinem Recht auf Behebung und Beseitigung der Mängel Gebrauch machen.


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • dwgaf sagt:

    Sieh zu das Du nen Makler findest , der kann evt noch was draus machen, aber Notarvertrag ist Vertrag, Evt. Kleine Chance, unwahrscheinlich: Wenn der Eintrag beim Liegenschaftsamt noch nicht erfolgt war, dann ..
    Aber das ist sehr unwahrscheinlich.
    Weiterverhökern ist da wohl das sinnvollste!

  • TeufelX sagt:

    wenn du nachweisen kannst ,das der Verkäufer/Makler dir von der Immobilie falsche Angaben gemacht hat-oder gravierende Mängel etc.unterschlagen hat,dann könntest du vom Kaufvertrag zurücktreten.Aber alles ist nicht nur sehr schwer nachzuweisen,sondern ist mit Anwaltliche/Gerichtliche Hilfe möglich.Viel Spaß dabei…..

  • binzurüc sagt:

    Die Immobilie gehört nun Dir. Annulieren geht meines Wissens nicht.
    Du musst halt solange warten, bis Dir der geeignete Käufer über den Weg läuft. Wenn Du keinesfalls Verlust machen willst. Manchmal machst Du allerdings mehr Verlust, wenn Du jahrelang auf das Geld verzichtest als einige Tausend Euro von Anfang an zu akzeptieren. Das ist halt der freie Markt.

  • phiranja sagt:

    Ohne weiteres gar nicht! Der Vertragspartner kann Erfüllung des Vertrages verlangen! Schadensersatzansprüche können horrend sein!

  • horsch sagt:

    Die Verluste werden groß sein, denn nun wird Grunderwerbssteuer fällig, sobald Du das Anwesen verkaufst.

  • Sprendli sagt:

    Gar nicht! Keine Chance.
    Du kannst natürlich die Immobilie weiter verkaufen…



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